| TT - BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Seit 1. Juni 2004 ist in der Bundesrepublik ein neues Geschmacksmustergesetz in Kraft, die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen umsetzt. Es läuft in weiten Teilen parallel zur Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung vom 6. März 2002.
Die europäische Vorgabe sieht ein vollständig neues Recht vor, weg vom Urheberrecht und hin zu einem gewerblichen Schutzrecht. Dies manifestiert sich in den Schutzvoraussetzungen und im Schutzgegenstand. Musterinhabern steht nunmehr ein absoluter Schutz zu, der weit über den Nachahmungsschutz des alten Rechts hinausgeht. Auch die Verfahrensvorschriften wurden neu gefasst, unter anderem gilt eine völlig neue Geschmacksmusterverordnung. Die Anmelder und deren Vertreter müssen in weiten Bereichen umdenken.
Der Leitfaden bietet einen schnellen Überblick über alle wichtigen Bestimmungen und Begriffe des neuen Rechts. Durch die übersichtliche Aufbereitung der Thematik findet man rasch Antwort auf die Fragen der täglichen Praxis.
TT/26.11.2004 ---) Literaturübersichten
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: