„Geistiges Eigentum“ von Wadle, Elmar, Prof. Dr.




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Gewerblicher Rechtsschutz
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Einzel- und
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TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE 597
7015
503
März 1997
(5-6/III/97)


  • Wadle, Elmar, Prof. Dr.:

  • Geistiges Eigentum

    Bausteine zur Rechtsgeschichte

  • 1996, 608 Seiten, gebunden. DM 175.-

  • VCH Verlagsgesellschaft mbH Weinheim

  • ISBN 3-527-28788-4

!!! Band 2, 2003, ISBN 3-406-49802-7, EUR 79,- !!!

Werke, die in die Vergangenheit zurückblicken, werden nicht nur von Nostalgikern geschätzt. Anders verhält es sich bei der juristischen Literatur: hier ist stets der Blick nach vorn auf die neueste Rechtsprechung gerichtet.

Daß sich ein Blick zurück zu den Ursprüngen lohnt, beweist das angeführte Werk von Professor E. Wadle. Es zeigt, mit welchen Ansätzen und Instituten man sich im letzten Jahrhundert beholfen hat. Auf diese Weise kann der Leser gut nachvollziehen, welche Entwicklung die heute gebräuchlichen Rechtsinstitute, Begriffe etc. durchschritten haben. Den Reiz des Werkes macht insbesondere aus, daß sich der Autor nicht allgemein und theoretisch den großen Zügen der Rechtsgeschichte des geistigen Eigentum verschrieben hat, sondern anhand vieler Beispiele aufzeigt, wie man beispielsweise regional eine
bestimmte rechtliche Fragestellung einer Lösung zugeführt hat.

Das Werk ist ein Sammelband mit Beiträgen zur Geschichte der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts. Ein solcher rechtsgeschichtlicher Überblick ist deshalb geboten, da alle
Gebiete des „geistigen Eigentums“ in starkem Maß Veränderungen unterworfen sind und gerade die Vergewisserung der eigenen Anfänge und Entwicklungen von besonderer Bedeutung ist.

„Geistiges Eigentum“ geht zurück bis in die Zeit um 1800 und zeigt Entwicklungen sowie Zusammenhänge bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Namentlich dem Schutz des Urhebers und Verlegers sowie dem Schutz für Marken und Muster gilt ein besonderer Augenmerk des Autors.
Begriffe wie Meistermarkenbuch, Freizeichen, Brandmal, die dem Juristen von heute nicht mehr geläufig sind, werden als Vorläufer der aktuellen Terminologie enttarnt. Man braucht keineswegs Rechtshistoriker zu sein, um Gefallen an den Ausführungen des Werkes zu bekommen. Gerade
das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte bilden in besonderer Weise den Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab und bilden so plastisches Anschauungsbeispiel für die beiden letzten Jahrhunderte.

Das Werk ist ein literarischer Hochgenuß für all jene Juristen, die einen Sinn für die Ursprünge des geistigen Eigentums haben und auch regionale Besonderheiten zu schätzen wissen.

Der Autor ist Richter am Staatsgerichtshof des Saarlandes und Universitätsprofessor in Saarbrücken.

Aus dem Inhalt

I. Einstieg

  • Zur Wiederkehr der Formel „Geistiges Eigentum“

II. Zusammenhänge

  • Das geistige Eigentum in der Reichsverfassung der Paulskirche

  • Der Einfluß Frankreichs auf die Entwicklung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland – Eine Skizze zur Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts –

  • Die Entfaltung des Urheberrechts als Antwort auf technische Neuerungen

  • Gewerbliche Schutzrechte und Unternehmensorganisation in Deutschland (1870 – 1914)

III. Schutz des Urhebers und Verlegers

  • Neuere Forschungen zur Geschichte des Urheber- und Verlagsrechts

  • Das preußische Urheberrechtsgesetz von 1837 im Spiegel seiner Vorgeschichte

  • Der Bundesbeschluß vom 9. November 1837 gegen den Nachdruck

  • Savignys Beitrag zum Urheberrecht

  • Der Frankfurter Entwurf eines deutschen Urheberrechtsgesetzes von 1864

IV. Schutz für Marken und Muster

  • Entwicklungslinien des deutschen Markenschutzes im 19. Jahrhundert

  • Das Markenschutzgesetz von 1874

  • Zur Vorgeschichte des Musterschutzes im Deutschen Reich

Register

  • Nachweise

  • Personen, Firmen und Orte

  • Gesetze

TT/05.02.1997




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