Buchbesprechung: „Urheberrecht“ Kommentar von Prof. Dr. Dr. Schricker




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Urheberrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
7015
511
April 1999


  • Schricker, Gerhard, Prof. Dr. Dr.; Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München (Hrsg.):

  • „Urheberrecht“ Kommentar

  • 2. neubearbeitete Auflage 1999, LXXXVIII, 2146 Seiten, DEM 298,-

  • C. H. Beck, München

  • ISBN-Nr.: 3-406-37004-7

Vergriffen zu Neuauflagen siehe Beck-Verlag

Der große Kommentar zum Urheberrechtsgesetz und zum Gesetz betreffend die urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften hat sich bereits mit der ersten Auflage als vielzitiertes und meinungsbildendes Standardwerk etabliert.

Die neubearbeitete 2. Auflage berücksichtigt und erläutert alle Änderungen der Gesetzgebung, Judikatur und des Schrifttums bis Mitte 1998. Auch neue Vorschriften wie die §§ 20 a und 20 b UrhG, zu denen noch kaum Literatur existiert, sind bereits eingehend kommentiert. Wer zu Fragen wie dem Werkbegriff oder zur Schutzdauer präzise Antworten sucht,
findet sie in diesem Werk ebenso wie derjenige, der wissen möchte, ob Digitalisierung, Internet-Browsing, Upload und Download als Vervielfältigung anzusehen sind, welche Haftung die Anbieter von Online-Diensten trifft oder welche Bedeutung das TRIPS-Übereinkommen für den internationalen Urheberschutz hat.

Grundfragen werden in ausführlichen Vorbemerkungen behandelt. Zu aktuellen Fragen, etwa im Zusammenhang mit neuen Medien, und zur oftmals komplizierten Hierarchie internationaler Vereinbarungen nimmt das Werk fundierte Stellung. Der Gesamtbereich des Urheberrechts wird umfassend kommentiert, also auch die traditionellen Branchen wie Presse und Rundfunk, Verlagswesen, Musikproduktion, bildende Kunst und Kunstgewerbe, Film und Fotografie, Werbung sowie der gesamte Unterhaltungs-, Informations- und Bildungssektor. Der Kommentar wertet die Fülle an Rechtsprechung und Schrifttum aus und verarbeitet sie umfassend.

Den Kommentar benötigen Rechts- und Patentanwälte, Richter, Verlage, Redaktionen, Werbeagenturen und Fotostudios sowie Mitarbeiter beim Theater, Film, Rundfunk und in den neuen Medien.

TT/18.04.1999   —) Literaturübersichten





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