Buchbesprechung: „Pressedatenbanken und Urheberrecht“ von Dr. Yvonne Kleinke




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Urheberrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
7015
515
September 2000


  • Dr. Yvonne Kleinke

  • Pressedatenbanken und Urheberrecht

    Zur urheberrechtlichen Bewertung der Nutzung von Zeitungsartikeln in Pressedatenbanken
    IUS INFORMATIONIS – Europäische Schriftenreihe zum Informationsrecht, IUSI, Band 12

  • 1999, XXI, 213 Seiten, Kunststoff DM 112,- / EUR 57,26 zzgl. Versandkosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-24456-3

Aus dem Vorwort des Herausgebers, Prof. Dr. Ulrich Sieber:

„Die vorliegende Arbeit erörtert die Rechtmäßigkeit von Pressedatenbanken nicht nur auf der Ebene des geltenden Rechts, sondern auch unter Einbeziehung des zugrunde liegenden Spannungsverhältnisses zwischen Informationsfreiheit und Urheberrecht, das sich auf grundrechtlicher Ebene in der Kollision von Artikel 5 GG und Artikel 14 GG widerspiegelt. Die Arbeit kommt auf dieser Grundlage zu wohlabgewogenen Ergebnissen für das geltende Recht. Im Hinblick auf die Gesetzesreform schlägt die Autorin vor, das Spannungsverhältnis zwischen Informationsfreiheit und Urheberrecht durch die Einführung einer Zwangslizenz zu lösen. Die zukünftige Gesetzesreform auf nationaler und supranationaler Ebene wird dadurch um einen wichtigen Lösungsvorschlag bereichert, der die Interessen aller Beteiligten in angemessener Weise ausgleicht.“

TT/22.09.2000


Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK