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Am 21.5.2005 tritt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21.4.2004 (ABl. der EU Nr. L 143, S. 15) zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels in Kraft, ab 21.10.2005 findet sie Anwendung. Erstmals existiert damit ein Instrument, das die Vollstreckung bestimmter Titel in Zivilsachen nur noch von einer Bescheinigung des Ursprungsstaates abhängig macht. Das Vollstreckbarerklärungsverfahren, und mit ihm die Kontrolle im Zweitstaat, entfällt. Das erleichtert dem Gläubiger die Rechtsdurchsetzung, bewirkt aber auch empfindliche Eingriffe in den Schuldnerschutz.
Die Verordnung ist vor allem deshalb brisant, weil die Schaffung der Voraussetzungen einer Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel ebenso wie die Verteidigungsmöglichkeit gegen den Anspruch bereits im Erkenntnisverfahren sichergestellt werden muss. Das Werk wendet sich an die alsbald mit der VollstreckungstitelVO befasste Praxis. Es führt nach einem kurzen Überblick über die gegen das Vorhaben geäußerte Kritik, die womöglich noch Verfassungsgerichte oder den EGMR beschäftigen mag, detailliert in die Bestimmungen der neuen Verordnung ein und erörtert absehbare Anwendungsprobleme.
Die Materialien zum parlamentarischen Werdegang zur Verabschiedung o.g. Verordnung Nr. 805/2004 sind auf der Seite http://iprserv.jura.uni-leipzig.de/ unter [Download] [EU-Dokumente] [EG-VollstrTitelVO] als pdf-Dateien verlinkt.
TT/21.01.2005 ---) Literaturübersichten
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