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Die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke ermöglicht es den Unternehmen im Binnenmarkt, durch eine einzige Eintragung über die innergemeinschaftlichen Grenzen hinweg Markenschutz für alle Mitgliedstaaten der EU (auch für die ab Mai 2004 neu hinzukommenden 10 Mitgliedstaaten) zu erlangen. Die Verordnung enthält eigenständiges europäisches Recht auf der Grundlage der Ersten Markenrechtsrichtlinie, aber auch viele Bezüge und Schnittstellen zum nationalen Marken- und Kennzeichenrecht. Die Gemeinschaftsmarke soll nationale Markeneintragungen nicht ersetzen, hat aber erhebliche Vorteile für diejenigen Markennutzer, deren Markttätigkeit sich auf mehrere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erstreckt.
Der Kommentar behandelt alle Bestimmungen zur Verordnung aus europäischer Perspektive. Besondere Schwerpunkte bilden die Darstellung der absoluten und relativen Eintragungshindernisse einschließlich der Kriterien der Unterscheidungskraft und der Verwechslungsgefahr. Auch das Verfahrensrecht ist eingehend berücksichtigt.
Der Kommentar ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten. Unter weitgehendem Verzicht auf wissenschaftliche Streitfragen werden alle praxisrelevanten Fragen detailliert und auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs und der Praxis des Harmonisierungsamts dargestellt. Auch zahlreiche unveröffentlichte Entscheidungen der Beschwerdekammern des Amtes wurden mit einbezogen.
Die übersichtliche Gliederung und die klare, an den täglich in der Praxis auftretenden Problemen orientierte Darstellung erleichtert die schnelle Lösung auch komplizierter Fragestellungen.
Die Neuauflage des ersten, ausschließlich dem europäischen Markenrecht gewidmeten Kommentars in deutscher Sprache berücksichtigt die vielen Gesetzesänderungen der letzten Jahre, die zahlreiche materiell-rechtliche Neuerungen und völlig überarbeitete Durchführungs- und Gebührenvorschriften gebracht haben. Dazu gehören der Anschluss des Gemeinschaftsmarkensystems an das Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken sowie die Erstreckung der Gemeinschaftsmarke auf die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die bewährte praxisnahe, beispielsbezogene Darstellung wurde beibehalten. Die Schwerpunkte der absoluten und relativen Eintragungshindernisse einschließlich der Kriterien der Unterscheidungskraft und der Verwechslungsgefahr wurden umfassend überarbeitet und sind nun wieder auf dem neuesten Stand. Auch zum Verfahrenrecht werden alle gesetzlichen Änderungen erläutert und zahlreiche Rechtsprechungsnachweise gegeben. Der Kommentar konzentriert sich unter weitgehendem Verzicht auf wissenschaftliche Streitfragen darauf, wie sich das Gemeinschaftsmarkenrecht heute in der Praxis des Amtes und der Rechtsprechung des EuGH darstellt. Die Autoren: Günther Eisenführ, Patentanwalt aus Bremen, ist seit vielen Jahren als ausgewiesener Sachkenner bekannt und in anwaltlicher Praxis täglich mit Streitverfahren vor dem Harmonisierungsamt befasst. Detlef Schennen ist Vorsitzender einer Beschwerdekammer im Harmonisierungsamt in Alicante und hat davor auf der Seite des Amtes an den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung mitgewirkt.TT/10.08.2007 ---) Literaturübersichten
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