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Aus dem Vorwort des Autors:
Die Globalisierung der Wirtschaft forciert den weltweiten Wettbewerb, verstärkt damit aber auch die Versuchung, zum Schutz des Wettbewerbs getroffene Übereinkommen zu umgehen. Dabei stehen nicht nur Verstöße von unmittelbaren Konkurrenten, also von anderen Unternehmen, im Vordergrund, sondern immer stärker auch Interventionen von Staaten, die zu Lasten ausländischer Unternehmen heimische Arbeitsplätze, heimische Investitionen und heimische Steuereinnahmen schützen wollen.
Während innerhalb der Europäischen Union Handelsschranken weitgehend beseitigt sind, leiden geschäftliche Aktivitäten mit Berührungspunkten zu Drittstaaten zunehmend unter diversen Handelshemmnissen, von direkten oder indirekten Subventionen für Wettbewerber über steuerliche Diskriminierung, Benachteiligung bei der Einfuhrabfertigung bis zur Gestattung der Verletzung geistiger Eigentumsrechte.
Was tun? Vor allem im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) wurden diverse internationale Handelsregeln vereinbart, die einen weitgehend freien Welthandel sicherstellen sollen. Die Zuständigkeit für den Abschluß von Zoll- und Handelsabkommen, aber auch für handelspolitische Schutzmaßnahmen liegt gemäß Art 133 EGV im Rahmen der "Gemeinsamen Handelspolitik" bei der Europäischen Union. Aber öffentlich-rechtliche Institutionen, wie auch die Europäische Kommission, wären völlig überfordert, von sich aus die Vielzahl der Handelspartner der Gemeinschaft, die Vielzahl der betroffenen Wirtschaftssektoren und die Vielzahl der möglichen Handelshemmnisse laufend zu kontrollieren. Dies wird etwa durch den trotz aller Bemühungen mehr als überschaubaren Umfang der "Market Acces Datenbank" der Generaldirektion Handel der Kommission (http://mkaccdb.eu.int) dokumentiert.
Unternehmen, die in Drittstaaten durch Handelshemmnisse behindert werden, haben kein Recht, sich an WTO-Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen. Dies, obwohl sie in der Regel die wirtschaftlich Leidtragenden sind. Sie können sich im Rahmen der EG-Handelshemmnis-Verordnung an eine Unternehmensvereinigung wenden, um diese zu bewegen, bei der Kommission einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach der Verordnung zu stellen.
Aber vielfach wird dieser Weg skeptisch beurteilt. Er setzt nämlich voraus, dass vor einem Verfahren nach der Handelshemmnis-Verordnung, dem bei positivem Abschluss in der Regel ein internationales Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren folgt, auch noch der oft mühsame verbandsinterne Entscheidungsprozess durchlaufen wird. In der europäischen Verbandsarbeit sind die Entscheidungswege jedoch nicht kürzer geworden. Dazu kommt, dass zur Gewinnung der Unterstützung der Vereinigung das Vorliegen bestimmter Handelshemmnisse und damit verbundener handelsschädigender Auswirkungen bescheinigt werden muss, was vielfach die verbandsinterne Offenlegung eigener Vertriebsstrategien (und damit eigener Geschäftsgeheimnisse) voraussetzt: Für die meisten betroffenen Unternehmen kein sehr attraktiver Gedanke.
Daher setzt sich in Handel und Industrie zunehmend die Überzeugung durch, dass die Überwachung der Einhaltung internationaler Handelsregeln nicht alleine eine staatliche, aber auch nicht alleine eine verbandspolitische Aufgabe darstellt. Durch Normen wie die Sections 301 ff. des U.S.-Trade Acts von 1974 oder die EG-Verordnung gegen Handelshemmnisse wurde privaten Wirtschaftsteilnehmern das Recht eingeräumt, ihre Interessen im internationalen Handelsverkehr auf der Ebene des Völkerrechts selbst zur Geltung zu bringen. Und vielfach wird bereits alleine die Einleitung eines Verfahrens bewirken, dass das betroffene Drittland während der Untersuchung durch die Kommission zufriedenstellende Maßnahmen trifft.
Zehn Jahre nach Einführung der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 71 i.d.F. ABl. L 41 vom 23.2.1995, S. 3) hat sich das Tempo der Globalisierung deutlich verschärft. Daher ist es einerseits an der Zeit, eine systematische Auswertung der bislang gesammelten Erfahrungen vorzunehmen. Andererseits soll den von internationalen Handelshemmnissen betroffenen Unternehmen der Gemeinschaft ein an den Bedürfnissen der Praxis orientierter Kommentar zur Verfügung gestellt werden.
Vorwort
Literaturverzeichnis
Kommentar zur Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates
Texte
Stichwortverzeichnis
TT/24.01.2005 ---) Literaturübersichten
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