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Am 1. Juni 2000 ist die neue vertikale Gruppenfreistellungsverordnung der EG (VO (EG) Nr. 2790/1999) in Kraft getreten. Betroffen sind alle Typen von Vertriebsverträgen, wie insbesondere Alleinvertriebs- und Alleinbezugsverträge, Franchisevereinbarungen und Verträge über selektiven Vertrieb sowie - unter bestimmten Voraussetzungen - Handelsvertreterverträge.
Damit wird das europäische Vertriebskartellrecht auf eine neue einheitliche
Grundlage gestellt; ausgenommen bleibt vorerst der Kraftfahrzeugsektor.
In diesem Kurzkommentar sind
Der Autor, Dr. Rainer Roniger, LL.M. (LSE), Partner der Rechtsanwaltssozietät Hügel & Partner, ist als Rechtsanwalt in Wien und Brüssel tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind europäisches und österreichisches Kartell- und Fusionskontrollrecht, Beihilferecht, Vergaberecht, Europarecht und Vertriebsrecht.
TT/14.10.2000
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