Zheng YouDe, Tian LiPu, Meng ChengYu: „Wörterbuch gewerblicher Rechtsschutz Deutsch/Chinesisch – Chinesisch/Deutsch“




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Länder-
Sammelteil
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
IZ 480
2015
504
Januar 1990
(1-2/I/90)


  • Zheng YouDe, Dozent u. Patentvertreter am Lehrstuhl für geistiges Eigentum d. Instituts f.
    Wirtschaft u. Verwaltung Huazhong Technische Universität, Wuhan, VR China; Tian LiPu,
    Mitglied des Patentüberprüfungsausschusses beim Chinesischen Patentamt; Meng ChengYu,
  • Dozent am Lehrstuhl für Deutsch der Fakultät für Fremdsprachen Huanzhong Technische
    Universität Wuhan, VR China:

  • „Wörterbuch gewerblicher Rechtsschutz“ Deutsch/Chinesisch –
    Chinesisch/Deutsch

  • 1. Auflage 1989, 736 Seilen, wertvoller Cabra-Ledereinband DM 248,-

  • Wila Verlag, Wilhelm Lampl KG, München

  • ISBN-Nr.: 3-87910-157-4

In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der
Bundesrepublik Deutschland auch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes stark
intensiviert.

Dieses Fachwörterbuch trägt dieser Entwicklung Rechnung

Auf 736 Seiten finden Sie die Übersetzung von mehr als 10.000 Begriffen aus dem Bereich des
gewerblichen Rechtsschutzes.

Fachbegriffe aus dem Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- und
Arbeitnehmererfindungsrecht sind darin ebenso enthalten, wie Ausdrücke aus dem Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb, dem Pflanzensortenrecht, Halbleiterrecht, Lizenzvertrag und
Know-How-Schutz.

Inhaltlich abgerundet wird das Werk durch Termini aus den Bereichen: Urheberrecht, Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Wirttchaftsrecht, technisches Vertragsrecht und Zivilrecht.

Berücksichtigt wurden dabei Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen und Vereinbarungen der
Bundesrepublik Deutschland, der Volksrepublik China, der Europäischen Patentorganisation und
der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Der Aufbau des Chinesischen Patentwesens wurde seit 1979 mit einer Vielzahl planvoller und
umsichtiger Maßnahmen vollzogen. Sie führten nach der Errichtung des Chinesischen
Patentamts im Jahre 1980 zum Inkrafttreten des Chinesischen Patentgesetzes am 1. April 1984.
Dieses Gesetz ist für seinen Geltungsbereich ein Jahrhundertwerk und stellt auch international
eine der bedeutendsten gesetzgeberischen Leistungen dar.

Das Deutsche Patentamt hatte Gelegenheit, beim Aufbau des Patentwesens in der Volksrepublik
China mitzuwirken. Es hat seit 1978 Kontakte zu chinesischen Regierungsstellen, insbesondere
zum Chinesischen Patentamt. Diese bis heute andauernde gute Zusammenarbeit war stets von
gegenseitigem Vertrauen, der Bereitschaft zu umfassendem Zusammenwirken und dem
Bestreben beider Patentämter geprägt, für ein wirkungsvolles prüfendes Patentsystem in der Volksrepublik China zuverlässige, tragfähige Grundlagen zu schaffen. Die Aufgaben des
Deutschen Patentamts lagen vor allem in der Aus- und Fortbildung der vom Chinesischen
Patentamt in die Bundesrepublik entsandten Mitarbeiter; sie umfaßten neben dem ständigen
Aufenthalt von zwei Langzeitexperten in Peking den Einsatz einer Vielzahl von Kurzzeitexperten
aus verschiedenen Bereichen des Deutschen Patentamts in der Volksrepublik China.

Gewerbliche Schutzrechte werden zwischenzeitlich in der Volksrepublik China von der
einheimischen Wirtschaft und von ausländischen Anmeldern zunehmend als wichtige
Instrumente im technischen und wirtschaftlichen Wettbewerb erkannt, anerkannt und genutzt.
Die überraschend starke Inanspruchnahme technischer Schutzrechte durch chinesische und
ausländische Anmelder läßt erkennen, daß mit dem neu eingeführten Schutzrechtssystem ein dringendes Bedürfnis der Wirtschaft befriedigt wird.

Vor diesem Hintergrund leistet das hier vorgelegte Wörterbuch der chinesischen und deutschen
Sprache für den gewerblichen Rechtschutz wertvolle Hilfe. Das Werk deckt nicht nur alle
Gebiete des gewerblichen Rechtschutzes unter Einbeziehung des Lizenzwesens und des
Arbeitnehmererfinderrechts ab, sondern auch die benachbarten Bereiche des Wettbewerbs– und
Kartellrechts. Begriffe der internationalen Patentfachsprache sind ebenfalls berücksichtigt.

Mit seinem umfassenden Informationsgehalt wird das Werk den Zugang zum gewerblichen
Rechtschutz bei der Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik
Deutschland wesentlich erleichtern und fördern. Damit wird ein bemerkenswerter Beitrag zum
gegenseitigen Verständnis, zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch und zur Durchführung
gemeinsamer Vorhaben in beiden Ländern geleistet. Gleichzeitig wird damit eine wesentliche
Voraussetzung geschaffen, daß die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Paten-wesens eine Art
von Katalysatorwirkung für erweiterte und vertiefte technische und wirtschaftliche Beziehungen
entfalten kann.

TT/01.12.1996




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