Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Länder-
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Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
IZ 480
2015
504
Januar 1990
(1-2/I/90)

In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland auch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes stark intensiviert.

Dieses Fachwörterbuch trägt dieser Entwicklung Rechnung

Auf 736 Seiten finden Sie die Übersetzung von mehr als 10.000 Begriffen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Fachbegriffe aus dem Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- und Arbeitnehmererfindungsrecht sind darin ebenso enthalten, wie Ausdrücke aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Pflanzensortenrecht, Halbleiterrecht, Lizenzvertrag und Know-How-Schutz.

Inhaltlich abgerundet wird das Werk durch Termini aus den Bereichen: Urheberrecht, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Wirttchaftsrecht, technisches Vertragsrecht und Zivilrecht.

Berücksichtigt wurden dabei Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen und Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland, der Volksrepublik China, der Europäischen Patentorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Der Aufbau des Chinesischen Patentwesens wurde seit 1979 mit einer Vielzahl planvoller und umsichtiger Maßnahmen vollzogen. Sie führten nach der Errichtung des Chinesischen Patentamts im Jahre 1980 zum Inkrafttreten des Chinesischen Patentgesetzes am 1. April 1984. Dieses Gesetz ist für seinen Geltungsbereich ein Jahrhundertwerk und stellt auch international eine der bedeutendsten gesetzgeberischen Leistungen dar.

Das Deutsche Patentamt hatte Gelegenheit, beim Aufbau des Patentwesens in der Volksrepublik China mitzuwirken. Es hat seit 1978 Kontakte zu chinesischen Regierungsstellen, insbesondere zum Chinesischen Patentamt. Diese bis heute andauernde gute Zusammenarbeit war stets von gegenseitigem Vertrauen, der Bereitschaft zu umfassendem Zusammenwirken und dem Bestreben beider Patentämter geprägt, für ein wirkungsvolles prüfendes Patentsystem in der Volksrepublik China zuverlässige, tragfähige Grundlagen zu schaffen. Die Aufgaben des Deutschen Patentamts lagen vor allem in der Aus- und Fortbildung der vom Chinesischen Patentamt in die Bundesrepublik entsandten Mitarbeiter; sie umfaßten neben dem ständigen Aufenthalt von zwei Langzeitexperten in Peking den Einsatz einer Vielzahl von Kurzzeitexperten aus verschiedenen Bereichen des Deutschen Patentamts in der Volksrepublik China.

Gewerbliche Schutzrechte werden zwischenzeitlich in der Volksrepublik China von der einheimischen Wirtschaft und von ausländischen Anmeldern zunehmend als wichtige Instrumente im technischen und wirtschaftlichen Wettbewerb erkannt, anerkannt und genutzt. Die überraschend starke Inanspruchnahme technischer Schutzrechte durch chinesische und ausländische Anmelder läßt erkennen, daß mit dem neu eingeführten Schutzrechtssystem ein dringendes Bedürfnis der Wirtschaft befriedigt wird.

Vor diesem Hintergrund leistet das hier vorgelegte Wörterbuch der chinesischen und deutschen Sprache für den gewerblichen Rechtschutz wertvolle Hilfe. Das Werk deckt nicht nur alle Gebiete des gewerblichen Rechtschutzes unter Einbeziehung des Lizenzwesens und des Arbeitnehmererfinderrechts ab, sondern auch die benachbarten Bereiche des Wettbewerbs-- und Kartellrechts. Begriffe der internationalen Patentfachsprache sind ebenfalls berücksichtigt.

Mit seinem umfassenden Informationsgehalt wird das Werk den Zugang zum gewerblichen Rechtschutz bei der Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland wesentlich erleichtern und fördern. Damit wird ein bemerkenswerter Beitrag zum gegenseitigen Verständnis, zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch und zur Durchführung gemeinsamer Vorhaben in beiden Ländern geleistet. Gleichzeitig wird damit eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, daß die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Paten-wesens eine Art von Katalysatorwirkung für erweiterte und vertiefte technische und wirtschaftliche Beziehungen entfalten kann.

TT/01.12.1996



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