TT-HOME

TT-ARCHIV

TT-NEWS
RA KRIEGER
SUCHE:
in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
PCT
Patentrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
PCT134
2015
501
April 2007

Das Arbeiten mit dem PCT ist einfach. Es steht alles drin, man muss nur wissen wo. Mit dem Handbuch erhält der Leser eine praktische Arbeitshilfe rund um alle Fragen, die im täglichen Umgang mit dem PCT entstehen.

Anders als bei den meisten Gesetzen gibt es zum PCT praktisch keine Rechtsprechung. Es gibt auch keine Beschwerdeinstanz, die angerufen werden kann - mit Ausnahme zu Fragen der Einheitlichkeit. Die Folge ist, dass alle strittigen Fragen durch die Mitgliedsstaaten entschieden wurden und im Normtext selbst durch eine Regelung kodiert wurden. Dadurch wurde der Normtext lang und unübersichtlich, weshalb das Arbeiten mit dem PCT von vielen als schwierig und unangenehm eingeschätzt wird.

Hier schafft das Buch Abhilfe. Hierarchisch aufgebaute, detaillierte Inhaltsverzeichnisse führen den Nutzer schnell zu der gesuchten Regel. Zum Normtext finden sich Erläuterungen und Querverweise auf Artikel und Regeln, die mit dem Normtext in Zusammenhang stehen. Sie verweisen etwa auf Regeln, in denen Fristen, Nachfristen, Zuschläge und ähnliches kodiert sind. Dabei sind Hinweise knapp, klar und verständlich formuliert.

Damit erfüllt das Handbuch seinen wesentlichen Zweck: die Beantwortung der Frage: "Was steht wo im PCT?". Das Werk ist nicht nur Hilfsmittel für die tägliche Praxis, sondern dient ebenfalls zur Vorbereitung für die europäische Eignungsprüfung.

TT/18.04.2007   ---) Literaturübersichten


Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste

BESTELLUNG

bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH - POB 10 50 27 - 40 041 Düsseldorf - Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.


    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:

    TT-HOME

    TT-ARCHIV

    TT-NEWS
    RA KRIEGER
    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK