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Kurzberichte zum EPÜ (1994-2004)

30.12.2004

17.12.2004 / 30.12.2004

  1. Die Mitteilung des EPA über die Erstreckung europäischer Patente auf Bosnien und Herzegowina (BA) ab dem 1. Dezember 2004 ist hinterlegt: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_11_11_d.htm [---) TT-Januar-Heft].

  2. Der EU-Rat unternimmt Anstrengungen, die umstrittene Softwarepatent-Richtlinie noch dieses Jahr zu verabschieden. Dazu eine Heise-Pressemeldung vom 13.12.2004: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54183. Durch Einspruch von Polen ist die Entscheidung des EU-Rates erst einmal auf nächstes Jahr vertagt worden (Heise-Pressemeldung vom 23.12.2004: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54587).

03.12.2004

12.11.2004

  1. Ab 1. November 2004 ist die Erstreckung europäischer Patente auf Serbien und Montenegro möglich (Mitteilung des EPA vom 28.10.2004: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_10_28_d.htm

  2. Ab 1. Dezember 2004 ist die Erstreckung europäischer Patente auf Bosnien und Herzegowina möglich (PCT Newsletter Nr. 11/2004, S. 1 und 7/8)

05.11.2004

29.10.2004

17.10.2004

  1. Beitritt von Island mit Wirkung vom 1. November 2004 (Mitteilung des EPA vom 12. Oktober 2004: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_10_10_d.htm)

  2. Beitritt von Litauen mit Wirkung vom 1. Dezember 2004 (30. Mitgliedstaat) (Mitteilung des EPA vom 12. Oktober 2004: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_10_11_d.htm)

08.10.2004

07.09.2004 / 28.09.2004

03.09.2004

20.08.2004

02.07.2004

02.06.2004

07.05.2004

30.03.2004

05.03.2004

30.01.2004

  1. Aus dem ABl. EPA Heft 1/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/01_04/index_d.htm)

  2. Weitere Hinterlegungen des EPA:

16.01.2004

03.01.2004

23.12.2003

21.12.2003 / 23.12.2003

05.12.2003

  1. Aus dem ABl. EPA Heft 11/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/11_03/index_d.htm)

  2. Island bereitet den Beitritt zum EPÜ vor. Information des Isländischen Patentamts: http://www.els.stjr.is/focal/webguard.nsf/key2/indexeng.html.

07.11.2003

31.07.2003

  1. Aus dem ABl. EPA Heft 7/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/07_03/index_d.htm)

  2. Das EPA hat in Brüssel ein Büro eröffnet - Pressemitteilung vom 8. Juli 2003 (http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2003_08_07_d.htm)

  3. Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Durchführung der Akteneinsicht (kostenloser Zugang zur elektronischen Akte über das Internet nach Veröffentlichung der Patentanmeldung) ---> TT-September-Heft (http://www.european-patent-office.org/news/info/2003_06_17_d.htm)

    Zugangsadressen: http://www.epoline.org/onlinefileinspection.htm bzw. http://www.epoline.org/ofi.htm)
    in Deutsch: http://www.epoline.org/epoline?language=DE&page=inspectafile

  4. Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Neufestsetzung der Gebühren und Auslagen des Europäischen Patentamts (gültig ab 18. Juni 2003): http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2003_06_06_a_d.htm
    Verzeichnis der Gebühren und Auslagen (in der ab 18. Juni 2003 geltenden Fassung): http://www.european-patent-office.org/epo/new/gebuehren.pdf

04.07.2003

03.06.2003

11.05.2003

04.04.2003

07.03.2003

01.02.2003

17.01.2003

07.12.2002

08.11.2002

  1. Beitritt von Ungarn mit Wirkung vom 1. Januar 2003 (Mitteilung des EPA vom 5.11.2002: http://www.european-patent-office.org/news/info/2002_11_05_d.htm).

  2. Der "Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 29. Oktober 2002 über die elektronische Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen", in Kraft ab 1. November 2002 (http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2002_10_31_d.htm) und die "Mitteilung vom 29. Oktober 2002 über die elektronische Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen" (http://www.european-patent-office.org/news/info/2002_10_31_d.htm) ersetzen den "Beschluß vom 7. Dezember 2000 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen und anderen Unterlagen" (Beilage zum Amtsblatt Nr. 4/2001) und die dazugehörige Mitteilung vom 1. Juni 2002 (ABl. EPA 2002, S. 372).

  3. Aus dem ABl. EPA Heft 10/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/10_02/index_d.htm)

13.10.2002

17.08.2002

23.06.2002

  1. Der Entwurf der Ausführungsordnung zum EPÜ 2000 und der dazugehörigen Erläuterungen (in Englisch) ist zwecks Konsultation der interessierten Kreise auf der Webpage des EPA publiziert. Bemerkungen können bis zum 12. Juli 2002 beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. (DRAFT IMPLEMENTING REGULATIONS UNDER THE EPC 2000: http://www.european-patent-office.org/news/info/2002_06_07_e.htm)

  2. Aus dem ABl. EPA Heft 5/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/05_02/index_d.htm):

15.05.2002

03.05.2002

11.04.2002

02.03.2002 / 08.03.2002

  1. Aus dem ABl. EPA Heft 2/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/02_02/index_d.htm)

02.02.2002

  1. Aus dem ABl. EPA Heft 1/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/01_02/index_d.htm)

  2. Unter http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2002_01_29_d.htm ist die Mitteilung des EPA vom 9. Januar 2002 über die Änderung der Regeln 25 (1), 29 (2) und 51 EPÜ (Erläuterung zu den entsprechenden Beschlüssen des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisationvom 18. Oktober 2001 und 13. Dezember 2001) veröffentlicht.

09.01.2002

19.12.2001

  1. Die Beschlüsse des EPA-Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2001 zur Änderung der Gebührenordnung (Änderung von Artikel 10; in Kraft ab 3. Januar 2002) bzw. zur Änderung der Regel 29(2) AusfO zum EPÜ (in Kraft ab 2. Januar 2002) sind unter http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_64.htm bzw. http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_128.htm hinterlegt.

  2. In der EPA-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2001 ( http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_12_07_d.htm) wird der Text des Londoner (Sprachen) Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ (zur Schaffung sachgerechter Übersetzungserfordernisse) vorgestellt. Dieses Abkommen bedarf zum Inkrafttreten der Ratifizierung von mindestens 8 Mitgliedstaaten.

30.11.2001

23.11.2001

07.11.2001

  1. In der Sonderausgabe des EPA-Amtsblattes 2001 ist die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA im Jahr 2000 veröffentlicht (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/10_01/index_se_d.htm)

  2. Aus dem ABl. EPA Heft 10/2001: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/10_01/index_d.htm)

26.10.2001

19.10.2001

  1. Die konsolidierte Fassung der ab 2. Januar 2002 gültigen GEBÜHRENORDNUNG vom 20. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Beschluß des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation vom 28. Juni 2001 (ABl. EPA 2001, 374, 377), ist vom EPA unter der folgenden Adresse hinterlegt: http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/28_06_01_d.htm. (Siehe auch Pressemitteilung vom 8.10.2001: http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_10_08_d.htm) Sie ist auch im Update III/2001 unserer TT-ROM enthalten und wird im TT-Novemberheft veröffentlicht.

  2. Mit Verfügung des Präsidenten des EPA vom 31. August 2001 sind die Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt bezüglich der Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden und computerbezogenen Erfindungen geändert worden (Pressemitteilung vom 5.10.2001: http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_10_05_d.htm).

  3. Eine weitere Pressemitteilung (engl.) vom 13.8.2001 betrifft Geschäftsmethoden bei EPÜ/PCT-Anmeldungen (International Treaties - PCT Business methods: http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_08_13_e.htm)

31.08.2001

04.08.2001

  1. Im Amtsblatt des EPA Nr. 7/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/07_01/index_d.htm) sind u.a. die "Auswirkungen des EPÜ auf das nationale Recht in der Türkei" veröffentlicht.
  2. Der Beschluss des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001 zur Änderung der Gebührenordnung mit Wirkung vom 3. Januar 2002 befindet sich unter der Adresse: http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_11.htm
  3. Ein weiterer Beschluss des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001 zur Änderung der Gebührenordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 befindet sich unter der Adresse: http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_04.htm

31.05.2001

29.04.2001

08.04.2001

03.03.2001 / 18.03.2001

02.02.2001

21.12.2000

  1. Unter http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2000_12_07_d.htm ist der Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 7. Dezember 2000 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen und anderen Unterlagen veröffentlicht, der am 8. Dezember 2000 in Kraft getreten ist.

  2. Das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts ist im öBGBl. Teil III Nr. 207/2000, ausgegeben am 30. November 2000, veröffentlicht. (Hinweis im Österreichischem Patentblatt 12/2000, S. 178)

30.11.2000

11.11.2000

31.10.2000

21.10.2000

  1. Der Beschluss des Verwaltungsrats vom 11. Oktober 2000 über die Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und die vorläufige Prüfung internationaler Anmeldungen zugunsten der Staatsangehörigen bestimmter Länder ist hinterlegt (http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/11_10_00_d.htm) und tritt am 1. November 2000 in Kraft. Der Beschluß des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 1994 zur Änderung des Europäischen Patentübereinkommens, seiner Ausführungsordnung und der Gebührenordnung (http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/13_12_94.htm) und der Beschluß des des Verwaltungsrats vom 14. Juni 1996 über die Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und vorläufige Prüfung internationaler Anmeldungen zugunsten der Staatsangehörigen bestimmter Länder treten am 1. November 2000 außer Kraft.

  2. Unter der Adresse http://www.european-patent-office.org/epo/holidays_2001.htm sind die offiziellen Feiertage 2001 veröffentlicht, an den das EPA bzw. seine Dienststellen geschlossen hat.

  3. Vom EPA wird auf ein Strukturpapier für ein fakultatives Protokoll über die Streitregelung in Zusammenhang mit europäischen Patenten verwiesen, das den Regierungsvertretern an der nächsten Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation in London am 16. und 17. Oktober 2000 zur Kenntnisnahme unterbreitet wird.

  4. Die im Beschluss des Verwaltungsrats vom 7. September 2000 über die der Konferenz zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens unterbreiteten Dokumente stehen im PDF-Format zur Verfügung: http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/documents_d.htm.

02.09.2000 / 31.10.2000

26.08.2000 / 21.10.2000

29.07.2000

10.06.2000

27.04.2000

  1. Die Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 24. März 2000 über die Revision des EPÜ berichtet über die einberufene Konferenz der Vertragssstaaten vom 20. bis 29. November 2000 in München. Die Revisionsvorschläge sollen als "Basisvorschlag" Anfang Juli dem Ausschuß "Patentrecht" vorgelegt werden. ( http://www.european-patent-office.org/news/headlns/2000_08_17_d.htm) Die endgültige Fassung des Basisvorschlags wird auf einer Sondersitzung des Verwaltungsrats Anfang September festgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Quelle: Website des EPA bzw. ABl. EPA 4/2000, S. 195; siehe auch Beschluß des Verwaltungsrats vom 24. Februar 2000 zur Einberufung einer Konferenz der Vertragsstaaten zur Revision des Europäischen Patentübereinkommen - ABl. EPA 4/2000, S. 173)

  2. In einer Sonderausgabe zum Amtsblatt des EPA 1999 sind die Unterlagen zum 9. Symposium Europäischer Patentrichter in Madrid 6. bis 9. Oktober 1998 veröffentlicht worden. Die Dokumente können aus der Website des EPA/Amtsblatt geladen werden (pdf-Format): z.B.

12.03.2000

05.03.2000

  1. Im Bericht über die 78. Tagung der Verwaltungsorganisation der EPO vom 7. + 8.12.1999 in München sind u.a. Aussagen für Revisionsvorschläge zum EPÜ (Streichung von Artikel 54(4); Reformierung von Artikel 121 + 122; weitere Vorschläge zu den Artikel 11, 33, 35, 55, 69 und 112), zur Beitrittsvorbereitung der Türkei, zum vorbereiteten WIPO-Abkommen zur Harmonisierung patentrechtlicher Formerfordernisse (PLT II - Patentrechtsabkommen II), zur Revision der Ausführungsordnung zum PCT, die auf der PCT-Versammlung im März 2000 erörtert wird, enthalten. (ABl. EPA 2/2000, S. 41 ff.)

  2. Im ABl. EPA 2/2000, S. 62/63 sind der Beschluss und die Mitteilung vom 10. Januar 2000 über die Änderung der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren, der am 1. März 2000 in Kraft getreten ist, veröffentlicht worden.

  3. In der Pressemitteilung 1/2000 wird eine Erklärung des EPA zu dem am 8.12.1999 erteilten Patent Nr. EP 0695351 Anspruch Nr. 48: "Verfahren zur Herstellung eines transgenen Tieres..." (Vorwurf der Klonmöglichkeit von Menschen!!!) gegeben, womit Formulierungsfehler eingeräumt werden, die über die angekündigten Einsprüche ausgeräumt werden sollen.

28.11.1999

07.11.1999

[aus ABl. EPA Heft 10/1999]

  1. Die Informationsbroschüre "Nationales Recht zum EPÜ" ist in 11. Auflage neu erschienen und kann kostenlos bei den Informationsstellen des EPA in München, Wien, Den Haag und Berlin bezogen werden.

  2. Vom EPA wird darauf hingewiesen, daß die ab 1. Juli 1999 geltenden Gebührensenkungen nur für Anmeldungen ab diesem Datum gelten, für Anmeldungen bis zum 30.6.1999 gelten bis auf weiteres die vor dem 1. Juli 1999 geltenden Gebührensätze.

  3. Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 3. September 1999 über von der Akteneinsicht ausgeschlossene Unterlagen tritt am 1. Dezember 1999 in Kraft und ersetzt den Beschluß vom 16.9.1985.

  4. Die Dienststelle Wien des EPA hat ab 1. Januar 2000 folgende neue Adresse:

    Die Telefonnummer (+43-1) 52126-0 und die Fax-Nr. (+43-1) 52126-3591 bleiben unverändert.

  5. Das Europäische Patentregister online ist am 1. Juni 1999 von Wien nach Den Haag umgezogen (Dienstleistungen: epoline, EASY, Patentin, Informationsstelle, Europäisches Patentregister online).

29.08.1999
  1. Die (erläuternde) Mitteilung des EPA vom 1. Juli 1999 über die (bereits am 1.8.1999 erwähnte) Änderung der Ausführungsordnung zum EPÜ ist im ABl. EPA 1999, Heft 8-9; S. 573 (TT-Heft Dez. 1999) veröffentlicht worden.

  2. Die neuen Prüfungsrichtlinien sind jetzt auch in der Website des EPA hinterlegt worden: http://www.european-patent-office.org/guidelines/deutsch/index.htm

01.08.1999

  1. Mit Beschluß des Verwaltungsrats vom 16. Juni 1999 (ABl. EPA Heft 7/1999, S. 437 ff.) ist die Ausführungsordnung zum EPÜ mit Wirkung vom 1. September 1999 geändert worden. (Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (EG ABl. Nr. L 213 vom 30.7.1998, S. 13)

  2. Die Mitteilung des EPA vom 26. Mai 1999 über die Änderung der Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt ist im ABl. EPA Heft 7/1999, S. 510 ff. veröffentlicht worden. (Nachtrag vom 29.08.1999: jetzt auch in der Website des EPA veröffentlicht) (Änderungen sind in der TT-ROM III/2000 eingearbeitet!)

10.07.1999 / 30.09.2001

29.05.1999

02.05.1999

28.03.1999

06.03.1999

  1. In der Beilage zum Amtsblatt EPA Nr. 2/1999 ist die Neufassung der ab dem 2. März 1999 gültigen Vorschriften über das laufende Konto (VLK) abgedruckt. (Beschluß des Präsidenten des EPA vom 21. Januar 1999) (Neufassung der VLK auch im PDF-Format im Netz).

  2. Schließung der Amtskassen des EPA - Der Verwaltungsrat der EPO hat mit Beschluß vom 10. Dezember 1998 Artikel 5 der Gebührenordnung geändert. Mit Wirkung vom 2. März 1999 ist es nicht mehr möglich, Gebühren bei den Zahlstellen des EPA in Barzahlung zu entrichten; die Amtskassen in den Dienststellen München, Den Haag und Berlin sind ab dem 2. März 1999 geschlossen. (ABl. EPA 2/1999, S. 81)

  3. Ab Anfang 1999 wird in den europäischen Patentanmeldungen, d.h. in den A1- und A3-Schriften, zum europäischen Recherchenbericht ein Anhang mitveröffentlicht, der die Familienmitglieder zu den im Recherchenbericht angeführten Patentdokumenten mit ihrem Veröffentlichungsdatum auflistet. (ABl. EPA 271999, S. 90)

31.01.1999

  1. Mit Beschluß des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 1998 ist der Artikel 109 Absatz 2 des EPÜ mit Wirkung vom 1. Januar 1999 geändert worden. (Beschwerdefrist von einem auf drei Monate verlängert) (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 1 ff.)

  2. Gleichfalls sind in der Ausführungsordnung folgende Regeln mit Wirkung vom 1. Januar 1999 geändert worden: (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 1 ff.)

  3. Der Beschluß des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 1998 zur Änderung der Gebührenordnung ("Einführung des Euro") gibt die Gebührenbeträge in Euro an, die ab dem 2. März 1999 für Zahlungen verbindlich sind. (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 5 ff.)

  4. Der Beschluß des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 1998 zur Änderung der Gebührenordnung ("Gebührensenkung") gibt die Gebührenbeträge in Euro an, die ab dem 1. Juli 1999 für die Recherchengebühr und die Benennungsgebühren verbindlich sind. (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 9 ff.)

  5. Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 22. Dezember 1998 über die Einreichung von Prioritätsunterlagen regelt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Aufnahme von Abschriften von früheren Anmeldungen in die Akte einer europäischen Anmeldung.

  6. Im Amtsblatt des EPA Heft 1/1999 sind weiterhin veröffentlicht:

14.01.1999

  1. Das Europäische Patentamt hat einige Formblätter neu aufgelegt:

    Die bisherigen Fassungen können weiter verwendet werden. Editierbare Fassungen in den Formaten pdf und Word sind auch aus der Internetadresse des EPA: http://www.european-patent-office.org downloadbar.(ABl. EPA Heft 12/1998, S. 597)

  2. Das EPA wird ab Februar 1999 eine Absatznumerierung in den Beschreibungstexten der veröffentlichten Patentanmeldungen (A-Schriften) und Patentschriften (B-Schriften) einführen. Die bisherige Zeilen- und Spaltennumerierung ist aber vorerst vom Einreicher beizubehalten.(ABl. EPA Heft 12/1998, S. 598)

06.01.1999

  1. In der Pressemitteilung des EPA vom 11. Dezember 1998 wird eine erneute Gebührensenkung mit Wirkung ab dem 1. Juli 1999 bekanntgemacht. (Anmeldegebühr von bisher 1950,- DEM auf 1600,- DEM; Pauschalgebühr für die Benennung aller 19 Vertragsstaaten von 1050,- DEM).

  2. Ab dem 2. März 1999 werden die Zahlungsmodalitäten auf den Euro umgestellt.

  3. Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 11. Dezember 1998 zur Anwendung von Regel 84a EPÜ über den verspäteten Zugang von Schriftstücken

29.11.1998

  1. Der Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober 1998 über die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen (bezüglich WIPO-Standard ST. 25) tritt am 1. Januar 1999 in Kraft (Beilage Nr. 2 zum Amtsblatt Nr. 11/1998). Er ersetzt den Beschluß vom 11. Dezember 1992.

  2. In Dänemark werden durch Verordnung Nr. 440 vom 23. Juni 1998 die Gebühren des dänischen Patentamts vom 1. Januar 1999 geändert. (Auswirkung für europäische Patente mit Wirkung in Dänemark im ABl. EPA 11/1998, S. 560).

  3. In Portugal sind durch Verordnung vom 21. Juli 1998 die Patentgebühren mit Wirkung vom 20. August 1998 geändert worden. (Auswirkung für europäische Patente mit Wirkung in Portugal im ABl. EPA 11/1998, S. 560f.).

28.10.1998

28.05.1998

02.04.1998

27.02.1998

08.01.1998

01.02.1998

13.12.1997

30.11.1997

08.11.1997

10.10.1997

Das Intellectual Property Policy Directorate des Patentamts des Vereinigten Königreichs hat die folgenden (nicht immer aus amtlichen Quellen stammenden) Informationen über die Registrierung europäischer Patente (UK) in Überseeischen Staaten und Gebieten mitgeteilt, in denen nationale Patente des Vereinigten Königreichs registriert werden.

In den folgenden Ländern kann der Inhaber eines europäischen Patents (UK) innerhalb von drei Jahren nach dessen Erteilung die Registrierung beantragen:

Solange das europäische Patent (UK) in Kraft ist, kann seine Registrierung jederzeit beantragt werden in

Innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung des europäischen Patents (UK) ist sie zu beantragen auf den

und innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung des europäischen Patente (UK) in

/ABl. EPA 1997, S. 433/

04.08.1997

22.06.1997

05.05.1997

08.04.1997

18.01.1997

1994 - 1996

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