Letzte Änderung am 07.08.2007
Kurzberichte zum EPÜ (1994-2004)
30.12.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 12/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/12_04/index_d.htm)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 12. November 2004 zur Aktualisierung des Formblatts für den Erteilungsantrag (Form 1001)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts zur Erstreckung europäischer Patente auf Bosnien und Herzegowina (BA)(siehe darunter)
17.12.2004 / 30.12.2004
- Die Mitteilung des EPA über die Erstreckung europäischer Patente auf Bosnien und Herzegowina (BA) ab dem 1. Dezember 2004 ist hinterlegt: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_11_11_d.htm [---) TT-Januar-Heft].
- Der EU-Rat unternimmt Anstrengungen, die umstrittene Softwarepatent-Richtlinie noch dieses Jahr zu verabschieden. Dazu eine Heise-Pressemeldung vom 13.12.2004: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54183. Durch Einspruch von Polen ist die Entscheidung des EU-Rates erst einmal auf nächstes Jahr vertagt worden (Heise-Pressemeldung vom 23.12.2004: http://www.heise.de/newsticker/meldung/54587).
03.12.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 11/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/11_04/index_d.htm)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 29. Oktober 2004 zur Genehmigung einer Änderung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts ab 1.1.2005 (http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_004_17.htm)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 15. September 2004 über die elektronische Einreichung von Prioritätsunterlagen, die vom Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten ausgestellt werden
- Erstreckung europäischer Patente nach Serbien und Montenegro (YU) ab 1.11.2004 ( ----) TT-Dezember-Heft)
- LT Litauen: Zahlung von Jahresgebühren in Litauen - Korrigendum
- SK Slowakei: Eröffnung neuer Dienststelle des slowakischen Amtes für gewerbliches Eigentum
12.11.2004
- Ab 1. November 2004 ist die Erstreckung europäischer Patente auf Serbien und Montenegro möglich (Mitteilung des EPA vom 28.10.2004: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_10_28_d.htm
- Ab 1. Dezember 2004 ist die Erstreckung europäischer Patente auf Bosnien und Herzegowina möglich (PCT Newsletter Nr. 11/2004, S. 1 und 7/8)
05.11.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 10/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/10_04/index_d.htm)
- EPO: Island tritt dem EPÜ bei (bereits berichtet)
- Litauen tritt dem EPÜ bei (bereits berichtet)
- Mitteilung des EPA vom 15. September 2004 zur Einstellung von WebRegPro
- epoline® Smartcards Gültigkeitshinweis
- FR Frankreich: Zahlung von Gebühren in Frankreich
- PL Polen: Auswirkungen des EPÜ auf das nationale Recht ( ----) TT-Dezember-Heft)
- RO Rumänien: Auswirkungen des EPÜ auf das nationale Recht ( ----) TT-Dezember-Heft)
- Sonderausgabe zum ABl. EPA 2004: Die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA im Jahr 2003
29.10.2004
17.10.2004
- Beitritt von Island mit Wirkung vom 1. November 2004 (Mitteilung des EPA vom 12. Oktober 2004: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_10_10_d.htm)
- Beitritt von Litauen mit Wirkung vom 1. Dezember 2004 (30. Mitgliedstaat) (Mitteilung des EPA vom 12. Oktober 2004: http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_10_11_d.htm)
08.10.2004
07.09.2004 / 28.09.2004
03.09.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 8/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/08_04/index_d.htm)
- Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 1/03 - Disclaimer/PPG + G 2/03 - Disclaimer/GENETIC SYSTEMS (Zulässigkeit und Abfassung von Disclaimern)
- Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 2. Juli 2004 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA im Jahr 2005 geschlossen sind
- Information zur Neuauflage des Leitfadens für Anmelder (1. Teil) - Der Weg zum europäischen Patent, April 2004
- Bankverbindungen nationaler Patentämter
- Italien: Neue Telefon- und Faxnummern / Zahlung von Gebühren in Italien
- Litauen: Zahlung von Gebühren in Litauen
- Lettland: Zahlung von Gebühren in Lettland
- Portugal: Neue Gebührenbeträge (ab 1.7.2004) ---> TT-Oktober-Heft
- Slowakei: Auswirkungen des Europäischen Patentübereinkommens auf das nationale Recht ---> TT-Oktober-Heft
20.08.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 7/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/07_04/index_d.htm)
- Verwaltungsrat: Bericht über die 97. Tagung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (15. bis 17. Juni 2004)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 17. Juni 2004 zur Änderung der Vorschriften über die Errichtung eines Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
- Beschluß des Verwaltungsrats und des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 17. Juni 2004 zur Gründung einer Akademie der Europäischen Patentorganisation und zum Erlaß ihres Statuts
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 26. Mai 2004 über die Aufhebung von Fernschreibanschlüssen (Telex) zum 1. September 2004 (Telefax-Nr bleiben: München: +49-89/2399-4465; Den Haag: +31-70/340-3016; Berlin: +49-30/25901-840)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Juni 2004 über das Pilotprojekt für einen erweiterten europäischen Recherchenbericht und zur Aktualisierung des Formblatts für den Erteilungsantrag (Form 1001)
http://www.european-patent-office.org/news/info/2004_07_13_d.htm
- Durchführungsvorschriften zum Europäischen Patentübereinkommen - Ausgabe 2004
02.07.2004
02.06.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 5/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/05_04/index_d.htm)
- Große Beschwerdekammer: Vorlage des Präsidenten des EPA an die Große Beschwerdekammer vom 29. Dezember 2003 wegen voneinander abweichender Entscheidungen der Beschwerdekammern
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 19. März 2004 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- BG Bulgarien: Auswirkungen des Europäischen Patentübereinkommens auf das nationale Recht ---> TT-September-Heft
- SI Slowenien: Auswirkungen des Europäischen Patentübereinkommens auf das nationale Recht ---> TT-November-Heft
- PCT: Einstellung des rationalisierten Verfahrens für die internationale vorläufige Prüfung im EPA
- PCT: Verzicht auf Vorlage der Anwaltsvollmachten
07.05.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 4/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/04_04/index_d.htm)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 2004 über Diagnostizierverfahren
- Mitteilung vom 8. März 2004 über eine aktualisierte Fassung des Formblatts für den Erteilungsantrag
- Registrierung europäischer Patente (UK) in überseeischen Staaten und Gebieten
- DK Dänemark: Zahlung von Gebühren in Dänemark (Neue Bankkonto-Nummer)
- EE Estland: Auswirkungen des EPÜ auf das nationale Recht TT-Oktober-Heft
- HU Ungarn: Auswirkungen des EPÜ auf das nationale Recht ---> TT-Oktober-Heft
- Übersicht über den Geltungsbereich internationaler Verträge auf dem Gebiet des Patentwesens (Stand: 1. März 2004)
30.03.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 3/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/03_04/index_d.htm)
- Mitteilung des EPA: Erstreckung europäischer Patente auf die Republik Kroatien ab 1. April 2004 (Erstreckungsgebühr: 102 EUR)
- LU Luxemburg: Zahlung von Gebühren in Luxemburg (neues Bankkonto des luxemburgischen Instituts für geistiges Eigentum)
- SK Slowakei: Neue Gebührenbeträge und Rechtsvorschriften (ab 1. Januar 2004)
05.03.2004
30.01.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 1/2004: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj004/01_04/index_d.htm)
- EPO: Polen tritt dem EPÜ ab 1. März 2004 bei
- Beschluss des Verwaltungsrats vom 4. Dezember 2003 zur Änderung der Gebührenordnung (gültig ab 1.4.2004 + 1.1.2005) ---> TT-März-Heft
- Mitteilung des EPA: Übersicht über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA und die nationalen Patentbehörden im Jahr 2004 geschlossen sind
- Mitteilung vom 26. November 2003 über beim EPA erhältliche Formblätter und Veröffentlichungen
- Mitteilung vom 12. Dezember 2003 über einen aktualisierten Nachdruck des Formblatts für den Erteilungsantrag
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 9. Dezember 2003 über das My.epoline®-Portal
- PT Portugal: Neue Gebührenbeträge ---> TT-März-Heft
- Beilage: Mitteilungen der Beschwerdekammer zu Präsidium und Geschäftsverteilung 2004
- Weitere Hinterlegungen des EPA:
16.01.2004
03.01.2004
- Aus dem ABl. EPA Heft 12/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/12_03/index_d.htm)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 21. November 2003 über die Änderung der Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt
- Mitteilung vom 17. November 2003 über einen aktualisierten Nachdruck des Formblatts für den Erteilungsantrag
- Mitteilung vom 10. Dezember 2003 über die Neuauflage des Formblatts 1200
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Dezember 2003 über die elektronische Einreichung von Unterlagen im Sinne von Regel 36 EPÜ
- Mitteilung vom 3. Dezember 2003 über die Erstellung der technischen Unterlagen zu einer Patentanmeldung im XML-Format mit Hilfe von PatXML
- PCT: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 30. November 2003 über die Rückerstattung von Recherchengebühren
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 31. Oktober 2003 über die teilweise Aufhebung der Beschränkung der Zuständigkeit des EPA als PCT-Behörde
23.12.2003
- Das EPA hat Folgendes hinterlegt:
21.12.2003 / 23.12.2003
05.12.2003
- Aus dem ABl. EPA Heft 11/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/11_03/index_d.htm)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 30. Oktober 2003 zur Änderung der Gebührenordnung (Änderung der Recherchengebühr für ab dem 1.1.2004 eingereichte Anmeldungen: europäische Recherche: 690 EUR, internationale Recherche: 1.550 EUR)
- Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. September 2003 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA im Jahr 2004 geschlossen sind
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 23. Oktober 2003 über Euro-PCT-Anmeldungen, für die die Priorität einer ersten Anmeldung in einem Staat beansprucht wird, der Vertragsstaat des WTO/TRIPS-Übereinkommens, nicht jedoch der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums war http://www.european-patent-office.org/news/info/2003_10_23_d.htm
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. November 2003 über die Einstellung des X.25-Dienstes für das DEPAC-System
- Umzug der Informationsstelle und der elektronischen Bibliothek
- Veröffentlichung von Anzeigen im Amtsblatt des EPA
- Änderungen bei PCT-Anmeldungen, die ab 1. Januar 2004 eingereicht werden
- Island bereitet den Beitritt zum EPÜ vor. Information des Isländischen Patentamts: http://www.els.stjr.is/focal/webguard.nsf/key2/indexeng.html.
07.11.2003
- Aus dem ABl. EPA Heft 10/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/10_03/index_d.htm)
- Beschwerdekammern: Hinweise für die Parteien und ihre Vertreter im Beschwerdeverfahren ---> TT-Dezember-Heft
- Entscheidung der Einspruchsabteilung vom 7. November 2001 - Krebsmaus/HARVARD
- Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 5. September 2003 über die Erstreckung von Fristen (http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2003_09_05_d.htm)
- Mitteilung vom 1. Oktober 2002 zur Einstellung des EP-EASY-Projekts - Erinnerung
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 1. August 2003 über Disclaimer (http://www.european-patent-office.org/news/info/2003_08_01_d.htm)
- Mitteilung vom 1. Oktober 2003 über den vorgezogenen Eintritt einer internationalen Anmeldung in die europäische Phase
- Aus den Vertragsstaaten: SK Slowakei - Zahlung von Gebühren in der Slowakei
- Internationale Verträge - Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ): Indien erkennt das Europäische Patentamt als Verbandsland an (eine europäische Patentanmeldung ist prioritätsbegründend für eine nachfolgende Patentanmeldung in Indien
- Sonderausgabe Nr. 3 zum ABl. EPA 2003: Die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA im Jahr 2002
31.07.2003
- Aus dem ABl. EPA Heft 7/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/07_03/index_d.htm)
- Bericht über die 93. Tagung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (2. bis 6. Juni 2003)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 5. Juni 2003 zur Einsetzung eines Präsidiums des Verwaltungsrats
- Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Durchführung der Akteneinsicht
- Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Neufestsetzung der Gebühren und Auslagen des Europäischen Patentamts
(http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2003_06_06_a_d.htm)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Durchführung der Akteneinsicht [Siehe darunter]
- PCT: Einsicht in PCT-Akten
Das spanische Patent- und Markenamt als Behörde für die internationale vorläufige Prüfung ("IPEA")
- Hinweise für die Zahlung von Gebühren, Auslagen und Verkaufspreisen
Beilage: Verzeichnis der Gebühren und Auslagen [Siehe darunter]
- Bankkonto in Ungarn
- Einlegeblätter: EPOscript Vol 6, 2002 "Enforement of Intellectual Property Rights and Patent Litigation"
- epoline®: Online-Akteneinsicht
- Sonderausgabe: 11. Symposium Europäischer Patentrichter, Kopenhagen
- Das EPA hat in Brüssel ein Büro eröffnet - Pressemitteilung vom 8. Juli 2003 (http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2003_08_07_d.htm)
David Sant
Europäisches Patentamt
Verbindungsbüro Brüssel
dsant@epo.org
Tel: +32 2 274 15 91
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Durchführung der Akteneinsicht (kostenloser Zugang zur elektronischen Akte über das Internet nach Veröffentlichung der Patentanmeldung) ---> TT-September-Heft
(http://www.european-patent-office.org/news/info/2003_06_17_d.htm)
Zugangsadressen: http://www.epoline.org/onlinefileinspection.htm bzw. http://www.epoline.org/ofi.htm)
in Deutsch: http://www.epoline.org/epoline?language=DE&page=inspectafile
- Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 6. Juni 2003 über die Neufestsetzung der Gebühren und Auslagen des Europäischen Patentamts (gültig ab 18. Juni 2003): http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2003_06_06_a_d.htm
Verzeichnis der Gebühren und Auslagen (in der ab 18. Juni 2003 geltenden
Fassung): http://www.european-patent-office.org/epo/new/gebuehren.pdf
04.07.2003
03.06.2003
11.05.2003
04.04.2003
07.03.2003
- Aus dem ABl. EPA Heft 2/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/02_03/index_d.htm)
- Bericht über die 91. Tagung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (10. bis 12. Dezember 2002)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 12. Dezember 2002 zur Annahme der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen 2000
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 12. Dezember 2002 zur Genehmigung von Änderungen der Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 12. Dezember 2002 zur Genehmigung von Änderungen der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 27. Februar 2003 über die Benutzung des Europäischen Patentregisters Online (---) TT-April-Heft)
- ES Spanien: Neue Gebührenbeträge (---) TT-April-Heft)
- TR Türkei: Neue Gebührenbeträge (---) TT-April-Heft)
- Bank- und Postscheckkonten der Europäischen Patentorganisation
01.02.2003
- Aus dem ABl. EPA Heft 1/2003: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/01_03/index_d.htm)
- EPO: Rumänien tritt dem Europäischen Patentübereinkommen bei (ab 1.3.2003) (---) TT-Februar-Heft)
- Mitteilung des EPA: Übersicht über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA und die nationalen Patentbehörden im Jahr 2003 geschlossen sind
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 18. Dezember 2002 über eine neue Software für die Arbeit mit dem Europäischen Patentregister Online
- DK Dänemark: Neue Gebührenbeträge ab 1.1.2003 (---) TT-März-Heft)
- NL Niederlande: Neue Beträge der Jahresgebühren ab 1.1.2003 (---) TT-März-Heft)
17.01.2003
- Aus dem Europäischen Patentamt:
07.12.2002
08.11.2002
- Beitritt von Ungarn mit Wirkung vom 1. Januar 2003 (Mitteilung des EPA vom 5.11.2002: http://www.european-patent-office.org/news/info/2002_11_05_d.htm).
- Der "Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 29. Oktober 2002 über die elektronische Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen", in Kraft ab 1. November 2002 (http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2002_10_31_d.htm) und die "Mitteilung vom 29. Oktober 2002 über die elektronische Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen" (http://www.european-patent-office.org/news/info/2002_10_31_d.htm) ersetzen den "Beschluß vom 7. Dezember 2000 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen und anderen Unterlagen" (Beilage zum Amtsblatt Nr. 4/2001) und die dazugehörige Mitteilung vom 1. Juni 2002 (ABl. EPA 2002, S. 372).
- Aus dem ABl. EPA Heft 10/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/10_02/index_d.htm)
- EPO: Slowenien tritt dem Europäischen Patentübereinkommen bei (Siehe TT-November-Heft)
- Mitteilung vom 1. Oktober 2002 zur Einstellung des EP-EASY-Projekts
- Neuauflage des Leitfadens für Anmelder (2. Teil) - "Euro-PCT" (TT-ROM)
- DK Dänemark: Zahlung von Gebühren in Dänemark (neue Bankkonto-Anschrift)
- FI Finnland: Zahlung von Gebühren in Finnland (neue Bankkonto-Anschrift)
- Bank- und Postscheckkonten der Europäischen Patentorganisation (betrifft neue osteuropäische Beitrittsländer)
13.10.2002
17.08.2002
- Aus dem ABl. EPA Heft 7/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/07_02/index_d.htm)
- Mitteilung des EPA zur Schließung des Amtsgebäudes in München Erhardtstraße
- Mitteilung vom 1. Juni 2002 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen und anderen Unterlagen
- Mitteilung vom 18. Juni 2002 über die Adressierung von Postsendungen an das Europäische Patentamt
23.06.2002
- Der Entwurf der Ausführungsordnung zum EPÜ 2000 und der dazugehörigen Erläuterungen (in Englisch) ist zwecks Konsultation der interessierten Kreise auf der Webpage des EPA publiziert. Bemerkungen können bis zum 12. Juli 2002 beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. (DRAFT IMPLEMENTING REGULATIONS UNDER THE EPC 2000: http://www.european-patent-office.org/news/info/2002_06_07_e.htm)
- Aus dem ABl. EPA Heft 5/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/05_02/index_d.htm):
- Die Slowakische Republik, Bulgarien, die Tschechische Republik und Estland treten dem Europäischen Patentübereinkommen bei
- Aufhebung der Rechtsauskunft Nr. 18/92 (ABl. EPA 1992, 58) über Handlungen, die der auswärtige Anmelder von Euro-PCT-Anmeldungen gegenüber des EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt selbst vornehmen kann (Information ist jetzt im Leitfaden für Anmelder (2. Teil) integriert)
- Mitteilung des EPA vom 16. März 2002 über Geschäftsmethoden (revidierte Fassung der Veröffentlichung im ABl. EPA 2001, 482)
15.05.2002
03.05.2002
11.04.2002
- Aus dem ABl. EPA Heft 3/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/03_02/index_d.htm)
- Aufhebung der Rechtsauskunft Nr. 14/83 (Artikel 10(1) GebO - Rückerstattung von Recherchegebühren - ABl. EPA 5/1983, S. 189 ff.)
- Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 21. Januar 2002 über die Entrichtung von Gebühren und Auslagen in der Informationsstelle München
- Internationale Verträge/PCT: Mitteilung des Europäischen Patentamts über die Beschränkung der Zuständigkeit des EPA als PCT-Behörde
02.03.2002 / 08.03.2002
- Aus dem ABl. EPA Heft 2/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/02_02/index_d.htm)
02.02.2002
- Aus dem ABl. EPA Heft 1/2002: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj002/01_02/index_d.htm)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2001 zur Änderung der Gebührenordnung (Artikel 10) (veröffentlicht im TT-Februar-Heft)
- Beschluß des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2001 zur Änderung der Regel 29 (2) EPÜ (veröffentlicht im TT-Februar-Heft)
- Mitteilung vom 26. November 2001 über beim EPA erhältliche Formblätter und Veröffentlichungen
- Nationale Gebühren in Euro: DE Deutschland, FI Finnland, FR Frankreich
- PCT: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. November 2001 über die Beschränkung der Zuständigkeit des Europäischen Patentamts als PCT-Behörde
- Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 13. Dezember 2001 über die Rückerstattung von Recherchengebühren (veröffentlicht im TT-Februar-Heft)
- Konsolidierte Fassung der Gebührenordnung vom 20. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Beschluß des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation vom 13. Dezember 2001
- Unter http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2002_01_29_d.htm ist die Mitteilung des EPA vom 9. Januar 2002 über die Änderung der Regeln 25 (1), 29 (2) und 51 EPÜ (Erläuterung zu den entsprechenden Beschlüssen des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisationvom 18. Oktober 2001 und 13. Dezember 2001) veröffentlicht.
09.01.2002
- Aus dem ABl. EPA Heft 12/2001: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/12_01/index_d.htm)
- EPO: Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ (das Inkrafttreten erfordert die Ratifikation durch mindestens 8 Vertragsstaaten)
- Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 15. November 2001 über die Stückzahl, in der die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung einzureichen sind (Ab 2. Januar 2002: Unterlagen der europäischen Patentanmeldung in einem Stück einreichen!): http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2001_11_15_d.htm
- Mitteilung vom 1. Dezember 2001 über die Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen und der Gebührenordnung (Erläuterung der Änderungsbeschlüsse vom 28. Juni 2001, die am 2. Januar 2002 in Kraft getreten sind))
- Nationale Patentgebühren in Euro (ab 1. Januar 2002): GR Griechenland / MC Monaco
- PCT: Geänderte Vereinbarung zwischen der Europäischen Patentorganisation und dem internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) (in Kraft ab 1. November 2001 bis 31. Dezember 2007)
- Sonderausgabe Nr. 4 zum Amtsblatt 2001: Diplomatische Konferenz 2000 vom 20.-29. November 2000
19.12.2001
- Die Beschlüsse des EPA-Verwaltungsrats vom 13. Dezember 2001 zur Änderung der Gebührenordnung (Änderung von Artikel 10; in Kraft ab 3. Januar 2002) bzw. zur Änderung der Regel 29(2) AusfO zum EPÜ (in Kraft ab 2. Januar 2002) sind unter http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_64.htm bzw. http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_128.htm hinterlegt.
- In der EPA-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2001 ( http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_12_07_d.htm) wird der Text des Londoner (Sprachen) Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ (zur Schaffung sachgerechter Übersetzungserfordernisse) vorgestellt. Dieses Abkommen bedarf zum Inkrafttreten der Ratifizierung von mindestens 8 Mitgliedstaaten.
30.11.2001
- Aus dem ABl. EPA Heft 11/2001: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/11_01/index_d.htm)
- Beschlüsse des Verwaltungsrats zur Änderung der AusfO zum EPÜ bzw. GebO vom 18. Oktober 2001 (bereits am 23.11.2001 erwähnt; werden im TT-Dezember-Heft veröffentlicht)
- Beschluss des Präsidenten des EPA vom 6. September 2001 zur Ausführung der Gebührenordnung und über die Änderung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge (u.a. Festlegung des Bagatellbetrages nach Artikel 10c GebO auf 10 Euro)
- Mitteilung vom 1. Oktober 2001 zur Einführung des Euro
- BE Belgien / IE Irland / LU Luxemburg / NL Niederlande: Nationale Patentgebühren in Euro
23.11.2001
- Veröffentlichungen des EPA:
07.11.2001
- In der Sonderausgabe des EPA-Amtsblattes 2001 ist die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA im Jahr 2000 veröffentlicht (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/10_01/index_se_d.htm)
- Aus dem ABl. EPA Heft 10/2001: (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/10_01/index_d.htm)
- Beschluß des Präsidenten des EPA vom 7. September 2001 über von der Akteneinsicht ausgeschlossene Unterlagen, der den bisher geltenden Beschluss vom 3. September 1999 ersetzt
- Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 1. Oktober 2001 über das Programm zur beschleunigten Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen - "PACE" und das dazugehörige Formblatt 1005 (TT-Dezember-Heft)
- Mitteilung des EPA vom 31. August 2001 über die Änderung der Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt + Hinweise zum Bezug der entsprechenden Austauschblätter (eingearbeitet im nächsten Update unserer TT-ROM)
- Mitteilung vom 1. Oktober 2001 über das neue Nummerierungssystem für Patentanmeldungen ab 1. Januar 2002
- Umzug der elektronischen Bibliothek, der Informationsstelle und der Zentralbibliothek
- DK Dänemark: Neue Gebührenbeträge (TT-November-Heft)
- FI Finnland: Neue Gebührenbeträge (TT-November-Heft)
- SE Schweden: Neue Beträge der Jahresgebühren (TT-November-Heft) + PCT-Gebühren (TT-Dezember-Heft)
- PCT: Geschäftsmethoden
- Bestellformular für EPO script Vol. 4 "Enabling Biotechnological Inventions in Europe and the United States"
26.10.2001
19.10.2001
- Die konsolidierte Fassung der ab 2. Januar 2002 gültigen GEBÜHRENORDNUNG vom 20. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Beschluß des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation vom 28. Juni 2001 (ABl. EPA 2001, 374, 377), ist vom EPA unter der folgenden Adresse hinterlegt: http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/28_06_01_d.htm. (Siehe auch Pressemitteilung vom 8.10.2001: http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_10_08_d.htm) Sie ist auch im Update III/2001 unserer TT-ROM enthalten und wird im TT-Novemberheft veröffentlicht.
- Mit Verfügung des Präsidenten des EPA vom 31. August 2001 sind die Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt bezüglich der Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden und computerbezogenen Erfindungen geändert worden (Pressemitteilung vom 5.10.2001: http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_10_05_d.htm).
- Eine weitere Pressemitteilung (engl.) vom 13.8.2001 betrifft Geschäftsmethoden bei EPÜ/PCT-Anmeldungen (International Treaties - PCT Business methods: http://www.european-patent-office.org/news/pressrel/2001_08_13_e.htm)
31.08.2001
- Im Amtsblatt des EPA Nr. 8-9/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/08_09_01/index_d.htm) sind u.a. neben dem Bericht über die 85. Tagung des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation (vom 26. bis 28. Juni 2001) 4 Beschlüsse dieses Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001 zur Änderung der Gebührenordnung und/oder der Ausführungsordnung zum EPÜ veröffentlicht, die Anfang Januar 2002 in Kraft treten. (Siehe auch die vorige Meldung vom 4.8.2001)
04.08.2001
- Im Amtsblatt des EPA Nr. 7/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/07_01/index_d.htm) sind u.a. die "Auswirkungen des EPÜ auf das nationale Recht in der Türkei" veröffentlicht.
- Der Beschluss des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001 zur Änderung der Gebührenordnung mit Wirkung vom 3. Januar 2002 befindet sich unter der Adresse:
http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_11.htm
- Ein weiterer Beschluss des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001 zur Änderung der Gebührenordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 befindet sich unter der Adresse: http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/ca_001_04.htm
31.05.2001
29.04.2001
- In der Beilage zum Amtsblatt des EPA Nr. 4/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/04_01/index_d.htm) wird der "Beschluss des Präsidenten des EPA vom 7. Dezember 2000 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen und anderen Unterlagen" und der dazugehörige "Technische Standard" veröffentlicht (ladbares Dokument im PDF-Format).
08.04.2001
- Im Amtsblatt des EPA Nr. 3/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/03_01/index_d.htm) sind u.a. folgende Artikel veröffentlicht:
- Verzeichnis der veröffentlichten Entscheidungen der Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer (Stand 31.12.2000)
- Mitteilung des EPA zum Einspruchsverfahren im EPA (wird bei TT demnächst veröffentlicht)
03.03.2001 / 18.03.2001
- Im Amtsblatt des EPA Nr. 2/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj000/02_01/index_d.htm) sind u.a. folgende Artikel veröffentlicht:
- Bericht über die 83. Tagung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (5. bis 7. Dezember 2000)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 21. Dezember 2000 über die Änderung der Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt (Austauschblätter sind gegen Zahlung von 13,20 EURO zu bestellen bei: Europäisches Patentamt, Dienststelle Wien, z.H. Frau Herta Lindmayr, Rennweg 12, Postfach 90, 1031 Wien/Österreich, Fax: (+43-1)52126-2495, E-Mail: hlindmayr@epo.org) [18.03.2001: TRANSPATENT liegen diese Austauschblätter vom Februar 2001 vor; die Prüfungsrichtlinien in der TT-ROM sind im nächsten Update (April 2001) entsprechend konsolidiert.]
- Information zur Veröffentlichung europäischer Patentdokumente
Neues Veröffentlichungssystem für Korrekturen zu A- und B-Schriften
- Sonderausgabe Nr. 1: Diplomatische Konferenz 2000 (20. bis 29. November 2000) u.a. mit der Akte zur Revision des EPÜ
02.02.2001
- Im Amtsblatt des EPA Heft 1/2001 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj001/01_01/index_d.htm) sind u.a.
- Mitteilung vom 27. November 2000 über beim EPA erhältliche Formblätter und Veröffentlichungen
- eine Information zum "2nd Line customer services (2LCS)" (neuer Kundendienst für Anmelder und Vertreter zu spezifischen Akten)
veröffentlicht.
21.12.2000
- Unter http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/2000_12_07_d.htm ist der Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 7. Dezember 2000 über die elektronische Einreichung von europäischen Patentanmeldungen und anderen Unterlagen veröffentlicht, der am 8. Dezember 2000 in Kraft getreten ist.
- Das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts ist im öBGBl. Teil III Nr. 207/2000, ausgegeben am 30. November 2000, veröffentlicht. (Hinweis im Österreichischem Patentblatt 12/2000, S. 178)
30.11.2000
- Im Amtsblatt des EPA Nr. 11/2000 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj000/11_00/index_d.htm) sind u.a. folgende Artikel veröffentlicht:
- Bericht über die 82. Tagung des Verwaltungsrats der EPO vom 11. Oktober 2000
- Beschluss des Verwaltungsrats der EPO vom 11. Oktober 2000 zur Änderung der Ausführungsordnung zum EPÜ (bereits in den NEWS vom 11.11.2000 erwähnt)
- Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 18. Oktober 2000 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA im Jahr 2001 geschlossen sind
11.11.2000
31.10.2000
- Im Amtsblatt EPA Nr. 10/2000 (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj000/10_00/index_d.htm) sind u.a. folgende Beiträge veröffentlicht:
- Beitritt der Türkei zum EPÜ ab 1. November 2000(bereits am 2.9.2000 erwähnt)
- Beschluss des Verwaltungsrats vom 11. Oktober 2000 über die Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und die vorläufige Prüfung internationaler Anmeldungen zugunsten der Staatsangehörigen bestimmter Länder (bereits darunterstehend erwähnt)
- Beschluss des Verwaltungsrats vom 7. September 2000 über die der Konferenz zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens unterbreiteten Dokumente (bereits darunterstehend erwähnt)
- Mitteilung der Vizepräsidenten Generaldirektionen 2 und 3 vom 1. September 2000 über mündliche Verhandlungen vor dem EPA
- Mitteilung vom 12. September 2000 zur Korrespondenz mit dem Amt via E-Mail (E-Mail-Verkehr hat bisher noch keine Rechtskraft)
- Dänemark: Neue Gebührenbeträge (siehe bei Dänemark: Kurzbericht am 31.10.2000)
21.10.2000
- Der Beschluss des Verwaltungsrats vom 11. Oktober 2000 über die Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und die vorläufige Prüfung internationaler Anmeldungen zugunsten der Staatsangehörigen bestimmter Länder ist hinterlegt (http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/11_10_00_d.htm) und tritt am 1. November 2000 in Kraft. Der Beschluß des Verwaltungsrats vom 13. Dezember 1994 zur Änderung des Europäischen Patentübereinkommens, seiner Ausführungsordnung und der Gebührenordnung (http://www.european-patent-office.org/epo/ca/d/13_12_94.htm) und der Beschluß des des Verwaltungsrats vom 14. Juni 1996 über die Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und vorläufige Prüfung internationaler Anmeldungen zugunsten der Staatsangehörigen bestimmter Länder treten am 1. November 2000 außer Kraft.
- Unter der Adresse http://www.european-patent-office.org/epo/holidays_2001.htm sind die offiziellen Feiertage 2001 veröffentlicht, an den das EPA bzw. seine Dienststellen geschlossen hat.
- Vom EPA wird auf ein Strukturpapier für ein fakultatives Protokoll über die Streitregelung in Zusammenhang mit europäischen Patenten verwiesen, das den Regierungsvertretern an der nächsten Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation in London am 16. und 17. Oktober 2000 zur Kenntnisnahme unterbreitet wird.
- Die im Beschluss des Verwaltungsrats vom 7. September 2000 über die der Konferenz zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens unterbreiteten Dokumente stehen im PDF-Format zur Verfügung:
http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/documents_d.htm.
02.09.2000 / 31.10.2000
- In der Pressemitteilung des EPA vom 29. August 2000 wird mitgeteilit, dass die Regierung der Republik Türkei am 28. August 2000 die Urkunde über den Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) hinterlegt hat. Damit tritt das EPÜ für die Türkei am 1. November 2000 in Kraft. (20. Mitgliedsstaat) Ab 1. November 2000 eingereichte europäische Patentanmeldungen schließen die Benennung von der Türkei ein. Um die Benennung von der Türkei zu ermöglichen, wird das EPA ferner europäischen Patentanmeldungen, die im Oktober 2000 eingereicht werden, den 1. November 2000 als Anmeldetag zuerkennen, wenn dies bei Einreichung der Anmeldung ausdrücklich beantragt wird. (Mitteilung auch im ABl. EPA 10/2000, S. 443)
26.08.2000 / 21.10.2000
- Die in unserer NEWS-Meldung vom 27.4.2000 angekündigte Fassung des Basisvorschlags für die Revision des EPÜ (Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 24. März 2000 - ABl. EPA 2000, S. 195) ist in der Website des EPA hinterlegt worden: http://www.european-patent-office.org/news/headlns/2000_08_17_d.htm. Die endgültige Fassung wird vom Verwaltungsrat der Europäischen Patenorganisation auf einer Sitzung vom 5. - 8. September 2000 festgelegt werden und dann die Grundlage für die Beratungen der Revisionskonferenz vom 20. - 29. November 2000 in München bilden. (Unterlagen der engültigen Fassung: http://www.european-patent-office.org/epo/dipl_conf/documents_d.htm
29.07.2000
- Im Amtsblatt 7/2000 sind u.a. enthalten:
- Bericht über die 80. Tagung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (6. bis 8. Juni 2000)
- Beschluss des Verwaltungsrats vom 8. Juni 2000 zur Genehmigung von Änderungen der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern des EPA, in Kraft ab 1. Oktober 2000
- Beschluss des Verwaltungsrats vom 8. Juni 2000 über die Herabsetzung der Recherchengebühr für den ergänzenden europäischen Recherchenbericht (um 20 %) bei Vorliegen eines vom koreanischen Amt für gewerblichen Rechtsschutz erstellten internationalen Recherchenberichts (in Kraft ab 8. Juni 2000)
- Beschluss des Präsidenten des EPA vom 9. Juni 2000 über die Veröffentlichung von europäischen Anmeldungen (bei Einreichung von Sequenzprotokollen oder bei mehr als 400 Seiten nur in elektronischer Form; in Kraft ab 9. Juni 2000) Adresse: http://www.european-patent-office.org/epo/president/d/09062000_d.htm
- Mitteilung vom 31. Mai 2000 über die Neuauflage verschiedener Formblätter mit Abdruck der aktuellen Fassungen: Erfindernennung (EPA/EPO/OEB Form 1002 02.00); Vollmacht (EPA/EPO/OEB Form 1003 02.00); Empfangsbescheinigung (für internationale Anmeldungen) (EPA/EPO/OEB Form 1031 01.99); Bestätigung über den Eingang nachgereichter Unterlagen (EPA/EPO/OEB Form 1037 03.99); Begleitschreiben für nachgereichte Unterlagen (EPA/EPO/OEB Form 1038 04.00). Bereits früher veröffentlicht (ABl. EPA 1999, 359; 2000, 65): Erteilungsantrag (EPA/EPO/OEB Form 1001 07.99) und Eintritt in die europäische Phase (EPA/EPO/OEB Form 1200 03.00). Aktualisiert wurde das Merkblatt zum Formblatt 1200 04.99
- Hinweise zur 28. (16. außerordentliche) PCT-Versammlung vom 13. - 17. März 2000, auf der einige Änderungen der Ausführungsordnung zum PCT verabschiedet worden sind, die zum 1. März 2001 in Kraft treten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen enthält der PCT-Newsletter 04/2000.
10.06.2000
- Im Amtsblatt 5/2000 sind u.a. enthalten:
- Der Beschluss des Präsidenten des EPA vom 9. März 2000 über die Aufnahme von Prioritätsunterlagen in die Akten europäischer Patentanmeldungen (betrifft eine Mitteilung an den Anmelder, wenn eine Abschrift der früheren Anmeldung aufgenommen worden ist)
- Mitteilung des EPA vom 3. April 2000 über die Änderung der Richtlinien für die Prüfung im EPA (Entsprechende Austauschblätter können angefordert werden bei: EPA, Dienststelle Wien, z.H. Frau Elisabeth Boucek, Rennweg 12, PF 90, 1031 Wien, Österreich, Fax: (+43-1)52126-2495, e-Mail:docdeliv@epo.e-mail.com; Kosten: 13,50 EUR) (Die Änderungen sind auch ab dem III. Update 2000 unserer TT-ROM eingearbeitet.)
27.04.2000
- Die Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 24. März 2000 über die Revision des EPÜ berichtet über die einberufene Konferenz der Vertragssstaaten vom 20. bis 29. November 2000 in München. Die Revisionsvorschläge sollen als "Basisvorschlag" Anfang Juli dem Ausschuß "Patentrecht" vorgelegt werden. ( http://www.european-patent-office.org/news/headlns/2000_08_17_d.htm) Die endgültige Fassung des Basisvorschlags wird auf einer Sondersitzung des Verwaltungsrats Anfang September festgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Quelle: Website des EPA bzw. ABl. EPA 4/2000, S. 195; siehe auch Beschluß des Verwaltungsrats vom 24. Februar 2000 zur Einberufung einer Konferenz der Vertragsstaaten zur Revision des Europäischen Patentübereinkommen - ABl. EPA 4/2000, S. 173)
- In einer Sonderausgabe zum Amtsblatt des EPA 1999 sind die Unterlagen zum 9. Symposium Europäischer Patentrichter in Madrid 6. bis 9. Oktober 1998 veröffentlicht worden. Die Dokumente können aus der Website des EPA/Amtsblatt geladen werden (pdf-Format): z.B.
- Fristen für das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel im Verfahren vor den Gerichten oder Patentämter
- Die Anwendung der
Übereinkommen von Brüssel und Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen bei Patentstreitigkeiten
12.03.2000
- Der Leitfaden für Anmelder - Der Weg zum europäischen Patent
2. Teil: PCT-Verfahren vor dem EPA - "Euro-PCT"
kann aus der Website des EPA derzeit erst nur als PDF-Datei in deutscher Fassung (http://www.european-patent-office.org/ap_gd/part_2/index_d.htm") geladen werden. Eine HTML-Fassung wird vorbereitet.
05.03.2000
- Im Bericht über die 78. Tagung der Verwaltungsorganisation der EPO vom 7. + 8.12.1999 in München sind u.a. Aussagen für Revisionsvorschläge zum EPÜ (Streichung von Artikel 54(4); Reformierung von Artikel 121 + 122; weitere Vorschläge zu den Artikel 11, 33, 35, 55, 69 und 112), zur Beitrittsvorbereitung der Türkei, zum vorbereiteten WIPO-Abkommen zur Harmonisierung patentrechtlicher Formerfordernisse (PLT II - Patentrechtsabkommen II), zur Revision der Ausführungsordnung zum PCT, die auf der PCT-Versammlung im März 2000 erörtert wird, enthalten. (ABl. EPA 2/2000, S. 41 ff.)
- Im ABl. EPA 2/2000, S. 62/63 sind der Beschluss und die Mitteilung vom 10. Januar 2000 über die Änderung der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren, der am 1. März 2000 in Kraft getreten ist, veröffentlicht worden.
- In der Pressemitteilung 1/2000 wird eine Erklärung des EPA zu dem am 8.12.1999 erteilten Patent Nr. EP 0695351 Anspruch Nr. 48: "Verfahren zur Herstellung eines transgenen Tieres..." (Vorwurf der Klonmöglichkeit von Menschen!!!) gegeben, womit Formulierungsfehler eingeräumt werden, die über die angekündigten Einsprüche ausgeräumt werden sollen.
28.11.1999
07.11.1999
[aus ABl. EPA Heft 10/1999]
- Die Informationsbroschüre "Nationales Recht zum EPÜ" ist in 11. Auflage neu erschienen und kann kostenlos bei den Informationsstellen des EPA in München, Wien, Den Haag und Berlin bezogen werden.
- Vom EPA wird darauf hingewiesen, daß die ab 1. Juli 1999 geltenden Gebührensenkungen nur für Anmeldungen ab diesem Datum gelten, für Anmeldungen bis zum 30.6.1999 gelten bis auf weiteres die vor dem 1. Juli 1999 geltenden Gebührensätze.
- Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 3. September 1999 über von der Akteneinsicht ausgeschlossene Unterlagen tritt am 1. Dezember 1999 in Kraft und ersetzt den Beschluß vom 16.9.1985.
- Die Dienststelle Wien des EPA hat ab 1. Januar 2000 folgende neue Adresse:
Europäisches Patentamt
Dienststelle Wien
Rennweg 12
Postfach 90
1031 Wien
Die Telefonnummer (+43-1) 52126-0 und die Fax-Nr. (+43-1) 52126-3591 bleiben unverändert.
- Das Europäische Patentregister online ist am 1. Juni 1999 von Wien nach Den Haag umgezogen (Dienstleistungen: epoline, EASY, Patentin, Informationsstelle, Europäisches Patentregister online).
Adresse:
epoline-Helpdesk
Europäisches Patentamt
Patentlaan 2
NL-2288 EE Rijswijk
Tel.: (+31-70) 340 45 00
Fax : (+31 70) 340 46 00
E-Mail: epoline@epo.org
29.08.1999
- Die (erläuternde) Mitteilung des EPA vom 1. Juli 1999 über die (bereits am 1.8.1999 erwähnte) Änderung der Ausführungsordnung zum EPÜ ist im ABl. EPA 1999, Heft 8-9; S. 573 (TT-Heft Dez. 1999) veröffentlicht worden.
- Die neuen Prüfungsrichtlinien sind jetzt auch in der Website des EPA hinterlegt worden: http://www.european-patent-office.org/guidelines/deutsch/index.htm
01.08.1999
- Mit Beschluß
des Verwaltungsrats vom 16. Juni 1999 (ABl. EPA Heft 7/1999, S. 437
ff.) ist die Ausführungsordnung zum
EPÜ mit Wirkung vom 1. September 1999 geändert worden. (Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (EG ABl. Nr. L 213 vom 30.7.1998, S. 13)
- Die Mitteilung des EPA vom 26. Mai 1999 über die Änderung der Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt ist im ABl. EPA Heft 7/1999, S. 510 ff. veröffentlicht worden. (Nachtrag vom 29.08.1999: jetzt auch in der Website des EPA veröffentlicht) (Änderungen sind in der TT-ROM III/2000 eingearbeitet!)
10.07.1999 / 30.09.2001
- Die Vereinbarungen (Zeitraum 1977-97) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschlands und der Europäischen Patentorganisation über die Errichtung der Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamts sind im BGBl. Teil II/1999, S. 493 ff. bekanntgemacht worden. (siehe auch BlPMZ 1999, S. 303 ff.). Eine weitere Vereinbarung zur Verlängerung der Vereinbarung vom 25. Juli 1997 zur Änderung des Abkommens vom 19. Oktober 1977 - BRD/EPO - über die Errichtung der Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamts ist im BGBl. Teil II/2001, S. 899 veröffentlicht und mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft getreten.
29.05.1999
Im Amtsblatt des EPA Heft 5/1999 sind u.a. folgende Beiträge veröffentlicht worden:
- Rechtsauskunft des EPA Nr. 19/99 zur Einreichung einer Übersetzung der früheren Anmeldung oder einer Erklärung nach Regel 38(4) EPÜ-AO
- Beschluß des Präsidenten des EPA vom 25. März 1999 über die Durchführung von Recherchen internationaler Art und die Neufestsetzung der Gebühr für solche Recherchen
- Mitteilung vom 1. April 1999 über die Änderung des EPÜ, der AusfO und der Gebührenordnung
- Mitteilung vom 13. April 1999 über die Neuauflage des Formblatts 1200
- Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA im Internet
- Gebühren (in der Beilage zum ABl.)
02.05.1999
- Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 25. März 1999 über die Durchführung von Recherchen internationaler Art und die Neufestsetzung der Gebühr für solche Recherchen tritt am 1. Juli 1999 in Kraft und gilt für die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Patentanmeldungen.
28.03.1999
06.03.1999
- In der Beilage zum Amtsblatt EPA Nr. 2/1999 ist die Neufassung der ab dem 2. März 1999 gültigen Vorschriften über das laufende Konto (VLK) abgedruckt. (Beschluß des Präsidenten des EPA vom 21. Januar 1999) (Neufassung der VLK auch im PDF-Format im Netz).
- Schließung der Amtskassen des EPA - Der Verwaltungsrat der EPO hat mit Beschluß vom 10. Dezember 1998 Artikel 5 der Gebührenordnung geändert. Mit Wirkung vom 2. März 1999 ist es nicht mehr möglich, Gebühren bei den Zahlstellen des EPA in Barzahlung zu entrichten; die Amtskassen in den Dienststellen München, Den Haag und Berlin sind ab dem 2. März 1999 geschlossen. (ABl. EPA 2/1999, S. 81)
- Ab Anfang 1999 wird in den europäischen Patentanmeldungen, d.h. in den A1- und A3-Schriften, zum europäischen Recherchenbericht ein Anhang mitveröffentlicht, der die Familienmitglieder zu den im Recherchenbericht angeführten Patentdokumenten mit ihrem Veröffentlichungsdatum auflistet. (ABl. EPA 271999, S. 90)
31.01.1999
- Mit Beschluß des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 1998 ist der Artikel 109 Absatz 2 des EPÜ mit Wirkung vom 1. Januar 1999 geändert worden. (Beschwerdefrist von einem auf drei Monate verlängert) (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 1 ff.)
- Gleichfalls sind in der Ausführungsordnung folgende Regeln mit Wirkung vom 1. Januar 1999 geändert worden: (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 1 ff.)
- Der Beschluß des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 1998 zur Änderung der Gebührenordnung ("Einführung des Euro") gibt die Gebührenbeträge in Euro an, die ab dem 2. März 1999 für Zahlungen verbindlich sind. (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 5 ff.)
- Der Beschluß des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 1998 zur Änderung der Gebührenordnung ("Gebührensenkung") gibt die Gebührenbeträge in Euro an, die ab dem 1. Juli 1999 für die Recherchengebühr und die Benennungsgebühren verbindlich sind. (ABL. EPA 1999, Heft 1, S. 9 ff.)
- Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 22. Dezember 1998 über die Einreichung von Prioritätsunterlagen regelt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Aufnahme von Abschriften von früheren Anmeldungen in die Akte einer europäischen Anmeldung.
- Im Amtsblatt des EPA Heft 1/1999 sind weiterhin veröffentlicht:
- Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 7. Januar 1999 zur Ausführung der Gebührenordnung und über die Änderung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge
- Der Beschluß des Präsidenten des EPA vom 11. Dezember 1998 zur Anwendung von Regel 84a AO/EPÜ über den verspäteten Zugang von Schriftstücken
14.01.1999
- Das Europäische Patentamt hat einige Formblätter neu aufgelegt:
- Erteilungsantrag: EPA/EPO/OEB Form 1001 11.98
- Erfindernennung: EPA/EPO/OEB Form 1002 11.98 (unverändert)
- Einzelvollmacht: EPA/EPO/OEB Form 1003 11.98 (unverändert)
- Gebührenzahlung: EPA/EPO/OEB Form 1010 11.98
Die bisherigen Fassungen können weiter verwendet werden. Editierbare Fassungen in den Formaten pdf und Word sind auch aus der Internetadresse des EPA:
http://www.european-patent-office.org downloadbar.(ABl. EPA Heft 12/1998, S. 597)
- Das EPA wird ab Februar 1999 eine Absatznumerierung in den Beschreibungstexten der veröffentlichten Patentanmeldungen (A-Schriften) und Patentschriften (B-Schriften) einführen. Die bisherige Zeilen- und Spaltennumerierung ist aber vorerst vom Einreicher beizubehalten.(ABl. EPA Heft 12/1998, S. 598)
06.01.1999
- In der Pressemitteilung des EPA vom 11. Dezember 1998 wird eine erneute Gebührensenkung mit Wirkung ab dem 1. Juli 1999 bekanntgemacht. (Anmeldegebühr von bisher 1950,- DEM auf 1600,- DEM; Pauschalgebühr für die Benennung aller 19 Vertragsstaaten von 1050,- DEM).
- Ab dem 2. März 1999 werden die Zahlungsmodalitäten auf den Euro umgestellt.
- Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 11. Dezember 1998 zur Anwendung von Regel 84a EPÜ über den verspäteten Zugang von Schriftstücken
29.11.1998
- Der Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 2. Oktober 1998 über die Darstellung von Nucleotid- und Aminosäuresequenzen in Patentanmeldungen und die Einreichung von Sequenzprotokollen (bezüglich WIPO-Standard ST. 25) tritt am 1. Januar 1999 in Kraft (Beilage Nr. 2 zum Amtsblatt Nr. 11/1998). Er ersetzt den Beschluß vom 11. Dezember 1992.
- In Dänemark werden durch Verordnung Nr. 440 vom 23. Juni 1998 die Gebühren des dänischen Patentamts vom 1. Januar 1999 geändert. (Auswirkung für europäische Patente mit Wirkung in Dänemark im ABl. EPA 11/1998, S. 560).
- In Portugal sind durch Verordnung vom 21. Juli 1998 die Patentgebühren mit Wirkung vom 20. August 1998 geändert worden. (Auswirkung für europäische Patente mit Wirkung in Portugal im ABl. EPA 11/1998, S. 560f.).
28.10.1998
In der Mitteilung des EPA vom 3. September 1998 werden Hinweise zur Einführung des Euro im EPA gegeben (ABl. EPA 1998, Heft 10, S. 499 f.). Das EPA beabsichtigt seine Gebühren, Auslagen und Verkaufspreise ab 2. März 1999 in Euro festzusetzen und die bisherige Referenzwährung Deutsche Mark durch den Euro abzulösen. Die Gebührenordnung soll dementsprechend auf der Tagung des Verwaltungsrates im Dezember 1998 geändert werden.
28.05.1998
- Der Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Februar 1998, der am 1. Juli 1998 in Kraft tritt, betreffend die Gebühr für verspätete Zahlung nach Regel 58bis.2 PCT ist im ABl. EPA Heft 5/1998 auf Seite 282 veröffentlicht. (50 % Zuschlag zur verspäteten Gebühr)
02.04.1998
- Die Rechtsauskunft Nr. 15/98 zu den Artikeln 97, 102, 113 EPÜ - Hilfsanträge im Prüfungs- und Einspruchsverfahren - sind im Amtsblatt EPA Heft 3/1998, S. 113 ff. veröffentlicht.
27.02.1998
- Wie bereits am 1.2.1998 erwähnt, wird das EPÜ mit Wirkung vom 1. April 1998 für Zypern wirksam. Ab 1. April 1998 eingereichte europäische Patentanmeldungen schließen die Benennung von Zypern mit ein. Um die Benennung von Zypern zu ermöglichen, wird das EPA ferner europäischen Patentanmeldungen, die im März 1998 eingereicht werden, den 1. April 1998 als Anmeldetag zuerkennen, wenn dies bei Einreichung der Anmeldung ausdrücklich beantragt wird. (siehe ABl. EPA 1998, Heft 1-2, S. 1)
- Die Ergebnisse der Anhörung der interessierten Kreise zum Grünbuch über das Gemeinschaftspatent und das Patentsystem in Europa am 25. und 26. November 1997 in Luxemburg sind im ABl. EPA 1998, Heft 1-2, S. 82-84 veröffentlicht worden.
- Die Benutzung des europäischen Patentregisters online ist ab 1. Januar 1998 preisgünstiger geworden. Der Preis pro Abfrage ist von DEM 2,50 auf DEM 1,00 (entsprechend auch die Gegenwerte in den Landeswährungen der Vertragsstaaten) abgesenkt worden.
08.01.1998
- Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Patentorganisation und der WIPO über die Aufgaben des EPA als Internationale Recherchenbehörde und mit der internationalen vorläfigen Prüfung beauftragte Behörde nach dem PCT-Vertrag vom 1. Oktober 1997 ist im ABl. EPA 1998, Heft 1-2, S. 85 ff. veröffentlicht worden. Sie ist am 1. Januar 1998 für weitere 10 Jahre in Kraft getreten.
01.02.1998
- Zypern wird mit Wirkung vom 1. April 1998 dem EPÜ beitreten.
13.12.1997
- In der Pressemitteilung Nr. 5/1997 wird angekündigt. daß ab Mitte 1998 die in Patentschriften enthaltenen technischen Informationen über das Internet verteilt werden, um damit den Innovationsprozeß in Europa nachhaltig zu fördern
30.11.1997
- Das Europäische Patentamt hat mitgeteilt, daß europäische Patente auf Mazedonien erstreckt werden können. Das Abkommen von 24. Juni 1997 ist am 1. November 1997 in Kraft getreten. Somit kann für jede europäische Patentanmeldung bzw. auch für Euro-PCT-Anmeldung, die ab 1. November 1997 eingereicht wird, auf Antrag die Republik Mazedonien bestimmt werden. Erstreckungsgebühr: DEM 200,-. /ABl. EPA 1997, S. 538/
08.11.1997
- Die konsolidierte Fassung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung Europäischer Patente vom 5. Oktober 1973 in der Fassung der Änderungen gemäß der Beschlüsse des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation bis zum 5. Dezember 1996, letztere in Kraft getreten am 1. Juli 1997, ist von TRANSPATENT in strukturierter Form hinterlegt worden.
10.10.1997
- Registrierung europäischer Patente (UK) in Überseeischen Staaten und Gebieten
Das Intellectual Property Policy Directorate des Patentamts des Vereinigten Königreichs hat die folgenden (nicht immer aus amtlichen Quellen stammenden) Informationen über die Registrierung europäischer Patente (UK) in Überseeischen Staaten und Gebieten mitgeteilt, in denen nationale Patente des Vereinigten Königreichs registriert werden.
In den folgenden Ländern kann der Inhaber eines europäischen Patents (UK) innerhalb von drei Jahren nach dessen Erteilung die Registrierung beantragen:
- Anguilla
- Belize
- Bermuda
- Brunei Darussalam
- Falklandinseln
- Fidschi
- Gambia
- Gibraltar
- Grenada
- Jersey
- Kiribati
- Salomonen
- St. Vincent und die Grenadinen
- Tuvalu
- Uganda
- Vanuatu
Solange das europäische Patent (UK) in Kraft ist, kann seine Registrierung jederzeit beantragt werden in
Innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung des europäischen Patents (UK) ist sie zu beantragen auf den
und innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung des europäischen Patente (UK) in
/ABl. EPA 1997, S. 433/
04.08.1997
- Die revidierte Fassung des Artikels 63 des EPÜ vom 17. Dezember 1991 ist am 4. Juli 1997 in Kraft getreten, nachdem alle 18 Mitgliedsstaaten des EPÜ ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.
- Mit Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 1. Juli 1997 ist das Programm "PACE" zur beschleunigten Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen textlich geringfügig überarbeitet worden, speziell im Hinblick auf den neuen Artikel 79 (2) des EPÜ.
- Die Webseite des EPA enthält seit kurzem auch die Formblätter des EPA für die Anmelder im PDF-Format sowie auch das Formblatt für den Erteilungsantrag (EPA/EPO/OEB Form 1001) und für den Eintritt in die regionale Phase vor dem EPA (EPA/EPO/OEB Form 1200) in Version Word 6.0. Die heruntergeladenen Formblätter können auf dem PC ausgefüllt werden, und die ausgedruckten Formblätter werden vom EPA akzeptiert.
- Am 24. Juni 1997 ist zwischen dem EPA und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ein Abkommen über die Erstreckung europäischer Patente auf Mazedonien unterzeichnet worden. Nach dem Inkrafttreten entsprechender mazedonischer Rechtsvorschriften wird dieses Abkommen wirksam werden.
- Die Vorschriften über die Errichtung eines Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter, geändert durch den Beschluß des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation vom 5. März 1997, sind in konsolidierter Fassung veröffentlicht worden.
22.06.1997
- In der Pressemitteilung 3/97 hat das Europäische Patentamt mitgeteilt, daß auf der Sitzung des Verwaltungsrats vom 10.-13. Juni 1997 eine Neugestaltung der Preispolitik im Bereich der Patentinformation beschlossen worden ist.
05.05.1997
- Mit Beschluß des Verwaltungsrates vom 5. März 1997 sind die Vorschriften über die Errichtung eines Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter vom 21. Oktober 1977 geändert worden.
08.04.1997
- Die vom Europäischen Patentamt (EPA) herausgegebene Informationsbroschüre "Nationales Recht zum EPÜ" ist in der neu überarbeiteten 10. Auflage erschienen. Sie kann bei den Informationsststellen des EPA in München, Wien, Den Haag und Berlin kostenlos bezogen werden.
- Vom Europäischen Patentamt ist mit Mitteilung vom 10. Dezember 1996 die Neufassung des Formblatts 1200 für den Eintritt in die regionale Phase vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt (EPA/EPO/OEB Form 1200) und das dazugehörige Merkblatt veröffentlicht worden.
- Mit Mitteilung vom 6. Februar 1997 informiert das EPA über Änderungen bei der Durchführung von Gebührenerstattungen, wobei das neue System zur Gebührenerstattung am 15. März 1997 in Kraft getreten ist.
18.01.1997
- Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat mit Beschluß vom 5. Dezember 1996
- den Artikel 79 Absatz 2 des EPÜ geändert (Die Benennungsgebühren sind demgemäß erst innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag zu entrichten, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts hingewiesen worden ist.);
- in der Ausführungsordnung zum EPÜ eine neue Regel 23a eingefügt (Regel 23a Anmeldung als Stand der Technik: "Eine europäische Anmeldung gilt nur dann als Stand der Technik nach Artikel 54 Absätze 3 und 4, wenn die Benennungsgebühren nach Artikel 79 Absatz 2 wirksam entrichtet worden sind");
- gleichfalls der Regel 51 einen neuen Absatz 8a zugefügt (Die Erteilung des europäischen Patents wird erst bekannt gemacht, wenn die Benennungsgebühren entrichtet sind.).
Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1997 in Kraft. Der geänderte Artikel 79 Absatz 2 gilt für alle europäischen Patentanmeldungen, in denen die Benennungsgebühren am 1. Juli 1997 noch nicht wirksam entrichtet worden sind bzw. die Frist zu ihrer Entrichtung (nach Artikel 79 Absatz 2 EPÜ) noch nicht abgelaufen ist.
1994 - 1996
- Am 15. Oktober 1996 ist ein Kooperationsabkommen mit Rumänien in Kraft getreten, es gilt auf Antrag für europäische Patentanmeldungen, die ab diesem Tag eingereicht werden. Erstreckungsgebühr 200 DEM. Eine Anleitung des Europäischen Patentamts liegt vor.
Bisherige "Erstreckungsstaaten" sind Slowenien, Litauen, Lettland und Albanien.
- Im Amtsblatt des EPA Heft 9/1996, Seite 553f. ist eine Mitteilung enthalten, daß ab sofort die Übermittlung von Angaben für Zahlungszwecke per Diskette erfolgen kann. Dies soll von Einzahlern mit möglichst mindestens 75 Zahlungsangaben, die nicht über ein beim EPA geführtes laufendes Konto verfügen, genutzt werden.
- Die Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 1. August 1996 ist eine Neufassung des Programms zur beschleunigten Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen "PACE" ist veröffentlicht. Sie ersetzt die letzte Mitteilung aus dem Amtsblatt des EPA 1995, S. 485.
- Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat am 14. Juni 1996 eine Änderung der Regeln 28 und 28a der Ausführungsordnung zum EPÜ beschlossen, die am 1. Oktober 1996 in Kraft tritt. Beide Regeln betreffen die Hinterlegung von biologischem Material.
- Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat am 14. Juni 1996 die Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und vorläufige Prüfung internationaler Anmeldungen zugunsten der Staatsangehörigen bestimmter Länder beschlossen. Dieser Beschluss ist am 1. Juli 1996 in Kraft getreten und ersetzt den früheren Beschluss vom 9. Dezember 1983 in der Fassung vom 8. Juni 1984.
- Das Europäische Patentamt hat Hinweise für die Parteien und Vertreter im Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Sie ersetzen die früheren Hinweise aus den Jahren 1981 bis 1989.
- Das Europäische Patentamt hat mitgeteilt, daß europäische Patente in naher Zukunft auch auf Lettland und Litauen erstreckt werden können. Die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen dem Präsidenten des Europäischen Patentamtes und den Leitern der Patentämter Lettlands und Litauens sollen Mitte des Jahress in Kraft gesetzt werden. Ein Abkommen ähnlichen Inhalts war 1993 bereits mit Slowenien geschlossen worden. Dieses ist am 1. März 1994 in Kraft getreten. 06/94