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461
2004
501
Mai 1997
(7-8/V/97)

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Präambel

Die Vertragsstaaten -

in dem Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf dem Gebiet des Schutzes der Erfindungen zu verstärken,

in dem Bestreben, einen solchen Schutz in diesen Staaten durch ein einheitliches Patenterteilungsverfahren und durch die Schaffung bestimmter einheitlicher Vorschriften für die nach diesem Verfahren erteilten Patenten zu erreichen, in dem Bestreben, zu diesen Zwecken ein Übereinkommen zu schließen, durch das eine Europäische Patentorganisation geschaffen wird und das ein Sonderabkommen im Sinn des Artikels 19 der am 20. März 1883 in Paris unterzeichneten und zuletzt am 14. Juli 1967 revidierten Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und einen regionalen Patentvertrag im Sinn des Artikels 45 Absatz 1 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970 darstellt -

sind wie folgt übereingekommen:


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