EU: Verordnung über die EU-Marke (GMV)





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Letzte Änderung: 02.08.2017



Auslandsdienst gewerblicher Rechtsschutz

hier Landescode GMVO463

EU – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke

Vom 26. Februar 2009







Text der GMV
Text der GMDV
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Kurzberichte

02.08.2017

  • Im ABl. der EU Nr. L 154 vom 16.6.2017, S. 1 ff. ist die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (kodifizierter Text)
    (gültig ab dem 1. Oktober 2017) veröffentlicht. Die bisherige Verordnung (EG) Nr. 207/2009 wird aufgehoben.
    (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2017:154:TOC)

15.06.2016

  • BlPMZ Nr. 6/2016, S. 218: Hinweis zur Einreichung von Anmeldungen von Unionsmarken
    Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung
    ist am 23. März 2016 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind die nationalen Ämter nicht mehr zur Entgegennahme der Anmeldung einer Unionsmarke
    (früher »Gemeinschaftsmarke«) berechtigt (Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/2424).
    Die Anmeldung einer Unionsmarke und jeglicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Anmeldung (z.B. Anträge, Eingaben) sind ab dem 23. März 2016 unmittelbar
    an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), ehemals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, in Alicante zu richten.

01.04.2016

  • PETOSEVIC News vom 31.3.2016 – New EUTM Regulation: Implications for Goods in Transit:
    https://www.petosevic.com/resources/news/2016/03/3441
    „On March 23, 2016, the EU Regulation 2015/2424 of the European Parliament and of the Council (the EUTM Regulation) came into force amending the Community Trademark Regulation and introducing important changes to the European trademark system.
    One of the major changes addresses the thorny question of goods in transit through EU member countries destined to countries outside the EU.
    According to Article 9(4) of the new EUTM Regulation, EU trademark owner can prevent all third parties from bringing goods into the EU, even if the goods are only in transit, if such goods, including the packaging, come from non-EU countries and bear an identical or similar mark. However, that entitlement lapses if, during the proceedings to determine whether the EU trademark is infringed, the declarant or the holder of the goods provides evidence that the EU trademark owner is not entitled to prohibit the placing of the goods on the market of the country of final destination. …“

06.03.2016

  • HABM-Präsidialmitteilung „Communication No. 1/2016 of the President of the Office of 08/02/2016 concerning the implementation of Article 28 EUTMR“: https://oami.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/law_and_practice/communications_president/co1-16_en.pdf

    Verordnung (EU) 2015/2424 (EUTMR):
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.341.01.0021.01.DEU&toc=OJ:L:2015:341:TOC
    :

    Artikel 28 (EUTMR)
    Bezeichnung und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen

    (1) Die Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand einer Markenanmeldung sind, werden gemäß dem im Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 festgelegten Klassifikationssystem (im Folgenden ‚Nizza-Klassifikation‘) klassifiziert.
    (2) Die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, sind vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den beantragten Schutzumfang bestimmen können.
    (3) Für die Zwecke des Absatzes 2 können die in den Klassenüberschriften der Nizza-Klassifikation enthaltenen Oberbegriffe oder andere allgemeine Begriffe verwendet werden, sofern sie den Anforderungen dieses Artikels in Bezug auf Klarheit und Eindeutigkeit entsprechen.
    (4) Das Amt weist eine Anmeldung bei unklaren oder nicht eindeutigen Begriffe zurück. sofern der Anmelder nicht innerhalb einer vom Amt zu diesem Zweck gesetzten Frist eine geeignete Formulierung vorschlägt.
    (5) Die Verwendung allgemeiner Begriffe, einschließlich der Oberbegriffe der Klassenüberschriften der Nizza-Klassifikation, ist dahin auszulegen, dass diese alle Waren oder Dienstleistungen einschließen, die eindeutig von der wörtlichen Bedeutung des Begriffs erfasst sind. Die Verwendung derartiger Begriffe ist nicht so auszulegen, dass Waren oder Dienstleistungen beansprucht werden können, die nicht darunter erfasst werden können.
    (6) Beantragt der Anmelder eine Eintragung für mehr als eine Klasse, so fasst der Anmelder die Waren und Dienstleistungen gemäß den Klassen der Nizza-Klassifikation zusammen, wobei er jeder Gruppe die Nummer der Klasse, der diese Gruppe von Waren oder Dienstleistungen angehört, in der Reihenfolge dieser Klassifikation voranstellt.
    (7) Waren und Dienstleistungen werden nicht deswegen als ähnlich angesehen, weil sie in derselben Klasse der Nizza-Klassifikation erscheinen, und Waren und Dienstleistungen werden nicht deswegen als verschieden angesehen, weil sie in verschiedenen Klassen der Nizza-Klassifikation erscheinen.
    (8) Inhaber von vor dem 22. Juni 2012 angemeldeten Unionsmarken, die in Bezug auf die gesamte Überschrift einer Nizza-Klasse eingetragen sind, dürfen erklären, dass es am Anmeldetag ihre Absicht war, Schutz in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen zu beantragen, die über diejenigen hinausgehen, die von der wörtlichen Bedeutung der Überschrift der betreffenden Klasse erfasst sind, sofern die so bezeichneten Waren oder Dienstleistungen im alphabetischen Verzeichnis für diese Klasse in der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Fassung der Nizza-Klassifikation aufgeführt sind.
    In der Erklärung, die beim Amt bis zum 24. September 2016 einzureichen ist, müssen klar, genau und konkret die Waren und Dienstleistungen angegeben werden, die nicht eindeutig von der wörtlichen Bedeutung der Begriffe in der Klassenüberschrift, unter die sie nach der ursprünglichen Absicht des Inhabers fielen, erfasst sind. Das Amt ergreift angemessene Maßnahmen, um das Register entsprechend zu ändern. Die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung nach Unterabsatz 1 dieses Absatzes lässt die Anwendung des Artikels 15, des Artikels 42 Absatz 2, des Artikels 51 Absatz 1 Buchstabe a und des Artikels 57 Absatz 2 unberührt.
    Unionsmarken, für die keine Erklärung binnen der in Unterabsatz 2 genannten Frist eingereicht wird, gelten nach Fristablauf nur für diejenigen Waren oder Dienstleistungen, die eindeutig von der wörtlichen Bedeutung der Begriffe in der Überschrift der einschlägigen Klasse erfasst sind.
    (9) Wird das Register geändert, so hindern die durch die Unionsmarke gemäß Artikel 9 verliehenen ausschließlichen Rechte einen Dritten nicht daran, eine Marke weiterhin für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn und soweit die Benutzung der Marke für diese Waren oder Dienstleistungen
    a) vor Änderung des Registers begann und
    b) die Rechte des Inhabers auf der Grundlage der wörtlichen Bedeutung der damaligen Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Register nicht verletzte.
    Ferner gibt die Änderung der Liste der in das Register eingetragenen Waren oder Dienstleistungen dem Inhaber der Unionsmarke nicht das Recht, sich der Benutzung einer jüngeren Marke zu widersetzen oder eine Erklärung der Nichtigkeit einer solchen Marke zu beantragen, wenn und soweit
    a) vor Änderung des Registers die jüngere Marke entweder für die Waren oder Dienstleistungen benutzt wurde oder ein Antrag auf Eintragung der Marke für die Waren oder Dienstleistungen eingereicht worden war, und
    b) die Benutzung der Marke für diese Waren oder Dienstleistungen die Rechte des Inhabers auf der Grundlage der wörtlichen Bedeutung der damaligen Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Register nicht verletzte oder verletzt hätte.
    “.

20.01.2016/02.02.2016

  • EU-Markenrechtspaket angenommen:
    Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 15. Dezember die vom Rat in erster Lesung angenommenen Texte des EU-Markenrechtspakets,
    bestehend aus einer Neufassung der Markenharmonisierungsrichtlinie (RL) sowie einer Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung (VO), ohne Änderungen
    verabschiedet. Diese gelten daher gemäß Artikel 294 (7)(a) AEUV als formell angenommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union könnte noch 2015 erfolgen.
    Das Inkrafttreten der Richtlinie ist für den 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung festgesetzt (voraussichtlich etwa Mitte bis Ende Jänner 2016). Die Bestimmungen der Richtlinie wären sodann innerhalb von 36 Monaten ab dem Inkrafttretenszeitpunkt (d.h. bis voraussichtlich spätestens Jänner 2019) in den Mitgliedsstaaten umzusetzen.
    Die Verordnung über die – nunmehr neu – „Unionsmarke“ soll 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, eine Vielzahl von neuen Bestimmungen gelten erst nach Ablauf von weiteren 18 Monaten.
    Ziel dieser seit 2013 diskutierten Legislativinitiative war, das gesamteuropäische Markensystem mit seinen komplementären Schutzmöglichkeiten auf Unions- und nationaler bzw. regio-naler Ebene zu modernisieren und an die Herausforderungen des Internetzeitalters anzu-passen. Dabei sollte vor allem auf eine verbesserte inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Rechtstexten geachtet und auch eine Angleichung wesentlicher Verfahrensbestimmungen (etwa bei der Erneuerung) vorgenommen werden.
    Ein harmonisierter Ansatz wird vor allem bei der Umsetzung jener in RL und VO gleichlautenden Bestimmung sein, die bei den Anforderungen für eine Markeneintragung von der „grafischen Darstellbarkeit“ absieht und bei der Darstellung auf „allgemein zugängliche Technologien“ verweist.
    Geklärt wurden etwa auch Fragen im Zusammenhang mit der zollrechtlichen Anhaltung von nachgeahmten Waren im Transit. Hier wurden durch korrespondierende Bestimmungen zur EU-Zollverordnung die Rechteinhabern im Kampf gegen nachgeahmte Waren („Produktpira-terie“,„Counterfeiting“) zur Verfügung stehenden Mittel wesentlich erweitert.
    (aus Österr. Patentblatt Nr. 1/2016, S. 7: http://www.patentamt.at/Media/PB2016001I.pdf)

    Aus GTAI-Rechtsnews vom 11.01.2016: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,t=eu–reform-des-markenrechts–neue-richtlinie-und-verordnung,did=1391164.html
    EU – Reform des Markenrechts / Neue Richtlinie und Verordnung von Helge Freyer
    „(gtai) Die Marke eines Unternehmens kann und sollte Kunden binden, richtig gestaltet und eingesetzt vor allem aber auch neue Kunden gewinnen.

    Dieser Bedeutung entsprechend hat die EU-Kommission in den letzten Jahren nicht nur das jeweilige Markenrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht, sondern dieses auch im Unionskontext betrachtet. Das Ergebnis ist eine Reform und damit Modernisierung der Markenrechtssysteme in Europa, die sich in der nunmehr erlassenen Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 336 vom 23.12.2015, wiederfindet.
    Im Erwägungsgrund 6 zu dieser Richtlinie wird es zum Beispiel als erforderlich angesehen, dass „das europäische Markensystem an das Zeitalter des Internets angepasst werden muss, um den steigenden Erwartungen der Nutzer an schnellere, bessere, leistungsfähigere und rationellere Eintragungsverfahren zu entsprechen, die auch besser aufeinander abgestimmt, benutzerfreundlich, technologisch auf dem neuesten Stand und öffentlich zugänglich sind.“
    Mit der Geltung der neuen Richtlinie wird die Richtlinie 2008/95/EG zum 15.1.2019 aufgehoben (siehe dazu im Einzelnen Art. 54, 55 und 56 der neuen Richtlinie: Umsetzung, Aufhebung und Inkrafttreten).
    Zudem tritt am 23.3.2016 die Verordnung (EU) 2015/2424 in Kraft. Ab diesem Datum wird unter anderem der Begriff „Gemeinschaftsmarke“ durch „Unionsmarke“ ersetzt. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) trägt fortan den Namen “Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“.
    Einzelheiten zum Thema:

      Richtlinie (EU) 2015/2436, abrufbar auf der Webseite von EUR Lex, der Zugang zum EU-Recht
      Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 341 vom 24.12.2015, abrufbar auf der Webseite von EUR Lex, der Zugang zum EU-Recht
      Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, abrufbar auf der Webseite von EUR Lex, der Zugang zum EU-Recht
      „Markenanmeldung – national, europäisch oder international?“, abrufbar auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes
      „Harmonisierung des Markenrechts in der Europäischen Union“, abrufbar auf der Webseite von EUR Lex, Der Zugang zum EU-Recht, Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung
      „Europäisches Parlament und Rat der EU unterstützen Paket der Europäischen Kommission zur Reform des Markenrechts“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 21.4.2015, abrufbar auf der Webseite der EU-Kommission (Pressemitteilungen)
      Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    AGIP-News vom 17.1.2016 – Changes to the Community Trade Mark System: http://www.agip.com/news.aspx?id=6334&group_key=news

    EU – The European Parliament, Council and Commission agreed to changes to the Community Trademark Regulation, which will be brought into force on March 23, 2016.

    As per the new changes, the “Community Trade Marks” will be changed to “European Union Trade Marks” and the “Community Trade Mark Courts” will therefore be renamed as the “European Union Trade Mark Courts”. The name of the “Office for Harmonization in the Internal Market (OHIM)”, will become the “European Union Intellectual Property Office”.

    The changes will affect the fee structure at the newly called European Union Intellectual Property Office (EUIPO). Whilst filing fees for an application in three or more classes will increase slightly, there will be a significant reduction in renewal fees for all registrations.

    Apart from the change of name from CTM to EU trade mark, one of the most noticeable changes will be to the filing and renewal fees.

05.01.2016/17.06.2016

  1. Im ABl. EU Nr. L 336 vom 23.12.2015, S. 1 ff. ist die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.336.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2015:336:TOC] veröffentlicht.
    Die Richtlinie 2008/95/EG wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang I Teil B der Richtlinie 2008/95/EG genannten Fristen für die Umsetzung der Richtlinie 89/104/EWG in innerstaatliches Recht mit Wirkung vom 15. Januar 2019 aufgehoben.
    Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Artikel 1, 7, 15, 19, 20, 21 und 54 bis 57 gelten ab dem 15. Januar 2019.

    Berichtigung im ABl. L 110 vom 26.4.2016, S. 6

  2. Im ABl. EU Nr. L 341 vom 24.12.2015, S. 21 ff. ist die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren
    [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.341.01.0021.01.DEU&toc=OJ:L:2015:341:TOC] veröffentlicht.
    Berichtigung im ABl. L 110 vom 26.4.2016, S. 4
    Die Verordnung (EG) Nr. 2869/95 wird aufgehoben. Diese Verordnung tritt vorwiegend am 23. März 2016 und einzelne Teile später in Kraft.

  3. Im ABl. EU Nr. C 432 vom 22.12.2015 [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:432:TOC] sind
    auf Seite 1 ff.: der Standpunkt (EU) Nr. 16/2015 des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken
    Vom Rat am 10. November 2015 angenommen (2015/C 432/1)
    und
    auf Seite 27 ff.: die Begründung des Rates: Standpunkt (EU) Nr. 16/2015 des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (2015/C 432/2)
    veröffentlicht.

  4. Im ABl. EU Nr. C 440 vom 30.12.2015 [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:432:TOC] sind
    auf Seite 1 ff.: der Standpunkt (EU) Nr. 16/2015 des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken
    Vom Rat am 10. November 2015 angenommen (2015/C 432/1)
    und
    auf Seite 27 ff.: die Begründung des Rates: Standpunkt (EU) Nr. 16/2015 des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (2015/C 432/2)
    veröffentlicht.

15.12.2015

  • TMView-News vom 7.12.2015 – ARIPO and Bosnia and Herzegovina join TMview: https://www.tmdn.org/tmview/news.html
    As of 07 December 2015, the African Regional Intellectual Property Organization (ARIPO) and the Institute for Intellectual Property of Bosnia and Herzegovina (IIP-BIH) have made their trade mark data available to the TMview search tool. ARIPO’s member states are Botswana, Gambia, Ghana, Kenya, Lesotho, Malawi, Mozambique, Namibia, Sierra Leone, Liberia, Rwanda, São Tomé and Príncipe, Somalia, Sudan, Swaziland, Tanzania, Uganda, Zambia and Zimbabwe (a total of 19 member states). The increasing cooperation and involvement of OHIM with African countries is an important strategic step. The integrations of ARIPO and IIP-BIH are concrete results of the International Cooperation programme managed by OHIM in collaboration with its international partners. With ARIPO and IIP-BIH on-board, TMview now contains data from 53 participating offices. With the addition of about 25.000 trade marks in total from ARIPO and IIP-BIH, TMview now provide information and access to more than 34,6 million trade marks in total. Since the introduction of TMview on 13 April 2010, the tool has served more than 16,9 million searches from 151 different countries, with Spain, Germany and Italy among the most frequent users. You can find out more at www.tmview.org

02.12.2015/15.12.2015

  • BOIP-News vom 24.11.2015 – Japan joins TMview: https://www.boip.int/
    bzw. https://www.tmdn.org/tmview/welcome

    „As of 23 November 2015, the Japanese Patent Office (JPO) has made its trade mark data available to the TMview trade mark search tool.

    The integration of JPO is a concrete result of the International Cooperation programme managed by OHIM in collaboration with its international partners.
    With JPO on-board, TMview now contains data from 51 participating offices, including those accessible through the ASEAN TMview. With the addition of more than 3,6 million trade marks from Japan, TMview and ASEAN TMview now provide information and access to more than 34,5 million trade marks in total.
    Since the introduction of TMview on 13 April 2010, the tool has served more than 16,8 million searches from 151 different countries, with users from Spain, Germany and Italy among the most frequent visitors.“

  • 26-10-2015 / Switzerland joins TMview

  • 14-09-2015 / Canada joins TMview

06.09.2015

  1. BESCHLUSS NR. EX-15-2 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 8. Juli 2015 zur Annahme der Richtlinien zu der vom Harmonisierungsamt für den
    Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) durchgeführten Prüfung von Gemeinschaftsmarken und eingetragenen
    Gemeinschaftsgeschmacksmustern
    (in Kraft ab 1. August 2015):
    https://oami.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/law_and_practice/decisions_president/ex15-2_de.pdf:

    Neue Teile der Richtlinien:

    A) GEMEINSCHAFTSMARKE:
    Teil A: Allgemeine Regeln

      Abschnitt 1: Kommunikationsmittel, Fristen
      Abschnitt 2: Allgemeiner Verfahrensablauf
      Abschnitt 4: Verfahrenssprache
      Abschnitt 6: Widerruf von Entscheidungen und Löschung von sonstigen Eintragungen im Register sowie Berichtigung von Fehlern
      Abschnitt 7: Abhilfe
      Abschnitt 8: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
      Abschnitt 9: Erweiterung

    Teil B: Prüfung
      Abschnitt 1: Verfahren
      Abschnitt 3: Klassifizierung
      Abschnitt 4: Absolute Eintragungshindernisse [Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben f, g, h, i, j und k, Kollektivmarken]

    Teil C: Widerspruch
      Abschnitt 3: Unbefugte Anmeldung durch Agenten des Markeninhabers Artikel 8 Absatz 3 GMV
      Abschnitt 4: Rechte gemäß Artikel 8 Absatz 4 GMV
      Abschnitt 5: Bekannte Marken Artikel 8 Absatz 5 GMV

    Teil D: Löschung
      Abschnitt 2: Wesentliche Vorschriften

    Teil E: Register
      Abschnitt 1: Änderungen in Eintragungen
      Abschnitt 3: Die Gemeinschaftsmarke als Gegenstand des Vermögens

        Kapitel 1: Rechtsübergang
        Kapitel 2: Lizenzen
        Kapitel 3: Dingliche Rechte
        Kapitel 4: Zwangsvollstreckung
        Kapitel 5: Insolvenzverfahren oder insolvenzähnliche Verfahren

    Teil M: Internationale Marken

    B) EINGETRAGENES GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER:

      Prüfung von Anträgen bezüglich eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster
      Verlängerung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  2. PRV’s newsletter September 2015 vom 1.9.2015: Serbia joins TMview: As of 6 July 2015, the Serbian Intellectual Property Office (IPORS) has made its trade mark data available to the TMview search tool.
    The integration of IPORS is a concrete result of the International Cooperation programme managed by OHIM in collaboration with its international partners.
    This last extension brings the total number of offices participating in TMview to 39 and with the addition of almost 46.000 trade marks from Serbia, TMview now provides information and access to more than 27,8 million trade marks in total.

23.08.2015

  • PETOSEVIC-News vom 20.8.2015 – Macedonian Trademarks Now Available Through TMview:
    http://www.petosevic.com/resources/news/2015/08/3261)

    Almost 30,000 trademark applications and registrations from the State Office of Industrial Property of the former Yugoslav Republic of Macedonia (FYROM) (SOIP) have recently become available through TMview, the Office for Harmonization in the Internal Market of the European Union (OHIM) online platform that allows access to trademark data of all participating trademark offices.
    There are now 40 national offices contributing trademark data through the TMview system.

30.06.2015

13.04.2015

  • TMview-News vom 23.3.2015 – Philippines joins TMview: https://www.tmdn.org/tmview/welcome
    As of 23 March 2015, the Intellectual Property Office of the Philippines (IPOPHIL) has made its trade mark data
    available to the TMview search tool. IPOPHIL first joined ASEAN TMview which was developed by the Intellectual
    Property Offices of the ASEAN Member States with the support of the EU-ASEAN Project on the Protection of
    Intellectual Property Rights (ECAP III Phase II) administered by OHIM. IPOPHIL’s decision to join TMview is a result of the International
    Cooperation programme managed by OHIM in collaboration with its partners worldwide.
    This last extension brings the total number of offices participating in TMview to 38 and with the addition of
    about 325.000 trade marks from the Philippines, TMview now provides information and access to almost 25,3 million trade marks in total.
    Since the introduction of TMview on 13 April 2010, the tool has served more than 12,1 million searches from 151 different countries, with users from Spain, Germany and Italy among the most frequent visitors.

31.01.2015

  • SMD-News vom 28.1.2015 (Newsletter Issue 2/15) – OAPI Joined TMclass:

    http://country-index.com/agreement.aspx?ID=1&News=Country_Index_2015_Issue_2&Link=ETM

    „The African Intellectual Property Organization (OAPI) has joined TMclass on January 15, 2015.
    OAPI represents 17 African Member States: Benin, Burkina Faso, Cameroon, Central African Republic, Chad, Comoros, Congo, Côte d’Ivoire, Gabon, Guinea, Equatorial Guinea, Mali, Mauritania, Niger, Guinea Bissau, Senegal and Togo.
    OAPI registers trademarks in both French and English.“

21.12.2014

  1. BESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 22. Oktober 2014 über öffentlich verfügbare Angaben betreffend
    Anmeldungen und Eintragungen von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern
    :

    https://oami.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/law_and_practice/decisions_president/ex14-03_de.pdf

  2. Im BESCHLUSS NR. EX-14-4 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 2. Dezember 2014 zur Annahme der Richtlinien zu der vom Harmonisierungsamt für den
    Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) durchgeführten Prüfung von Gemeinschaftsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern

    [
    https://oami.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/law_and_practice/decisions_president/ex14-4_de.pdf
    ] werden folgende Richtlinien genannt, die ab dem 1. Februar 2015 gelten:

    Neue Teile der Richtlinien:

    A) GEMEINSCHAFTSMARKEN:

      Teil A: Allgemeine Regeln
        Abschnitt 3: Zahlung der Gebühren, Kosten und Preise
        Abschnitt 5: Berufsmäßige Vertretung

      Teil B: Prüfung
        Abschnitt 2: Prüfung der Formerfordernisse
        Abschnitt 4: Absolute Eintragungshindernisse Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a, b, c, d und e und 7(3)

      Teil C: Widerspruch
        Abschnitt 0: Einführung
        Abschnitt 1: Verfahrensfragen
        Abschnitt 2: Doppelte Identität und Verwechslungsgefahr
          Kapitel 1: Allgemeine Grundsätze und Methoden
          Kapitel 2: Vergleich von Waren und Dienstleistungen
          Kapitel 3: Vergleich von Zeichen
          Kapitel 4: Kennzeichnungskraft
          Kapitel 5: Dominierender Charakter
          Kapitel 6: Relevantes Publikum und Aufmerksamkeitsgrad
          Kapitel 7: Sonstige Faktoren
          Kapitel 8: Umfassende Beurteilung

        Abschnitt 6: Benutzungsnachweis

      Teil D: Löschung
        Abschnitt 1: Verfahren

      Teil E: Register
        Abschnitt 2: Umwandlung
        Abschnitt 4: Verlängerung
        Abschnitt 5: Akteneinsicht
        Abschnitt 6: Sonstige Registereintragungen
          Kapitel 1: Widerklagen

    B) EINGETRAGENE GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER:
      Prüfung von Anträgen auf Nichtigerklärung

    Die in den früheren Richtlinien zur aktuellen Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmackmusterpraxis enthaltene Praxis des Amtes, sofern diese sich
    auf die genannten Teile bezieht, gilt hiermit als außer Kraft gesetzt.

25.11.2014

27.09.2014

  • Ab dem 1. Oktober 2014 wird das HABM die Klassifizierung von internationalen Registrierungen, in denen die Europäische Union (EU) benannt ist, auf vage Begriffe prüfen.
    (Change in examination of international registrations designated in the EU):
    https://oami.europa.eu/ohimportal/de/change-in-examination-of-international-registrations-designated-in-the-eu

    Mit dieser Änderung wird die Praxis des HABM mit der Praxis der nationalen und regionalen Ämter für geistiges Eigentum in der EU in Einklang gebracht, wie dies in der Gemeinsamen Mitteilung zur Anwendung von IP Translator dargelegt wird.
    Warum wird die Praxis geändert?
    Am 19.6.2012 erging das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-307/10 „IP Translator„, in dem es heißt, dass die Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, vom Anmelder so klar und eindeutig angegeben werden müssen, dass die zuständigen Berhörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den beantragten Schutzumfang für die Marke bestimmen können.
    Um die Praxis der internationalen Registrierungen, in denen die EU benannt ist, mit der direkten Einreichung von GM abzustimmen, hat das Amt beschlossen, gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des Madrider Protokolls die Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, Einwand gegen Begriffe zu erheben, die es als zu weitgefasst oder zu vage erachtet und die nicht klar und eindeutig genug sind.
    Wogegen wird Einwand erhoben?
    Es wird gegen alle Begriffe Einwand erhoben, die als zu weitgefasst oder zu vage gelten und die nicht klar und eindeutig genug sind.
    Eine Beschreibung von Waren und Dienstleistungen gilt als klar und eindeutig genug, wenn ihr Schutzumfang aus seiner natürlichen und gewöhnlichen Bedeutung verstanden werden kann. Kann dieser Schutzumfang nicht verstanden werden, können ausreichende Klarheit und Eindeutigkeit erreicht werden, indem Faktoren wie Merkmale, Zweck und/oder der erkennbare Marktsektor angegeben werden.
    Wie kann ein Einwand vermieden werden?
    Mit Tools wie TMclass kann ermittelt werden, ob diese weitere Spezifizierung für die jeweilige Kategorie von Waren und Dienstleistungen erforderlich ist oder nicht. TMClass, eine harmonisierte Datenbank, enthält Begriffe, die automatisch für Klassifizierungszwecke akzeptiert werden. Die Verwendung dieser bereits genehmigten Begriffe ermöglicht eine reibungslosere Markeneintragung.
    Ab wann gilt diese Änderung der Praxis?
    Die Änderung der Praxis wird sämtliche internationalen Registrierungen betreffen, in denen die EU benannt ist und welche die WIPO dem HABM ab dem 1.10.2014 mitteilt.
    Wo sind weitere Informationen zu finden?
    Die Richtlinien für die vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) durchgeführte Prüfung – Gemeinschaftsmarken, Teil M, Internationale Marken enthalten weitere Informationen zur Änderung der Praxis. Teil B, Abschnitt 3, Klassifizierung enthält Informationen zur Praxis des Amtes in Bezug auf die Klassifizierung

27.07.2014

18.06.2014

  • Mit der Pressemitteilung PR/2014/760 vom 12. Mai 2014 – WIPO Launches Unique Image-Based Search for Trademarks, Other Brand Information – weist die WIPO auf eine neue Bild (Image)-
    Suchfunktion
    der Global Brand Database hin:
    http://www.wipo.int/pressroom/en/articles/2014/article_0007.html
    .
    „The World Intellectual Property Organization (WIPO) has unveiled a one-of-a-kind image-search function for its WIPO Launches Unique Image-Based Search for Trademarks, Other Brand Information, adding a new feature that allows users to upload an image to search for visually similar trademark and other brand-information records from among the millions of images in the collection.“

10.03.2014

  • TMview-News vom 12.2.2014 – The Republic of Korea joins TMview: https://www.tmdn.org/tmview/welcome
    As of 12 February 2014, The Korean Intellectual Property Office (KIPO) has made its trade mark data available
    to the TMview search tool. The integration of KIPO is a concrete result of the International Cooperation
    programme managed by OHIM in collaboration with its international partners.
    This last extension brings the total number of offices participating in TMview to 35 and with the addition of
    more than 2,7 million Korean trade marks, TMview now provides information and access to more than
    23 million trade marks in total.

24.01.2014

  • Am 1. Februar 2014 tritt das erste Arbeitspaket (Work Package 1) der HABM-Richtlinien (GUIDELINES FOR EXAMINATION IN THE
    OFFICE FOR HARMONIZATION IN THEINTERNAL MARKET (TRADE MARKS AND DESIGNS)) in Kraft. Das 2. Arbeitspaket wird am 1. August 2014 in Kraft treten.

    [– Adoption of Work Package 1
    OHIM’s project in transforming its current Manuals and Guidelines into a new set of updated Guidelines which will be a unique source of reference for OHIM’s practice has taken another important step.
    On 4 December 2013, the President of the Office adopted the new Guidelines, Work Package 1 (see attached decision).
    They will be published in OHIM’s five working languages in the Official Journal at the start of next year and enter into force on 1 February 2014. Subsequently, Work Package 1 will be translated into all remaining official EU languages.
    The Guidelines, Work Package 1, were adopted after extensive consultation of both internal and external stakeholders as well as OHIM’s Administrative Board. Work Package 1 covers approximately half of OHIM’s practice. The other half is currently still reflected in the Manuals.
    NEXT STEPS: The second half of OHIM’s practice, Work Package 2, has already gone through the internal process and will be published for consultation with external stakeholders, namely IP Offices and User Associations, at the beginning of 2014. After the external consultation exercise, the final drafts will be presented to OHIM’s Administrative Board for consultation.
    Work Package 2 is expected to be adopted by the President with a view to entering into force on 1 August 2014.
    As from that date, all of OHIM’s practice will be contained in the Guidelines which will be updated yearly and will be available in all official EU languages.]

    Siehe Verordnung des HABM-Präsidenten vom 4.12.2013 (700 Seiten):

    https://oami.europa.eu/document_library/contentPdfs/law_and_practice/decisions_president/ex13-05_en.pdf
    bzw.

    https://oami.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/law_and_practice/decisions_president/ex13-05_en.pdf

04.01.2014
Durch eine neue Portalfassung der Internetadresse des HABM führen jetzt alle bisherigen Tiefenlinks zum HABM in unserem Internetauftritt und in der TT-ROM auf die Eingangsportalseite
des HABM, da das Amt keine automatische Umleitungsfunktion hat einbauen lassen: https://oami.europa.eu/ohimportal/en/.

18.12.2013

17.11.2013

  • Informationen des HABM:

    • HABM-News vom 13.11.2013 – Neue HABM-Website kommt::
      http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item3128.de.do
      Das HABM bereitet sich auf die Freischaltung der neuen Website vor, die ihren Nutzern einen einfacheren Zugang und bessere elektronische Dienste und Suchmöglichkeiten bieten wird.

    • HABM-News vom 12.11.2013 – Deutsches Patent- und Markenamt jetzt Teil der Harmonisierten Datenbank:
      http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item3126.de.do:
      Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist ab dem 12. November Teil der Gemeinsamen Harmonisierten Datenbank zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen.
      Dadurch stehen nunmehr allen unseren Nutzern die deutschen Übersetzungen der Harmonisierten Datenbank über die TMClass-Anwendung zur Verfügung. Zugleich wird das DPMA die deutschen Übersetzungen der Harmonisierten Datenbank auch seinen Nutzern des elektronischen Anmeldesystems bereitstellen.
      Diese erfolgreiche Harmonisierung ist das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen und Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Netzwerks für Marken und Geschmacksmuster.
      Die Integration des DPMA in das Harmonisierungsprojekt für Waren und Dienstleistungen ist ein weiterer Schritt im Hinblick auf die Verbesserung der Vorhersagbarkeit, was wiederum den Nutzern zugutekommt.
      Die Harmonisierte Datenbank, einschließlich des DPMA, ist verfügbar unter: http://tmclass.tmdn.org.

    • HABM-News vom 11.11.2013 – Griechenland und Marokko beteiligen sich an TMview:
      http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item3123.de.do:
      Seit dem 11. November 2013 stellen das griechische Ministerium für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit (GGE) und das marokkanische Amt für industrielles und gewerbliches Eigentum (OMPIC) ihre Markendaten für das TMview-Suchtool zur Verfügung.
      Durch diese letzte Erweiterung erhöht sich die Zahl der an TMview teilnehmenden Ämter auf 32 und mit den neu hinzugekommenen rund 230 000 griechischen Marken und rund 150 000 marokkanischen Marken bietet TMview nunmehr Informationen und Zugang zu mehr als 13,2 Millionen Marken insgesamt.

    • HABM-News vom 11.11.2013 – TMview und GBD-Smart Button-Funktion:
      http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item3125.de.do:
      Nach der am 21. Dezember 2012 veröffentlichten Absichtserklärung haben die WIPO und das HABM heute die erste Phase bei der Verknüpfung des vom HABM verwalteten TMview und der von der WIPO verwalteten Global Brand Database eingeleitet.
      Die jetzt sowohl in TMview als auch in der Global Brand Database aktive Smart Button-Funktion ermöglicht es den Nutzern, eine Suche in dem einem Tool durchzuführen und anschließend dieselbe Suche in dem anderen Tool vorzunehmen, ohne die Suchkriterien erneut eintragen zu müssen.
      Die nächste Entwicklungsphase, die eine engere Zusammenarbeit auf Datenebene zur Bereitstellung integrierter Suchergebnisse umfassen wird, ist für 2014 geplant.

03.11.2013/10.11.2013

16.05.2013

  • DPMA-Hinweis vom 2. Mai 2013 auf eine gemeinsame Mitteilung von HABM und europäischen Patent- und Markenämtern zur Umsetzung des IP-Translator-Urteils (C-307/10) des EuGH:
    http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/hinweise/gemeinsame_mitteilung_ip_translator/index.html
    Das Harmonisierungsamt in Alicante (HABM) hat zusammen mit dem DPMA und weiteren europäischen Patent- und Markenämtern eine gemeinsame Mitteilung verfasst, um darüber zu informieren, auf welche Weise die Markenämter der Europäischen Union künftig das EuGH-Urteil zum IP Translator vom 19. Juni 2012 anwenden werden. Ziel ist eine harmonisierte Umsetzung des Urteils, um sowohl den zuständigen Behörden als auch den Wirtschaftsteilnehmern Rechtssicherheit zu geben.
    Text der Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von „IP Translator“ vom 2. Mai 2013: http://www.dpma.de/docs/marke/de_commoncommunication.pdf
    Siehe auch HABM-News vom 2.5.2013 – Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von „IP Translator“:
    http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2851.de.do

25.03.2013

  • HABM-News vom 18.3.2013 – Euroclass wird TMClass: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2782.de.do

    Das weltweite Klassifizierungstool Euroclass heißt jetzt TMclass.
    Das Tool wurde im Rahmen der HABM-Initiativen des Kooperationsfonds und des Konvergenzprogramms entwickelt.
    Die Umbenennungsentscheidung unterstreicht die wachsende Bedeutung von TMclass als wirklich weltweite Ressource des geistigen Eigentums, die den Zugang zu Datenbanken der nationalen Ämter für geistiges Eigentum der EU und zu weiteren wichtigen Ämtern ermöglicht, darunter das USPTO und das japanische Patentamt (JPO).
    TMclass ist ein Online-Tool auf der Basis des Klassifikationssystems von Nizza, das Nutzern bei der Anmeldung einer Marke helfen soll, Waren und Dienstleistungen richtig zu klassifizieren.
    Nutzer können Begriffe in jeder der 25 verfügbaren Sprachen suchen.
    TMclass kann auch zur Überprüfung von Begriffslisten benutzt werden, um festzustellen, ob sie von den teilnehmenden Ämtern für geistiges Eigentum angenommen werden können. Darüber hinaus übersetzt das Tool einander entsprechende Waren und Dienstleistungen in alle verfügbaren Sprachen.
    TMclass steht allen Nutzern kostenlos und online zur Verfügung unter http://tmclass.tmdn.org/

04.01.2013/03.11.2013

  1. Die Mitteilung Nr. 3/12 des Präsidenten des Amtes vom 18. Dezember 2012 über die 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation, Version 2013, wurde jetzt auf der Website des HABM veröffentlicht.
    HABM-News vom 19.12.2012: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2700.de.do

  2. HABM-News vom 21.12.2012: Declaration of intent to link TMview and Global Brand database (engl.): http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2706.de.do

  3. HABM-News vom 18.12.2012: Irland schließt sich TMview an: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2694.de.do

  4. HABM-News vom 17.12.2012: Polen tritt TMview bei: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2684.de.do

  5. HABM-News vom 18.12.2012: Aktualisierung des Gemeinschaftsrecherchensystems: Ab dem 1. Januar 2013 verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen auf acht, da Polen und Österreich sich nicht mehr beteiligen: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2695.de.do

  6. Beschluss Nr. EX-12-5 des Präsidenten des Amtes vom 19. Dezember 2012 zur Festlegung der Tage, an denen das Amt nicht zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet ist und an denen gewöhnliche Postsendungen nicht zugestellt werden: http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/decisionPresident/ex-12-5_de.pdf

  7. Mitteilung des Präsidenten des HABM vom 12. Dezember 2012 zu den markenrechtlichzen Konsequenzen infolge des Beitritts von Kroatien zur EU ab 1. Juli 2013: Communication 4/12 concerning the enlargement of the European Union to Croatia (engl.): http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/decisionPresident/co4-12_en.pdf
    Siehe auch PETOSEVIC-Artikel vom 20.6.2013 – The Impact Of EU Enlargement On Trademark Practice In Croatia:
    http://www.petosevic.com/resources/articles/2013/06/2700

16.11.2012/19.12.2012

  • Deutschland und Österreich sind dem Markenrecherchesystem TMview beigetreten (Aufnahme von etwa 1600000 deutschen und 184000 österreichischen Marken) (aus HABM News vom 13.11.2012 – Deutschland und Österreich beteiligen sich an TMview: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2618.de.do)
    Entsprechende DPMA-Mitteilung – Deutschland beteiligt sich an der Suchmaschine TMview im BlPMZ Nr. 12/2012, S. 397.

15.10.2012

  • Malta ist dem Markenrecherchesystem TMview beigetreten (About 50.000 trade marks from the National IP Office of Malta, Commerce Department have been made available to TMview) (aus TMview News vom 28.9.2012 – Malta jetzt in TMview: http://www.tmview.europa.eu/tmview/welcome.html)

27.07.2012

  • Ungarn ist dem Markenrecherchesystem TMview beigetreten (Aufnahme von mehr als 115000 Marken des Hungarian Intellectual Property Office). (aus TMview News vom 25.6.2012 – Hungary joins TMview: http://www.tmview.europa.eu/tmview/welcome.html)

11.07.2012/15.10.2012

  • Als Ergebnis aus dem EUGH-Urteil vom 19. Juni 2012, C-307/10, IP-Translator hat der Präsident des HABM die Mitteilung Nr. 02/12 vom 20. Juni 2012 über die Verwendung von Klassenüberschriften in Verzeichnissen der Waren und Dienstleistungen für Gemeinschaftsmarkenanmeldungen und -eintragungen erlassen: http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/decisionPresident/co2-12de.pdf.
    Siehe auch Gemeinsame Position des Österreichischen Patentamtes und des Deutschen Patentund Markenamtes zur „IP-Translator“ – Entscheidung des EuGH (erstellt in Abstimmung mit dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum)im Österr. Patentblatt Teil I Nr. 10/2012, S. 165 f.

15.06.2012

  1. Das HABM hat seine Aussagen [General Provisions] im Manual of Trade Mark Practice mit Wirkung vom 1. Mai 2012 geändert. [THE MANUAL CONCERNING PROCEEDINGS BEFORE THE OFFICE FOR HARMONIZATION IN THE INTERNAL MARKET (TRADE MARKS AND DESIGNS) / PART A: GENERAL PROVISIONS ON PROCEEDINGS BEFORE THE OFFICE: http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/parta_genprov.pdf]
    Aus SMD-News [Newsletter Issue 8/12] vom 15.5.2012 – Trade Mark Practice Changed: http://www.country-index.com/agreement.aspx?ID=1&News=Country_Index_2012_Issue_8&Link=CTM

  2. Das HABM hat ab dem 1. April 2012 seine Praxis im Widerspruchsverfahren dahingehend geändert, dass dem Inhaber bei eingelegten Widersprüchen Dritter auf Basis früherer angemeldeten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen nicht mehr ein Auszug dieser Anmeldung zugesandt wird sondern mit einem Link auf die CTM Online Database [ttp://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/databases/searchCTM.en.do] hingewiesen wird.
    Aus SMD-News [Newsletter Issue 6/12] vom 17.4.2012 – New Practice of Opposition Proceedings: http://www.country-index.com/agreement.aspx?ID=1&News=Country_Index_2012_Issue_8&Link=CTM

12.06.2012

  • News zu TMView: [http://tmview.europa.eu/tmview/welcome.html?language=de]

    2012-06-05 / The Bulgarian Patent Office provides more trade marks to TMview
    The Bulgarian Patent Office (BPO) has from Monday 04 June 2012 almost doubled the number of trade marks made available to TMview due to a change of its policy on publicity. With this modification all filed applications as well as expired and cancelled trade marks are now also publically searchable. In total almost 117000 trade marks are now provided to TMview by BPO.

    2012-04-23 / Finland and Latvia join TMview

    200.000 trade marks in total from the National Board of Patents and Registration of Finland and the Patent Office of the Republic of Latvia have been added to the TMview search tool bringing the total to 6,8m in the system.

    Since the go-live of TMview on 13 April 2010 more than 650.000 users from 178 different countries have visited TMview, with users from Spain, Germany and Italy among the most frequent visitors.

13.04.2012

  • HABM-News vom 5.4.2012 – Search9 – ein neues Tool für Gemeinschaftsrecherchenberichte: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2333.de.do

    „Am 10. April 2012 wird beim HABM das neue Tool „Search9“ zur Erstellung von Gemeinschaftsrecherchenberichten implementiert. Das Werkzeug wird auch die Wiener Klassifikation und nationale Rechercheaufgaben unterstützen. Das Programm wurde speziell auf die Anforderungen des HABM zugeschnitten und das Recherchewerkzeug OSA (OHIM Similarity Algorithm) einführen. Ziel ist es, innerhalb kurzer Zeit so viele Wortrecherchen wie möglich zu automatisieren. Dies wird jedoch nicht mit der ersten Version realisiert werden. In den ersten Monaten werden alle Recherchen manuell überprüft, um das Qualitätsniveau unserer Berichte sicherzustellen.

    Die Änderung wird für unsere Nutzer wahrscheinlich nur anhand des neuen Layouts der Recherchenberichte sichtbar sein. Bei Marken mit nationalen Recherchenberichten wird sich jedoch auch die Art der Übermittlung der Berichte ändern. Zurzeit können die Recherchenberichte, wenn der Empfänger MyPage-Kunde ist, auf Search Reports Online (SRO; Online-Recherchenberichte) von MyPage hochgeladen werden. Diese Funktion wird nicht mehr verwendet, und alle Recherchenberichte, einschließlich der nationalen, werden entsprechend dem vom Empfänger angegebenen Kommunikationsmodus (e-comm, Fax oder Post) übermittelt.“

10.02.2012

  1. Offizielle Feiertage des HABM 2012: dazu hat das HABM den Beschluss des Präsidenten des Amtes EX-11-5 vom 16. Dezember 2011 zur Festlegung der Tage im Jahr 2012, an denen das Amt nicht zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet ist und an denen gewöhnliche Postsendungen nicht zugestellt werden, veröffentlicht: http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/decisionPresident/ex11-5de.pdf.

  2. HABM-News vom 30.1.2012TMview Version 2 jetzt verfügbar: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2230.de.do. „Die zweite Version von TMView bietet neue Funktionen zur Verbesserung der Nutzererfahrung, unter anderem zusätzliche Such- und Filteroptionen. Die Anwendung enthält nunmehr auch Marken der Ämter von Litauen, Rumänien und Schweden. Mit dieser Erweiterung bietet TMView derzeit Zugriff auf an die 7 Mio. Marken aus 17 teilnehmenden Ämtern.“

  3. HABM-News vom 31.1.2012HABM-Klassifikationshandbuch: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2234.de.do
    „Der Wissenszirkel „Fragen zu Waren und Dienstleistungen“ hat das Klassifikationshandbuch als Teil B.3. in das am 1. Februar 2012 in Kraft tretende Prüfungshandbuch aufgenommen. Das Dokument beschreibt die derzeitige Praxis des Amtes und wurde auch an die 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation angepasst.
    Das Amt arbeitet auch mit einigen nationalen Ämtern bei dem Projekt zu den Klassenüberschriften zusammen, um zu einem gemeinsamen Ansatz bei der Auslegung der Nizzaer Klassenüberschriften zu gelangen.
    THE MANUAL CONCERNING EXAMINATION OF CLASSIFICATION OF GOODS AND SERVICES
    PART B.3. – Examination of classification of G&S: http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/partb-3_classification.pdf

  4. HABM-News vom 31.1.2012 – Gebührenerstattungsbeschluss: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2206.de.do
    Beschluss Nr. ADM-11-98 vom 20. Januar 2012 des Präsidenten des Amtes zur Regularisierung bestimmter Gebührenerstattungen: http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/decisionPresident/adm_11_98_de.pdf (betrifft innere Kontrollverfahren des Amtes zu Erstattungsangelegenheiten)

12.01.2012

  1. Der Beitrittsvertrag mit Kroatien wurde am 9. Dezember 2011 in Brüssel unterzeichnet; er tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Die EU-Mitgliedschaft Kroatiens wird Auswirkungen auf die Systeme der Gemeinschaftsmarke und des Gemeinschaftsgeschmacksmusters haben. Im Vertrag ist festgelegt, dass alle Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die vor dem Beitrittsdatum in den Mitgliedstaaten eingetragen wurden, ab dem Tag des Beitritts auch auf dem Gebiet Kroatiens Gültigkeit haben. (HABM-News vom 9.12.2011 – Beitrittsvertrag mit Kroatien in Brüssel unterzeichnet:
    http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2162.de.do)

  2. Drei weitere nationale Ämter haben sich dem Klassifikationsprojekt EuroClass angeschlossen. Seit dem 1. Januar gehören nun auch Zypern und Frankreich dazu und Österreich folgte einige Tage später. Die Zahl der teilnehmenden Ämter steigt damit auf 23. Die EuroClass-Datenbank bietet eine Liste mit Beschreibungen von Waren und Dienstleistungen, die von den einzelnen teilnehmenden Ämtern anerkannt wurden; sollte kein entsprechender Eintrag gefunden werden, werden ähnliche Begriffe aus den gewählten Klassen angezeigt. Wenn für eine Markenanmeldung ein vom HABM anerkannter Begriff aus der Ergebnisliste gewählt wird, ist sichergestellt, dass er automatisch vom HABM akzeptiert wird. (HABM-News vom 10.1.2012 – EuroClass expands:
    http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2196.de.do) [EuroClass: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/databases/euroclass.en.do]

  3. HABM-News vom 9.1.2012 – Spanien nimmt nicht mehr am Gemeinschaftsrecherchensystem teil:
    http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item2195.de.do:

    Im September 2011 teilte das spanische Marken- und Patentamt (Oficina Española de Marcas y Patentes, OEPM) dem HABM seine Entscheidung mit, dass es nicht mehr an dem gemäß Artikel 38 GMV bereitgestellten Gemeinschaftsrecherchensystem teilnimmt. Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dadurch verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen, auf zehn: Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Finnland. Infolge dieser Änderung werden GM-Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die im Jahr 2011 eingegangen sind, dem spanischen Amt übermittelt, und die Gebühr wird 132 EUR betragen – 12 EUR je teilnehmendes Amt. Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die 2012 eingehen, werden nicht an das spanische Amt gesendet, und die Gebühr wird ab dem 1. Januar 120 EUR betragen.

25.11.2011/16.12.2011

20.01.2011/04.03.2011

  • HABM-News vom 10.1.2011 – E-Mail-Benachrichtigung ersetzt das GM-Veröffentlichungsschreiben: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1725.de.do

    Ab dem 1. Februar 2011 wird das HABM den Anmeldern bzw. ihren Vertretern kein Schreiben (L124) mehr übermitteln, um sie über die Veröffentlichung einer GM-Anmeldung in Teil A des Blatts für Gemeinschaftsmarken zu informieren. Nutzer der passwortgeschützten Plattform erhalten die Information durch das E-Mail-Alert-System im e-filing-System für Gemeinschaftsmarken.

    Durch Beschluss EX-11-1 [http://oami.europa.eu/ows/rw/resource/documents/CTM/legalReferences/decisionPresident/ex-111_en.pdf] erfolgt die Zustellung der Eintragungsurkunde an den Inhaber einer Gemeinschaftsmarke bzw. eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters nur noch durch Mitteilung eines Internet-Links an den Inhaber, mit dem die Eintragungsurkunde von der Website des Amtes heruntergeladen werden kann. (HABM-News vom 18.2.2011 – Zustellung von Eintragungsurkunden: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1777.de.do)

12.10.2010

  • HABM-News vom 11.10.2010 – Neue E-Mail-Alerts zur Veröffentlichung von Gemeinschaftsmarken im E-Filing-System: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1586.de.do
    Nutzer der MyPage-Plattform, die zur Vereinfachung der Geschäftsvorgänge des HABM entwickelt wurde, können nun am Ende der elektronischen Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke einen Alert einrichten. Sie erhalten dann automatisch eine E-Mail, sobald die soeben eingereichte Anmeldung veröffentlicht wird.

17.09.2010/22.10.2010/26.10.2010/07.01.2011/16.06.2011

31.08.2010

  • Ab dem 12. Juli 2010 wurde die Frist für die Einsendung der Änderungen zur Bearbeitung von Änderungsvorschlägen der Anmelder für Übersetzungen der Waren und Dienstleistungen und anderer Texte bei bestimmten GM Anmeldungen auf einen Monat, statt wie bisher zwei Monate, verkürzt. Siehe News des HABM vom 22. Juni 2010 – Änderung von Übersetzungen bei GM Anmeldungen: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1489.de.do.

07.05.2010

08.04.2010/31.08.2010

  1. Das HABM hat eine Meldung vom 16.3.2010 – Vorgeschlagene Änderung zu Aussetzungen und Fristverlängerungen bei Widerspruchsverfahren – veröffentlicht: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1341.de.do.
    HABM-News vom 2.8.2010: Die Änderungen einschließlich neuer Leitlinien über die Vorlage von Benutzungsnachweisen in Widerspruchsverfahren treten am 15. September 2010 in Kraft: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1529.de.do

  2. Das HABM hat eine neue HABM-Datenbank für den Vergleich von Waren und Dienstleistungen entwickelt, um den Prüfern in ihren Entscheidungen beim Vergleich von Waren und Dienstleistungen zu mehr Konsistenz und Effizienz zu verhelfen, die der Öffentlichkeit noch bis Mitte dieses Jahres vorgestellt werden soll. News vom 17.3.2010: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1347.de.do.

30.03.2010

15.01.2010

  1. Das HABM hat ab dem 9. Dezember 2009 ein neues System von elektronischen Urkunden (E-Urkunden) für eingetragene Gemeinschaftsmarken eingeführt. Hiermit wird die Eintragungsdauer verkürzt. Ab diesem Zeitpunkt fertigt das Amt keine Papierurkunden mehr an. HABM-News vom 9. Dezember 2009: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1199.de.do.

  2. Die WIPO und das HABM haben am 3. Dezember 2009 in Wien ein Abkommen über künftige Zusammenarbeit im Bereich der Markenklassifikation unterzeichnet, das das Potential beinhaltet, eine enorme Erweiterung der Anzahl allgemein angenommener Begriffe für Waren und Dienstleistungen in den weltweiten Ämtern für geistiges Eigentum zu erreichen. HABM-News vom 3. Dezember 2009: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item1202.de.do.

19.05.2009

  • Das HABM hat am 12. Mai 2009 informiert, dass eine Reihe von Multimedia "Schnellführern", die Marken, Geschmacksmuster und geistiges Eigentum im Allgemeinen umfassen, veröffentlicht worden sind, die Schritt für Schritt durch die unterschiedlichen Arten geistigen Rechtsschutzes führen und die Vor- und Nachteile jeder einzelnen Art erklären. Derzeit sind Kurzleitfaden für Geistiges Eigentum (en), Kurzleitfaden für Marken (en) und Kurzleitfaden für Geschmacksmuster (en) geschaffen, die auch in weiteren Sprachen erscheinen sollen. (http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item992.de.do)

04.05.2009

24.04.2009

26.03.2009/03.04.2009

  1. Das HABM hat am 25. März 2009 und am 31. März 2009 Einzelheiten mitgeteilt, dass die bereits erwähnte Gebührensenkung [Siehe darunter: 6.3.2009] für die Gemeinschaftsmarken von etwa 40 % am 1. Mai 2009 in Kraft treten soll: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item935.de.do bzw. http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item940.de.do.
    Siehe auch Pressemitteilung der EU (IP/09/506 vom 31.3.2009): EU-Markenschutz wesentlich kostengünstiger und einfacher zu erhalten: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/506&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en.

  2. Das HABM hat am 24. März 2009 mitgeteilt (http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item934.de.do), dass die kodifizierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 78 vom 24.3.2009, S. 1 veröffentlicht worden ist (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:078:0001:0042:DE:PDF). Diese Verordnung kodifiziert die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke mit ihren nachfolgenden Änderungen, die aufgehoben wird, und tritt am 13. April 2009 in Kraft.

  3. Das HABM hat am 27. März 2009 Hinweise zu Aktualisierungen der E-Business Dienstleistungen gegeben: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item937.de.do

06.03.2009

  • Das HABM hat am 5. März 2009 mitgeteilt, dass die Gebühren für die Gemeinschaftsmarken um etwa 40 % sinken sollen. Die entsprechende Verordnung dazu ist in Arbeit und wird im Amtsblatt der EU in einigen Wochen veröffentlicht: http://oami.europa.eu/ows/rw/news/item921.de.do (CTM fee reduction backed by Member States).

10.02.2009

  • Ab dem 1. Januar 2009 hat sich das nationale Recherchesystem für Gemeinschaftsmarken (eingeführt ab 10. März 2008) geändert. Die nationalen Ämter von Irland, Portugal, Schweden und Großbritannien sind aus dem System ausgetreten, so dass nur noch folgende 12 Ämter im Jahr 2009 diese nationalen Recherchen ausführen: BG, CZ, DK, GR, ES, LT, HU, AT, PL, RO, SK, FI. Die Gebühr reduziert sich dementsprechend von 192 EUR auf 144 EUR.
    Information von Società Italiana Brevetti (SIB) vom 7.1.2009: http://www.sib.it/engsib/novita/tm/070109.htm.

14.01.2009

08.07.2008

  • Das HABM hat zum 1. Juli 2008 eine neue Website gestartet: http://oami.europa.eu/de/userscorner/newWebPage.htm. Die Website wurde benutzerfreundlicher gestaltet. Gleichzeitig stellt das Amt professionellen Nutzern einfache Zugänge zu den Anwendungen zur Verfügung, die sie zur Eintragung von Marken und Geschmacksmustern und zur Kommunikation mit dem Amt benötigen.

09.05.2008

27.02.2008

  1. Ab dem 10. März 2008 tritt für Gemeinschaftsmarken ein neues Recherchensystem (Inkrafttreten des neuen Artikels 39, eingeführt durch die VO (EG) Nr. 422/2004, ab dem 10.3.2008) (Einführung nationaler Recherchenberichte für Gemeinschaftsmarken) in Kraft. Das HABM hat dazu einen Informationsvermerk hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/mark/marque/pdf/Information_Note_on_New_Search_System.pdf.

  2. Der Beschluss 2007/3 des Präsidiums der Beschwerdekammern zur Organisation der Beschwerdekammern, der Grossen Kammer und der Übertragung von Beschwerden auf einzelne Mitglieder für das Jahr 2008 ist veröffentlicht unter: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/DecisionPresidium_2007-3-de-JL.pdf.

  3. Mit der Mitteilung Nr. 1/08 des Präsidenten des HABM (HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT
    (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) vom 24. Januar 2008 über den Schutz von Marken und Geschmacksmustern auf internationalen Ausstellungen
    (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/co1-08de.pdf) werden folgende Ausstellungen erwähnt:

    1. Die Weltausstellung „Wasser und nachhaltige Entwicklung“ vom 14. Juni bis 14. September 2008 in Saragossa, Spanien.

    2. Die Weltausstellung „Bessere Stadt – Besseres Leben“ vom 1. Mai bis 31. Oktober 2010 in Shanghai, China

  4. Das HABM hat eine Datenbank erstellt, die die geographischen Angaben für Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel enthalten, die durch Gemeinschaftsverordnungen und bilaterale Verträge zwischen der EG und Drittländern geschützt sind. Der Inhalt der Datenbank, die von den Prüfern bei der Prüfung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen verwendet wird, wird aus Gründen der Transparenz als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt: http://oami.europa.eu/en/mark/marque/pdf/Geographical_Indications.xls

14.12.2007

  • Mit „Beschluss Nr. EX-07-6 des Präsidenten des (HABM)-Amtes vom 29. November 2007 zur Inkraftsetzung von Richtlinien für die Verfahren vor dem Amt“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ex076de.pdf) sind mit Wirkung vom 30. November 2007 folgende Richtlinien in Kraft gesetzt worden:

    1. Änderung von Teil C, Widerspruchsverfahren
        Teil 1: Verfahrensfragen
        – Teil 2, Kapitel 1: Identität
        – Teil 2, Kapitel 2: B. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen
        – Teil 2, Kapitel 2: C. Zeichenähnlichkeit
        – Teil 2, Kapitel 2: D. Umfassende Beurteilung
        – Teil 6: Benutzungsnachweis;

    2. Teil D, Kapitel 2: Löschungsverfahren, Wesentliche Vorschriften;
    3. Teil M, Internationale Marken.

05.11.2007

18.06.2007

  1. Das HABM hat einen kostenlosen Online-Zugang zu den Akten von Gemeinschaftsmarken eröffnet: http://oami.europa.eu/de/office/AccessToCTM.htm. Zugang über: http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_SearchBasic_NoReg.

  2. Der Beschluss des Präsidenten des HABM Nr. EX-07-1 vom 16. März 2007 über Eintragungen in das Gemeinschaftsmarkenregister ist veröffentlicht unter: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/deciscommunic.htm.

18.04.2007

  • Aus den HABM/OAMI ONLINE – News vom 18.4.2007: http://oami.europa.eu/de/news.htm:

    „Im Anschluss an die Einführung des neuen Top Level Domainnamens .eu durch das Europäische Parlament im April 2002, entschied die Europäische Kommission im Januar 2005, dass alle EU Institutionen, Einrichtungen und Agenturen im Internet durch die Benutzung von Dritt Level Domainnamen unter ".europa.eu" identifiziert werden.
    Im Einklang mit der Entscheidung der Kommission änderte sich am 9. Mai 2006 die Internetadresse des HABM – OAMI ONLINE – in www.oami.europa.eu.
    Um einen nahtlosen Übergang von der alten zu der neuen Internetadresse zu gewährleisten, wurden alle Anfragen, die den Domainnamen ".eu.int" benutzt haben, ein Jahr lang automatisch auf die offizielle Webseite des HABM weitergeleitet. Auch die im alten Format versandten E-Mails wurden automatisch an den angegebenen Empfänger weitergeleitet.
    Vom 9. Mai 2007 an wird diese automatische Weiterleitung nunmehr eingestellt und die Webseite ist nur noch über die offizielle Internetadresse www.oami.europa.eu zugänglich. Ebenfalls werden die an das HABM versandten E-Mails nur dann den angegebenen Empfänger erreichen, wenn sie das Format [email protected] verwenden.“

10.02.2007

22.12.2006

  • Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur EU am 1. Januar 2007 wird die Gültigkeit von bestehenden Gemeinschaftsmarken automatisch auf das Territorium der neuen Mitgliedsstaaten ausgedehnt. Inhaber von Gemeinschaftsmarken können ohne zusätzliche Schritte oder Kosten ihre Rechte geltend machen. Ab dem 1. Januar 2007 werden Bulgarien und Rumänien automatisch in unser Marken-Überwachungspaket für die EU aufgenommen, was auch für bereits bestehende Überwachungsaufträge erfolgt.
    Nach Artikel 159a Abs. 3 der Gemeinschaftsmarkenverordnung muss ein außergewöhnliches Widerspruchsrecht beachtet werden, das darin besteht, dass Gemeinschaftsmarken, die zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 31. Dezember 2006 beantragt wurden, auf der Grundlage früherer Rechte in den beiden neuen Mitgliedsstaaten einem Widerspruch unterliegen können.

16.12.2006

17.11.2006

  • Das HABM hat den Entwurf von Richtlinien für das Löschungsverfahren hinterlegt. Bemerkungen können bis zum 15. Januar 2007 eingereicht werden. (http://oami.europa.eu/de/mark/marque/direc.htm)

06.10.2006

  • Das HABM hat mit EUROCLASS ein neues Online-Tool eröffnet, das bei der Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen Unterstützen leistet. Es enthält eine umfassende Liste von Klassifizierungsbegriffen, das heißt, befindet sich ein Begriff auf der Liste, bedeutet dies, dass der Begriff zulässig ist: http://oami.europa.eu/de/euroclass.htm.

23.06.2006

  • Das HABM hat die „Mitteilung Nr. 2/06 des Präsidenten des Amtes vom 19. Juni 2006 über die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2007“ hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/co2-06de.pdf. Am 1. Januar 2007 wird die Europäische Union zum sechsten Mal nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1957 erweitert. Der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien wurde am 25. April 2005 unterzeichnet.

12.06.2006

05.05.2006

  1. Das HABM hat eine neue Version der Datenbank CTM-ONLINE eröffnet, in dieser neuen Fassung werden, im gegebenen Fall, alle im Zusammenhang mit GM-Verlängerungen relevanten Informationen angezeigt:http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/en_SearchBasic?transition=start&source=Log-in.html&language=de&application=CTMOnline.

  2. Das HABM hat Information zu internationalen Anmeldungen nach dem Madrider Protokoll, die beim HABM eingereicht werden hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/mark/madrid/pdf/ia-filing.pdf.

  3. Das HABM hat eine Information „An die Inhaber und Vertreter von GM-Anmeldungen – Art. 39 Absatz 6 GMV – betreffend die Übermittlung von Recherchenberichten“ (engl.) hinterlegt: http://oami.europa.eu/pdf/mark/011_Search_Publ.pdf.

31.03.2006

  1. Das HABM hat weitere Richtlinien zur Gemeinschaftsmarke aktualisiert: Allgemeine Verfahrensvorschriften vor dem Amt, Änderungen der Prüfungsrichtlinien, Abschnitt Erweiterung, Änderungen in Anmeldungen oder Eintragungen veröffentlicht. (HABM-News vom 27.3.2006: http://oami.europa.eu/de/news.htm.
    Richtlinien: http://oami.europa.eu/de/mark/marque/direc.htm

  2. Das HABM hat die Mitteilung Nr. 1/06 des Präsidenten des Amtes vom 2. Februar 2006 über die Verlängerung der Cooling-off-Frist hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/co1-06de.pdf.

20.12.2005

  • Das HABM hat folgende Beschlüsse hinterlegt http://oami.europa.eu/de/office/aspects/deciscommunic.htm:

    • Nr. EX-05-7 vom 31. Oktober 2005 zur Festlegung der Tage, an denen das Amt nicht zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet ist und an denen gewöhnliche Postsendungen nicht zugestellt werden

    • Nr. EX-05-4 vom 10. Oktober 2005 betreffend die Aufbewahrung der Akten (—) TT-ROM / 4-06)

    • Nr. EX-05-3 vom 10. Oktober 2005 über die elektronische Anmeldung von Hörmarken (—) TT-ROM / 4-06)

    • Nr. 07/05 vom 31. Oktober 2005 betreffend die Eintragung von Gemeinschaftsmarken für Einzelhandelsdienstleistungen (—) TT-ROM / 4-06)

11.11.2005

21.10.2005 / 11.11.2005

  • Im ABl. der EU Nr. L 271 vom 15.10.2005, S. 14 ff. ist die Verordnung (EG) der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren zwecks Anpassung bestimmter Gebühren veröffentlicht, die am 22. Oktober 2005 in Kraft tritt. (—) TT-November-Heft)
    Siehe auch Pressemitteilung zur Gebührensenkung:
    http://oami.europa.eu/de/office/press/pdf/20051017-fees.pdf24/10/2005.

07.10.2005

  1. Das HABM informiert über einen Entwurf der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 für eine Herabsetzung einiger Gebührenbeträge: http://oami.europa.eu/de/office/marque/taxes.htm.

  2. Das HABM hat die Mitteilung Nr. 5/05 des Präsidenten des Amtes vom 27. Juli 2005 über Anträge auf Verlängerung hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/05-05.htm.

  3. Das HABM hat den Beschluss Nr. EX-05-6 vom 27. Juli 2005 betreffend die öffentliche Zustellung hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/Ex05-6.pdf.

05.08.2005

  • Zum Inkrafttreten der geänderten Durchführungsverordnung und Gebührenverordnung am 25. Juli 2005 hat das HABM eine Übersicht hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/mark/aspects/amendfees.htm.

09.07.2005 / 29.07.2005

  1. Im ABl. der EU Nr. L 172 vom 5.7.2005, S. 4 ff. die Verordnung (EG) Nr. 1041/2005 der Kommission vom 29. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke veröffentlicht (Recherchensystem, Neuregelung Widerspruchsverfahren, elektron. Anmeldung, Umwandlung, Vertretungskosten in Streitverfahren). Sie tritt am 25.7.2005 bzw. 10.3.2008 in Kraft.
    Unsere Netzhinterlegung wurde konsolidiert: http://transpatent.com/archiv/463gmvo/gmdvo.html.

  2. Im ABl. der EU Nr. L 172 vom 5.7.2005, S. 22 f. ist die Verordnung (EG) Nr. 1042/2005 der Kommission vom 29. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren veröffentlicht. (u.a. Einfügung Recherchengebühr – gilt ab 10.3.2008 – ; geänderte Weiterbehandlungs- und Teilungsgebühr). Sie tritt am 25.7.2005 in Kraft.

01.07.2005

  • Das HABM hat folgende Informationen hinterlegt:

    • Legalisierung beglaubigter Kopien aus dem Register für Gemeinschaftsmarken: http://oami.europa.eu/de/office/adhoc/legatext.htm

    • Erweiterung 2007: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/RCD/FAQ/RCD10.de.do
      • Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union -Beitrittsvertrag
      • Umfassender Leitfaden des Beitrittsvertrages (von den Dienststellen der Kommission erstellt)
      • Technische Anpassungen der Verordnungen über die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    • Mitteilung Nr. 4/05 des Präsidenten des Amtes vom 14. Juni 2005 betreffend die Berichtigung von Fehlern und Irrtümern im Register und in der Bekanntmachung der Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/04-05.htm

27.02.2005

  1. Mit der „Mitteilung Nr. 13/04 des Präsidenten des Amtes vom 21. Dezember 2004 über die Ablösung von EURONICE ONLINE durch EUROACE“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/13-04.htm) wird auf die Zugänglichmachung der verbesserten Version des E-Filing-Systems EUROACE 2004 (http://oami.europa.eu/de/database/euroace.htm) ab 8. Dezember 2004 hingewiesen.

  2. Mit der „Mitteilung Nr. 14/04 des Präsidenten des Amtes vom 21. Dezember 2004 betreffend die Benennung von Gemeinschaftsmarkengerichten“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/14-04.htm) wird auf eine neue konsolidierte Aufstellung der Gemeinschaftsmarkengerichte erster und zweiter Instanz zum Stand 10.12.2004 (http://oami.europa.eu/pdf/mark/ctmcourts.pdf) hingewiesen.

  3. Weiterhin ist die „Mitteilung Nr. 1/05 des Präsidenten des Amtes vom 26. Januar 2005 über den Schutz von Marken und Geschmacksmustern auf internationalen Ausstellung“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/01-05.htm) hinterlegt worden.

07.01.2005

  1. Mit dem Beschluss NR. EX-04-4 des Präsidenten vom 25. November 2004 zur Inkraftsetzung von Richtlinien für die Verfahren vor dem Amt (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ex04-4.pdf) sind folgende Richtlinien in Kraft gesetzt worden: (http://oami.europa.eu/de/mark/marque/direc.htm)

  2. Vom HABM wurde die Mitteilung Nr. 10/04 des Präsidenten des Amtes vom 14. Dezember 2004 über neue Formblätter hinterlegt:
    http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/10-04.htm

  3. Vom HABM wurde der Beschluss Nr. EX-04-5 des Präsidenten vom 30. November 2004 zur Festlegung der Tage, an denen das Amt nicht zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet ist und an denen gewöhnliche Postsendungen nicht zugestellt werden hinterlegt:
    http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ex04-5.pdf

  4. Der Beschluss Nr. EX-04-3 des Präsidenten vom 26. November 2004 über die elektronische Anmeldung von Gemeinschaftsmarken (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ex04-3.pdf) fasst den Artikel 4 des Beschlusses Nr. EX-02-2 vom 7.11.2002 neu.

17.12.2004

  1. Im ABl. der EU Nr. L 360 vom 7.12.2004, S. 8 ff., in Kraft am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also am 27. Dezember 2004, ist die Verordnung (EG) Nr. 2082/2004 der Kommission vom 6. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/96 über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) veröffentlicht worden. (konsolidierte Fassung im —) TT-Februar-Heft)

  2. Im ABl. der EU Nr. L 362 vom 9.12.2004, S. 16 ist die „Bekanntgabe des Geltungsbeginns von Artikel 1 Nummern 34 und 35 der Verordnung (EG) Nr. 422/2004 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke“ ab 27. Dezember 2004 veröffentlicht (betrifft Inkrafttreten der geänderten Artikel 130 und 131 der GMVO mit Inkrafttreten der o.g. VO (EG) Nr. 2082/2004).

10.12.2004

  1. Das HABM hat mit Beschluss Nr. ADM-04-35 des Präsidenten vom 18. November 2004 (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/decisions/04-35.htm) eine Dienststelle für Kundenbeschwerden in Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsmusterangelegenheiten geschaffen: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/complaintsUnit.de.do bzw. [email protected].

  2. Die Mitteilung Nr. 11/04 des Präsidenten des Amtes vom 21. Oktober 2004 bezüglich unverbindlicher Auskünfte über das Ergebnis des Prüfungsverfahrens bei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen infomiert, dass das HABM nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit positivem Ergebnis sofort dem Anmelder eine Information zuleitet: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/11-04.htm.

  3. Eine weitere Mitteilung Nr. 9/04 des Präsidenten des Amtes vom 15. September 2004 informiert über das Inkrafttreten des Madrider Protokolls am 1.10.2004:
    http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/09-04.htm.

24.09.2004

  1. Das HABM hat folgende neuen Entwürfe für Richtlinien hinterlegt (15.9.2004): http://oami.europa.eu/de/mark/marque/direc.htm

      Teil B, Prüfungsrichtlinien (Änderung), Abschnitt Madrider Protokoll
      Teil E, Kapitel 2, Umwandlung
      Teil E, Kapitel 5, Lizenzen

  2. Die WIPO hat folgende Information Notices bezüglich von HABM – Informationen (EU – Madrider Protokoll) hinterlegt:

20.08.2004

  • Ab dem 1. Oktober 2004 sind bei internationalen Registrierungen nach dem Madrider Protokoll mit der Bestimmungen für die Europäische Union / EU-Gemeinschaftsmarken folgende individuellen Gebühren festgelegt: (WIPO Madrid Information Notice No. 17/2004 vom 2. August 2004: http://www.wipo.int/edocs/madrdocs/en/2004/madrid_2004_17.pdf)

    • Bestimmungsgebühren für 3 Klassen: 2.855 CHF (Kollektivmarken: 5.595 CHF), für jede zusätzliche Klasse: 609 CHF (Kollektivmarken: 1.218 CHF)

    • Erneuerungsgebühren für 3 Klassen: 3.502 CHF (Kollektivmarken: 7.308 CHF), für jede zusätzliche Klasse: 761 CHF (Kollektivmarken: 1.523 CHF)

23.07.2004

  1. Das HABM hat am 16. Juli 2004 eine überarbeitete Seite mit einer neuen Version zur Markenrecherche in ihren Datenbanken eröffnet (Das neue CTM-ONLINE): http://oami.europa.eu/de/database/ctm-online.htm. Dazu eine Help-Seite (CTM-ONLINE Help): http://oami.europa.eu/de/database/tm_help.htm

  2. Der Jahresbericht 2003 des HABM ist hinterlegt (dt. Fassung):
    http://oami.europa.eu/de/office/diff/pdf/ar2003.pdf

25.06.2004

  • Am 21. Juni 2004 hat die Europäische Gemeinschaft bei der WIPO ihre Beitrittsakte zum Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken hinterlegt. Die Anbindung des Gemeinschaftsmarkensystems an das Madrider System der WIPO wird damit plangemäß am 1. Oktober 2004 wirksam werden. Ab diesem Zeitpunkt können Anmelder bzw. Inhaber von Gemeinschaftsmarken internationalen Schutz ihrer Marken beanspruchen, umgekehrt kann auch der Schutz in der gesamten Gemeinschaft nunmehr durch Benennung über das Madrider System erwirkt werden (News des Österr. Patentamtes: http://www.patentamt.at/DETAUT13.htm bzw. HABM: http://oami.europa.eu/de/mark/aspects/pdf/PR040621.pdf).

18.06.2004

  • Die „Mitteilung Nr. 7/04 des Präsidenten des Amtes vom 28. Mai 2004 über das Madrider Protokoll“ ist hinterlegt unter: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/07-04.htm. Der Beitritt der EG zum Madrider Protokoll soll voraussichtlich am 1. Oktober 2004 wirksam werden. Für eine vertiefte Information über das Madrider Protokoll hat das HABM eine eigene Rubrik mit Rechtstexten, Formblättern und einer eingängigen Kurzdarstellung des Funktionierens des Madrider Protokolls und der Abfolge der einzelnen Verfahrensschritte eröffnet: http://oami.europa.eu/de/mark/madrid/default.htm.

02.06.2004

  • Mit Beschluss Nr. EX-04-2 des Präsidenten des HABM zur Inkraftsetzung von Richtlinien für das Verfahren vor dem Amt vom 10. Mai 2004 (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ex04-2.pdf) sind folgende Richtlinien am 11. Mai 2004 in Kraft gesetzt worden:
    (http://oami.europa.eu/de/mark/marque/direc.htm)

    1. Teil A, Abschnitt 6, Wiedereinsetzung (Ersatz des bisherigen Abschnitts 6)

    2. Änderung von Teil B, Prüfung

    3. Teil C, Widerspruchsverfahren (Ersatz des bisherigen Teils C) (PDF, 483 S., ca. 6,5 MB)

29.04.2004 / 17.08.2004

  1. Im Amtsblatt der EU Nr. L 123 vom 27. April 2004 sind die Verordnung (EG) Nr. 781/2004 der Kommission vom 26. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren infolge des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zum Madrider Protokoll und die Verordnung (EG) Nr. 782/2004 der Kommission vom 26. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 infolge des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zum Madrider Protokoll veröffentlicht worden. Beide Verordnungen treten an dem Tag in Kraft, an dem das Madrider Protokoll für die EG in Kraft tritt. (Information über das Inkrafttreten beider VOen am 1.10.2004 im ABl. EU Nr. L 256 vom 3.8.2004, S. 23)

  2. Das HABM hat die „Mitteilung Nr. 5/04 des Präsidenten des Amtes vom 15. April 2004 über die Tage, an denen die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten und das Benelux-Markenamt 2004 geschlossen sind“ hinterlegt unter:
    http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/05-04.htm.

09.03.2004 / 05.04.2004

27.02.2004

  1. Zum Inkrafttreten der 8. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) am 1. Januar 2004 hat das HABM eine Information hinterlegt: http://oami.europa.eu/de/design/eurolocarno8th.htm.

  2. In den Mitteilungen Nr. 1/04 des Präsidenten des HABM vom 11. Februar 2004 (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/01-04.htm) und Nr. 2/04 vom 11. Februar 2004 (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/02-04.htm) wird die Mitteilung der österreichischen Regierung über die Zuständigkeit der Bezirksgerichte für die Erteilung der Vollstreckungsklausel für Entscheidungen des Amtes über Kostenfestsetzungen bekannt gemacht.

11.01.2004

  1. Mit dem Beschluss des Präsidenten des HABM (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/decisions.htm)
    Nr. EX-03-9 vom 9. Dezember 2003 (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/Ex03-9.pdf) sind die Prüfungsrichtlinien zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ExamGuidelines.pdf angenommen worden und mit dem Beschluss Nr. EX-03-10 (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/Ex03-10.pdf) vom 27. November 2003 zur Inkraftsetzung von Richtlinien für die Verfahren vor dem Amt Teil E, Kapitel 6, Verlängerung: http://oami.europa.eu/de/mark/marque/pdf/Renewal.pdf. Beide Dokumente sind ins TT-Januar-Heft und in das Update IV/2003 unserer TT-ROM aufgenommen worden.

  2. Die „Mitteilung Nr. 6/03 des Präsidenten des Amtes vom 10. November 2003“ betrifft Farbmarken: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/06-03.htm. (Situation nach dem EuG-Urteil vom 6.5.2003 (C-104/01))

28.11.2003 / 11.01.2004

21.11.2003 / 28.11.2003 / 17.08.2004

  • Im ABl. der EU Nr. L 296 vom 14. November 2003, S. 1 ff. ist die „Verordnung (EG) Nr. 1992/2003 des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke, um den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem am 27. Juni 1989 in Madrid angenommenen Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken wirksam werden zu lassen“ veröffentlicht worden (http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_296/l_29620031114de00010005.pdf). Sie tritt in Kraft, wenn der Beitritt der EU zum Madrider Protokoll wirksam geworden ist, was im Amtsblatt kundgetan wird. (Information über das Inkrafttreten am 1.10.2004 im ABl. EU Nr. L 256 vom 3.8.2004, S. 23). Im ABl. EU Nr. L 296 vom 14.11.2003, S. 20 f. ist der Beschluss des Rates vom 27. Oktober 2003 über die Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu dem am 27. Juni 1989 in Madrid angenommenen Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (2003/793/EG) veröffentlicht und nach dem Text des Madrider Protokolls auf Seite 30 eine Erklärung zur individuellen Gebührenordnung (Benennungsgebühr für 3 Klassen 1.875 EUR + 400 EUR für jede weitere Klasse, Erneuerungsgebühr: 2.300 EUR für 3 Klassen + 500 EUR für jede weitere Klasse) sowie eine Mitteilung über die Umwandlung einer Benennung der Europäischen Gemeinschaft in eine Benennung der Mitgliedstaaten und eine Erklärung gemäß Artikel 5 Abs. 2 b) des Protokolls (Frist für Mitteilung der Schutzverweigerung auf 18 Monate erweitert). Die Konsolidierung unserer hinterlegten GMVO ist erfolgt.

07.11.2003

24.10.2003

  • Entsprechend dem neuen Artikel 142a Absatz 3 der Gemeinschaftsmarkenverordnung können gegen Gemeinschaftsmarkenanmeldungen ab 1. November 2003 Widersprüche aus den 10 neuen Beitrittsländern eingereicht werden. Für Gemeinschaftsmarkenanmeldungen bis 31. Oktober 2003 ist das noch nicht möglich.

10.10.2003

  1. Im ABl. der EU Nr. L 236 vom 23. September 2003 sind die Dokumente zur Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 veröffentlicht, u.a.:

    Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (über 950 Seiten, ca. 72 MB) (auf Seite 342 ff. sind dazu im Anhang II Pkt. 4 (C) und 5 die Anpassungen der Verordnungen über gewerbliche Eigentumsrechte und der Wettbewerbspolitik zu finden, z.B. neuer Artikel 142a der VO (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke und neuer Artikel 110a der VO (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster)

  2. Im ABl. der EU Nr. L 245 vom 29. September 2003 ist auf Seite 36 ff. die Verordnung (EG) Nr. 1653/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke veröffentlicht.

01.10.2003

  • Im ABl. der EU Nr. C 208 vom 3.9.2003, S. 7 ff. ist die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke“ veröffentlicht.

31.07.2003 / 22.08.2003

03.06.2003

20.03.2003

14.03.2003

– Neue Mitteilungen des Präsidenten des HABM (http://oami.europa.eu/de/news.htm):

15.11.2002

  1. Hinweise und Unterlagen zur elektronischen Anmeldung von Gemeinschaftsmarken beim HABM sind hinterlegt unter „E-FILING – ELEKTRONISCHE ANMELDUNG VON GEMEINSCHAFTSMARKEN“ – http://oami.europa.eu/de/mark/marque/efentry.htm

  2. Dazu ist auch ein „Beschluss des Präsidenten des HABM Nr. EX-02-2 vom 7. November 2002 über die elektronische Anmeldung von Gemeinschaftsmarken“ hinterlegt unter: http://oami.europa.eu/de/office/aspects/pdf/ex-02-2.pdf (—> TT-September-Heft)

  3. BESCHLUSS NR. ADM-02-37 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 30. Oktober 2002 zur Festlegung der Tage, an denen das Amt nicht zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet ist und an denen gewöhnliche Postsendungen nicht zugestellt werden (für 2003): http://oami.europa.eu/de/office/aspects/decisions/02-37.htm

  4. Communication No 11/02 of the President of the Office of 11 October 2002 concerning the opening of another bank account http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/11-02.htm

  5. Circular Letter to non-governmental organizations – Opposition Proceedings: Standard Letters relating to Notification of Admissible Oppositions – Substantiation – Evidence – Translations – (annexes)
    http://oami.europa.eu/pdf/marque/060-212-NGOs-020631.pdf

  6. Circular letter to Non-Governmental Organizations – Opposition Proceedings: Language of Proceedings http://oami.europa.eu/pdf/marque/061-Lan-NGOs-020631.pdf

29.08.2002

  • Die „Mitteilung Nr. 9/02 des Präsidenten des Amtes vom 16. Juli 2002 über die 8. Ausgabe der Nizzaer Klasifikation “ (http://oami.europa.eu/de/0ffice/aspects/communications/09-02.htm) weist daraufhin, dass alle ab 1. Januar 2002 eingereichten Markenanmeldungen nach der 8. Ausgabe einklassifiziert werden; davor eingereichte Markenanmeldungen werden, selbst auf Antrag hin, derzeit nicht umklassifiziert. (Veröffentl. im TT-November-Heft)

12.07.2002

15.06.2002

  • Die „Mitteilung Nr. 5/02 des Präsidenten des Amtes vom 17. Mai 2002 über Veröffentlichungen des Amtes“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/05-02.htm) weist auf die 2. Auflage der fünfsprachigen Ausgabe der „Textsammlung zur Gemeinschaftsmarke“ hin. Sie kann zum unveränderten Preis von 25 Euro zzgl. Mehrwertsteuer beim Buchhandel und beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften bezogen werden. Außerdem kann ab sofort kostenlos die aktualisierte 2. Auflage der Informationsbroschüre „Nationales Recht zur Gemeinschaftsmarke“ beim Amt angefordert werden.

15.05.2002

  1. Mit „Beschluss Nr. EX-02-1 des Präsidenten des (HABM)-Amtes vom 19. April 2002 zur Inkraftsetzung von Richtlinien für die Verfahren vor dem Amt“ sind Änderungen von Teil E, Kapitel 2, Umwandlung in Kraft gesetzt worden. (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/decisions/dec02-01.htm; Änderungen unter: http://oami.europa.eu/DE/aspects/pdf/EX-02-01-annex.pdf)

  2. Mit der „Mitteilung Nr. 3/02 des Präsidenten des Amtes vom 5. März 2002 über Bemerkungen Dritter“ ist die Mitteilung Nr. 1/00 vom 25. Februar 2000 (ABl. HABM 2000, 478) ergänzt worden. (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/03-02.htm)

19.04.2002

24.03.2002

07.11.2001

  1. Mit „Mitteilung Nr. 7/01 des Präsidenten des Amtes vom 28. September 2001 betreffend die Benennung von Gemeinschaftsmarkengerichten“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/07-01.htm) wurde auf die am 24. August 2001 von Deutschland der Europäischen Kommission übermittelte geänderte Aufstellung der benannten Gemeinschaftsmarkengerichte Bezug genommen. Diese Mitteilung ersetzt die in den Mitteilungen Nr. 5/99 vom 14. Juli 1999 (ABl. HABM 1999, 1141) und Nr. 7/99 vom 21. September 1999 (ABl. HABM 2000, 473) veröffentlichte Aufstellung. Die Liste der Gemeinschaftsmarkengerichte ist vom HABM am 1.11.2001 aktualisiert hinterlegt unter: http://oami.europa.eu/de/aspects/tmc/liste_tmc.htm. Das Verzeichnis der deutschen Gemeinschaftsmarkengerichte der Bundesländer ist zum Stand vom 20. Juli 2001 im BlPMZ 10/2001, S. 307 veröffentlicht und von uns auch in unsere diesbezügliche Hinterlegung: http://transpatent.com/ra_krieger/gerzust.html eingearbeitet worden.

  2. Die „Mitteilung Nr. 9/01 des Präsidenten des Amtes vom 24. Oktober 2001 über das Umwandlungsformblatt“ ist unter http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/09-01.htm hinterlegt; das dazugehörige Formblatt kann unter http://oami.europa.eu/de/marque/pdf/TotalCform2a.pdf (Antrag auf vollständige Umwandlung) bzw.
    http://oami.europa.eu/de/marque/pdf/conversionform2b.pdf (Kurzfassung mit Hinweisen) geladen werden.

  3. Aus dem Amtsblatt HABM 9/2001:

    • Beschluss Nr. ADM-01-42 des Präsidenten des Amtes vom 29. Juni 2001 zur Änderung des Beschlusses Nr. ADM-00-33 des Präsidenten des Amtes vom 27. November 2000

    • Mitteilung Nr. 5/01 des Präsidenten des Amtes vom 29. Juni 2001 über die Verfügbarkeit von Kontoauszügen für laufende Konten auf der Internetseite des Amtes (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/05-01.htm)

    • Mitteilung der Kommission über die Feststellungen der Kommission zur Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit auf die Kaimaninseln in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d) und Absatz 3 sowie Artikel 29 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (2001/C 149/06)

26.08.2001

31.05.2001

  • Im Amtsblatt der EG C 151/04 vom 22.5.2001 ist die Mitteilung der Kommission zur Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit (Anerkennung eines Prioritätsrechts) zu den Kaimann-Inseln bezüglich Gemeinschaftsmarken veröffentlicht worden.

19.05.2001

05.05.2001

  • Das HABM hat einen „Leitfaden Umwandlung“ vom 1. August 2000 unter der Adresse: http://www.oami.europa.eu/de/marque/default.htm zum Download im PDF-Format hinterlegt.

29.04.2001

  • Das HABM hat einen Artikel „Legalisierung von beglaubigten Kopien aus dem Register für Gemeinschaftsmarken“ unter der folgenden Adresse hinterlegt: http://www.oami.europa.eu/de/marque/adhoc/legatext.htm.

08.03.2001 / 24.08.2001

  • Im ABl. der EG Nr. C 17/07 vom 19.1.2001, S. 25 wird bekanntgemacht, dass die Europäische Kommission am 19. September 2000 beschlossen hat, dem Leiter der Vertretung der Kommission in Madrid/Spanien die Befugnis zu erteilen, die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift von Bediensteten des HABM vorzunehmen. Dazu die „Mitteilung Nr. 1/01 des Präsidenten des Amtes vom 16. Februar 2001 zur Überbeglaubigung von Dokumenten des Amtes“ (http://oami.europa.eu/de/office/aspects/communications/01-01.htm)

20.01.2001

21.12.2000

  • Unter http://oami.europa.eu/de/aspects/piracy.htm ist vom HABM die Abhandlung „Die Gemeinschaftsmarke und die Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie“ veröffentlicht.

28.10.2000

  1. Im ABl. HABM 7-8/2000 sind u.a. die Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der EG vom 16. Mai 2000 veröffentlicht worden.

  2. Im ABl. HABM 9/2000 bzw. unter http://oami.europa.eu/de/office/aspects/decisions/10-00.htm ist der Beschluss Nr. ADM-00-10 des Präsidenten des HABM-Amtes vom 23. Mai 2000 über die Organisation der Beschwerdekammern veröffentlicht worden.

26.08.2000

    Im Amtsblatt des HABM Nr. 5/2000 sind u.a. folgende Mitteilungen des Präsidenten veröffentlicht:

    • Mitteilung Nr. 7/99 des Präsidenten des Amtes vom 21. September 1999 über die Benennung von Gemeinschaftsmarkengerichten

    • Mitteilung Nr. 10/99 des Präsidenten des Amtes vom 8. Dezember 1999 über Prioritätsansprüche

    • Mitteilung Nr. 1/00 des Präsidenten des Amtes vom 25. Februar 2000 über Bemerkungen gemäß Artikel 41 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (wird ins TT-Heft September 2000 übernommen)

    • Mitteilung Nr. 2/00 des Präsidenten des Amtes vom 25. Februar 2000 über Zeitrangansprüche

    Im Amtsblatt des HABM Nr. 6/2000 ist u.a. folgende Mitteilung des Präsidenten veröffentlicht:

      Mitteilung Nr. 3/00 des Präsidenten des Amtes vom 31. März 2000 über die Tage, an denen die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten und das Benelux-Markenamt im Jahr 2000 geschlossen sind

25.06.2000

  • Das 1999 revidierte Patent- und Markengesetz der Kaimaninseln erlaubt die Erstreckung von registrierten europäischen Gemeinschaftsmarken auf die Kaimaninseln genauso wie die Erstreckung britischer Markenregistrierungen. Hinweis in dem Information Newsletter (N.S. 192) Juni 2000 von Ladas & Parry.

22.04.2000

  • Das im Teil A der Richtlinien für die Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) noch fehlende Kapitel 5: Berufsmäßige Vertretung ist im HABM-Amtsblatt Nr. 1/2000 abgedruckt.

    Weiterhin die Mitteilung Nr. 8/99 des Präsidenten des HABM-Amtes über die revidierte Fassung des Anmeldeformblatts mit Formblatt und Hinweisen.

23.03.2000

  • Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – Marken, Muster, Modelle – (HABM) hat ein Verzeichnis der beim Amt zugelassenen Vertreter in 2. Auflage herausgegeben (ISBN-Nr.: 92-9156-025-1). (Österr. Patentblatt 3/2000, S. 55)

27.06.1999

  • Im Amtsblatt HABM Nr. 2/1999, S. 270 ist folgende Veröffentlichung abgedruckt: (Hinweis in BlPMZ 1999, S. 223)

      Mitteilung Nr. 11/1998 des Präsidenten des Amtes vom 15. Dezember 1998 über die Veröffentlichung der Eintragung von Gemeinschaftsmarken

18.04.1999

  • Entsprechend einer Mitteilung der Kommission vom 5. November 1998 ist am 1. August 1998 ein Abkommen der Europäischen Kommission mit Taiwan in Kraft getreten, daß die gegenseitige Anerkennung von Prioritätsrechten bei Markenanmeldungen bewirkt. (Artikel 29 Abs. 5 der GMVO; Artikel 4 des taiwanischen Markengesetzes; Durchsetzung des Verfahrens nach Artikel 4 der PVÜ). (ABl. EG Nr. C 351 vom 18.11.1998; BlPMZ 1999, 156)

20.12.1998

  1. Das HABM-Amt wird am 1. Januar 1999 die Umstellung von Ecu auf den Euro vornehmen. Alle ab dem 1. Januar 1999 an das Amt zu zahlende Gebühren müssen in Euro gezahlt werden. (Auskünfte bei der Dienststelle Rechnungsführung des Amtes: Frau Eva Cutillas Tel.: +34-96 513 93 40; Fax: +34-96-513 91 13) (Schreiben HABM vom 15.12.1998) (Mitteilung Nr. 9/98 des PräsHABM vom 27. Oktober 1998 über die Einführung des Euro – siehe Webseite des HABM)

  2. Im Amtsblatt des HABM Nr. 7-8/1998 sind u.a. folgende Veröffentlichungen abgedruckt: (Hinweis in BlPMZ 1998, S. 509)

    • Mitteilung Nr. 4/98 des Präsidenten des Amtes vom 6. Juli 1998 über die Angabe des Anmeldetages in der Empfangsbescheinigung

    • Richtlinien für die Verfahren vor dem Harmonisierungsamt – Teil E Kapitel 7: Akteneinsicht

    • Richtlinien für die Verfahren vor dem Harmonisierungsamt – Teil E Kapitel 8: Abhilfe

  3. Im Amtsblatt des HABM Nr. 9/1998 ist u.a. folgende Veröffentlichung abgedruckt: (Hinweis in BlPMZ 1998, S. 510)

    • Mitteilung Nr. 7/98 des Präsidenten des Amtes vom 8. August 1998 über die Einrichtung eines Briefkastens für die Einreichung von Dokumenten beim Amt

29.11.1998

  • Das HABM-Amt hat Formulare und Merkblätter für Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit von Gemeinschaftsmarken in den 5 Amtssprachen herausgegeben. (ABL. HABM Heft 9/1998 vom 30.9.1998)

15.11.1998

01.11.1998

    Im Amtsblatt des HABM Nr. 6/98 sind folgende Mitteilungen des Präsidenten des Amtes in Alicante abgedruckt: (Hinweis in BlPMZ 1998, S. 425)


    • Mitteilung Nr. 2/98 vom 8. April 1998 über die Prüfung von dreidimensionalen Marken

    • Mitteilung Nr. 3/98 vom 20. April 1998 zu den Übersetzungen von Anmeldungen

27.10.1997

  • Das HABM hat Formulare samt Merkblätter für die Einreichung von Beschwerden gegen Entscheidungen des HABM in 5 Amtssprachen herausgegeben.


  • Die Mitteilung Nr. 1/97 des Präsidenten des HABM betreffend die Prüfung der Inanspruchnahme eines Zeitrangs (Artikel 34 GMVO, Regel 8 (2) der DVO) vom 17. Juni 1997 liegt vor.

20.10.1997

22.07.1997

  • In der Mitteilung Nr. 8/97 des Präsidenten des DPMA vom 20. Juni 1997 wird nochmals darauf hingewiesen, dass das DPMA keine Gebührenzahlungen annimmt, die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante gerichtet sind. Diese Zahlungen sind direkt an das HABM zu richten.

26.04.1997

  • Das HABM = Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien, hat Formulare samt Merkblättern für die Einreichung von Widersprüchen herausgebracht. Die Formulare können für den Eigengebrauch beliebig vervielfältigt werden.

09.02.1997

  • Das (europäische) Gemeinschaftsmarkenamt in Alicante (HABM) hat mit der Übermittlung nationaler Rechercheberichte wegen relativer Eintragungshindernisse an Anmelder für Gemeinschaftsmarken (Artikel 39 Paragraph 5 der Gemeinschaftsmarken-Verordnung) begonnen. Bei den meisten Ländern handelt es sich um eine Computerliste mit begrenzter Information. Für Frankreich, Deutschland und Italien erfolgt bekanntlich keine nationale Recherche.

18.01.1997

  • Die EG-Kommission hat mitgeteilt, daß Staatsangehörige von TAIWAN Inhaber von Gemeinschaftsmarken sein können; sie müssen dabei keinen Nachweis einer Anmeldung in Taiwan erbringen. Gültig ab 1. April 1996.

1994-1996

  • Mit der Verordnung (EG) Nr. 3288/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 ist die Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke in Umsetzung der im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkünfte geändert worden. Diese Änderungen sind ab 1. Januar 1996 gültig.

  • Die Verordnung (EG) Nr. 216/96 der Kommission über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. Februar 1996 liegt in deutscher Fassung vor.

  • Die Verordnung Nr. 2868/95 (EG) der Kommission zur Durchführung der Verordnung Nr. 40/94 (EG) des Rates über die Gemeinschaftsmarke vom 13. Dezember 1995 und die Verordnung Nr. 2869/95 (EG) der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmark (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtende Gebühren vom 13. Dezember 1995 liegen in deutscher Sprache vor.

  • Die Europäische Kommission hat für die Anmeldung der EU-Gemeinschaftsmarke im EU-Markenamt Alicante eine Gebührenordnung (EG 2869/95) und eine Durchführungsverordnung (EG 2868/95) im EU Amtsblatt L 203 veröffentlicht. Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke kostet mindesten 975 ECU und ihre Eintragung nochmals mindestens 1.100 ECU (1 ECU ca. 1,85 DM). 02/96

  • Der deutsche Text der Verordnung (EG) Nr. 04/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke vom 20. Dezember 1993 wird im TRANSPATENT veröffentlicht. 09/94







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Umfang
RL (EU) 2015/2436 des EP und des Rates vom 16.12.2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (in Kraft ab 8.1.2016; teilweise gültig ab 15.1.2019
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?uri=uriserv:OJ.L_.2015.336.01.0001.01.DEU
&toc=OJ:L:2015:336:TOC
ABl. EU L 336 v. 23.12.2015, 1; ber. L 110 vom 26.4.2016, 6
4004
Link
VO (EU) Nr. 2017/1001 des EP und des Rates vom 14.6.2017 über die Unionsmarke (kodifizierter Text) (in Kraft ab 1.10.2017)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/?uri=OJ:L:2017:154:TOC
ABl. EU L 154 v. 16.6.2017, 1
4004
Link
VO (EU) Nr. 2015/2424 des EP und des Rates vom 16.12.2015 zur Änderung der VO (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der VO (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren (in Kraft ab 23.3.2016)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?uri=uriserv:OJ.L_.2015.341.01.0021.01.DEU
&toc=OJ:L:2015:341:TOC
ABl. EU L 341 v. 24.12.2015, 21
4006
Link
VO (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung) vom 26.2.2009 (in Kraft ab 13.4.2009)
http://transpatent.com/archiv/
463gmvo/gmvoneu.html

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/
LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:078:0001:0042:DE:PDF
Mai 2009
9-10/V/05
4004-401
TT-ROM
Link
A5 95 S.
VO (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke vom 20.12.1993/2007 (gültig bis 12.4.2009)
http://transpatent.com/archiv/
463gmvo/gmvo.html
Mai 2004
9-10/V/04
4004-501
TT-ROM
Link
A4 96 S.
Änderung der VO (EG) Nr. 40/94 durch Beitrittsakte von Bulgarien und Rumänien, in Kraft ab 1.1.2007
Januar 2007
1-2/I/07

4006-517

A5 1 S.
VO (EG) Nr. 422/2004 des Rates zur Änderung der VO (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke vom 19.2.2004
TT-ROM
4006-401
TT-ROM
.
Änderungen der VO (EG) Nr. 40/94 durch VO (EG) Nr. 807/2003; Nr. 1653/2003 + durch Anhang II der Beitrittsake vom 16.4.2003
Dezember 2003
23-24/XII/03
4006-501
A5 4 S.
VO (EG) Nr. 1992/2003 vom 27.10.2003 zur Änderung der VO (EG) Nr. 40/94 (Beitritt Madrider Protokoll)
Januar 2004
1-2/I/04
4006-505
TT-ROM
A5 12 S.
VO (EU) Nr. 2015/2424 des EP und des Rates vom 16.12.2015 zur Änderung der VO (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der VO (EG)
Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren (in Kraft ab 23.3.2016)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?uri=uriserv:OJ.L_.2015.341.01.0021.01.DEU
&toc=OJ:L:2015:341:TOC
ABl. EU L 341 v. 24.12.2015, 21
40006
Link
VO Nr. 2868/95 (EG) der Kommission zur Durchführung der Verordnung Nr. 40/94 (EG) des Rates über die Gemeinschaftsmarke vom 13.12.1995/2005
http://transpatent.com/archiv/463gmvo/
gmdvo.html
September 1997
13-14/IX/97
4004-701
TT-ROM
A5 68 S.
Link
VO (EG) Nr. 782/2004 der Kommission zur Änderung der VO (EG) Nr. 2868/95 infolge des Beitritts der EG zum Madrider Protokoll vom 26.4.2004, in Kraft ab 1.10.2004
Juli 2004
13-14/VII/04
4006-701
A5 21 S.
VO (EG) Nr. 1041/2005 der Kommission zur Änderung der VO (EG) Nr. 2868/95 vom 29.6.2005, in Kraft ab 25.7.2005
August 2005
15-16/VIII/05
4006-801
A5 34 S.
Inkrafttreten der geänderten DVO und GebO am 25.7.2005
Sept. 2005
17-18/IX/05
4010-201
TT-ROM
A5 6 S.
HABM: FAQ zur Gemeinschaftsmarke
Januar 2004
1-2/I/04
4010-301
TT-ROM:
4010-501
A5 32 S.
HABM: Mitteilung Nr. 5/03 vom 16.10.2003 über die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004
Dezember 2003
23-24/XII/03
4010-401
TT-ROM
A5 9 S.
HABM: Mitteilung Nr. 2/06 vom 19.6.2006 über die Erweiterung der EU im Jahr 2007
August 2006
15-16/VIII/06
4010-411
TT-ROM
A5 3 S.
HABM: Mitteilung des Präsidenten Nr. 4/12 vom 12.12.2012 über die Erweiterung der EU auf Kroatien
Mai 2013
9-10/V/13
4010-415
TT-ROM
A5 2 S.
Gemeinschaftsmarken: Markenamt nahm Arbeit auf / Durchführungsverordnung und Gebührentabelle der EU veröffentlicht
Februar 1996
(3-4/II/96)
4010-501
A5 3 S.
European Community Trademarks (OHIM): Trademark Info (engl.)
http://www.country-index.com/agreement.aspx?ID=1
SMD
4010
Link
Übersicht zur Gemeinschaftsmarke (engl.)
http://www.katzarov.com/trt-europeantrademark.htm
KATZAROV SA
4010
Link
Manual for the Handling – Application for Patents Designs and Trademarks (European Community Trade Mark System) (Suppl. No. 108, Nov. 2006) (engl.)
Kluwer Law Intern.
4010
A4 42 S.
Reinartz „Die Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht, ihre Folgen und ihre Entwicklung“
GRUR Int. 6/2012, 493
4015
A4 10 S.
Knaak „Keyword Advertising: Das aktuelle Key-Thema des europäischen Markenrechts“
GRUR Int. 7/2009, S. 551
4015
A4 6 S.
Fayaz „Sanktionen wegen der Verletzung von Gemeinschaftsmarken – Welche Gerichte sind zuständig und welches Recht ist anzuwenden?“ (1.+2. Teil)
GRUR Int. 6/2009, S. 459; 7/2009, S. 566
4015
A4 10 S./11 S.
Bugdahl: „IR-Marke oder EU-Marke: Abwägungen für Markenanmelder“
Mitt. dt. Pat.-anw. 3/2008, S. 108
4015
Artikel
Hoffrichter-Daunicht: „Die Durchsetzung der Gemeinschaftsmmarke vor nationalen Gerichten“
Mitt. dt. Pat.-anw. 10/2008, 449
4015
Artikel
HABM-RL: Teil C – Widerspruchsverfahren, Kap. 3: Agentenmarken (Art. 8(3) GMV)
Nov. 2005
21-22/XI/05
4021-501
TT-ROM
A5 14 S.
HABM: Mitteilung Nr. 6/03 des Präsidenten des Amtes betreffend Farbmarken vom 10.11.2003
Januar 2004
1-2/I/04
4033-001
TT-ROM:
4033-101
A5 2 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil A – Allgemeine Verfahrensvorschriften vor dem HABM-Amt
Juni 2006
11-12/VI/06
4043-501
TT-ROM
A5 25 S.
Präsidialmitteilungen zur Vertretung vor dem HABM 1995/96
Oktober 2000
19-20/X/00
4046-501
TT-ROM
A5 12 S.
Mitteilung Nr. 2/03 des Präsidenten des Amtes vom 10.2.2003 über die Erfassung von Vollmachten in der Hauptabteilung Marken- und Musterverwaltung
Juli 2003
13-14/VII/03
4046-513
2 S. A5
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil A – Kapitel 6: Wiedereinsetzung
Dez. 2004
23-24/XII/04
4043-541
TT-ROM:
4043-501
A5 10 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil A – Kapitel 5: Berufsmäßige Vertretung
Juni 2000
11-12/VI/00
4046-601
TT-ROM:
4043-501
A5 23 S.
Präsidialmitteilungen zur Anmeldung der Gemeinschaftsmarke
Oktober 2000
19-20/X/00
4051-301
TT-ROM
A5 5 S.
HABM: Beschluss Nr. EX-11-3 des Präsidenten des Amtes vom 18.4.2011 betreffend die elektronische Übermittlung an und durch das Amt ("Grundsatzbeschluss zur elektronischen Übermittlung“)
15-16/VIII/11
4051-401
TT-ROM
A5 24 S.
Mitteilung Nr. 2/96 des Präsidenten des Deutschen Patentamts über die Entgegennahme und Weiterleitung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen durch das Deutsche Patentamt vom 5.1.1996
Januar 1997
1-2/I/97
4051-501
TT-ROM
A5 2 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil E – Kapitel 3: Änderungen in Anmeldungen und Eintragungen
Juni 2006
11-12/VI/06
4051-601
Juni 2006TT-ROM
A5 24 S.
Mitteilung Nr. 13/04 des Präsidenten des HABM über die Ablösung von EURONICE ONLINE durch EUROACE 2004 vom 21.12.2004
April 2005
7-8/IV/05
4053-201
TT-ROM
A5 2 S.
HABM: Klassifizierungshilfen (+ TMclass) (News)
TT-ROM I/2014
4053-201
TT-ROM
A5 6 S.
HABM: Mitteilung des Pr&aumlsidenten Nr. 2/2012 vom 20.6.2012 über die Verwendung von Klassenüberschriften in Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken
Januar 2013
1-2/I/13
4053-301
TT-ROM
A5 6 S.
Mitteilung Nr. 9/02 des Präsidenten des Amtes über die 8. Ausgabe der Nizzaer Klasifikation vom 16.7.2002
Nov. 2002
21-22/XI/02
4053-401
TT-ROM
A5 4 S.
Mitteilung Nr. 3/06 des Präsidenten des Amtes vom 31. Oktober 2006 über die 9. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation
Februar 2007
3-4/II/07
4053-405
TT-ROM
A5 1 S.
Mitteilung Nr. 1/11 des Präsidenten des Amtes vom 31.10.2011 über die 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation
Januar 2012
1-2/I/12
4053-407
TT-ROM:
4053-401
A5 1 S.
Mitteilung des Präsidenten des HABM Nr. 3/01 vom 12.3.2001 betreffend die Eintragung von Gemeinschaftsmarken für Einzelhandelsdienstleistungen
Sept. 2001
17-18/IX/01
4053-501
TT-ROM
A5 7 S.
Mitteilung des Präsidenten des HABM Nr. 7/05 vom 31.10.2005 betreffend die Eintragung von Gemeinschaftsmarken für Einzelhandelsdienstleistungen
April 2006
7-8/IV/06
4053-509
TT-ROM
A5 3 S.
Präsidialmitteilungen über die Beanspruchung einer Priorität oder eines Zeitrangs
TT-ROM
4054-501
TT-ROM
.
Zeitrang: BG, BX, CZ, EE, HU, IE, LT, LV, MT, PT, RO, SE, SI, SK (Stand: Mai 2013)
HABM
4054
.
Mitteilung der EG-Kommission über die Gewährung der Gegenseitigkeit von Prioritätsansprüchen (Taiwan, Andorra)
Juni 2001
11-12/VI/01
4054-601
TT-ROM
A5 4 S.
Mitteilung des Präsidenten des HABM-Amtes vom 3.7.1997 über die Zahlung der Anmeldegebühr
Februar 1999
3-4/II/99
4057-401
TT-ROM
4057-301
A5 1 S.
Präsidialmitteilungen zu Gebührenzahlungen
Nov. 2000
21-22/XI/00
4057-403
TT-ROM
4057-401
A5 3 S.
Beschluss Nr. EX-03-6 des Präsidenten des HABM-Amtes vom 20.1.2003 zur Bestimmung des geringfügigen Betrages einer Gebühr oder eines Preises
April 2003
7-8/IV/03
4057-407
TT-ROM
4057-401
A5 2 S.
Beschluss Nr. EX-10-2 des Präsidenten des HABM-Amtes vom 28.9.2010 betreffend die Abschaffung von Gebühren für die Daten zu Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken (CTM-DOWNLOAD)
August 2011
15-16/VIII/11
4057-409
TT-ROM
4057-401
A5 2 S.
VO (EU) Nr. 2015/2424 des EP und des Rates vom 16.12.2015 zur Änderung der VO (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der VO (EG)
Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren (in Kraft ab 23.3.2016)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?uri=uriserv:OJ.L_.2015.341.01.0021.01.DEU
&toc=OJ:L:2015:341:TOC
ABl. EU L 341 v. 24.12.2015, 21
4057
Link
VO Nr. 2869/95 (EG) der Kommission über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren vom 13.12.1995/2009 (konsolidierte Fassung)
Juni 2009
11-12/VI/09
4057-501
TT-ROM
A5 12 S.
VO (EG) Nr. 781/2004 vom 26.4.2004 zur Änderung der VO (EG) Nr. 2869/95 mit Wirkung vom 1.10.2004
August 2004
15-16/VIII/04
4057-601
A5 5 S.
VO (EG) Nr. 1042/2005 vom 29.6.2005 zur Änderung der VO (EG) Nr. 2869/95 mit Wirkung vom 25.7.2005
August 2005
15-16/VIII/05
4057-701
A5 4 S.
VO (EG) Nr. 1687/2005 vom 14.10.2005 zur Änderung der VO (EG) Nr. 2869/95 mit Wirkung vom 22.10.2005 + HABM-Informationen
Nov. 2005
21-22/XI/05
4057-801
A5 13 S.
Mitteilung Nr. 9/02 des Präsidenten des Amtes über die 8. Ausgabe der Nizzaer Klasifikation vom 16.7.2002
Nov. 2002
21-22/XI/02
4053-401
TT-ROM
A5 4 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil E – Kapitel 7: Akteneinsicht
Februar 2000
3-4/II/00
4074-501
TT-ROM
A5 19 S.
Mitteilung Nr. 8/99 des Präsidenten des HABM über die Aufbewahrung der Akten vom 8.11.1999
TT-ROM
4057-601
TT-ROM
.
Legalisierung beglaubigter Kopien aus dem Register für Gemeinschaftsmarken
August 2005
15-16/VIII/05
4074-501
TT-ROM
A5 2 S.
Beschluss Nr. EX-05-4 des HABM-Präsidenten vom 10.10.2005 betreffend die Aufbewahrung der Akten
April 2006
7-8/IV/06
4074-603
TT-ROM
A5 2 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil C – Widerspruchsverfahren, Kap. 5: Bekannte Marken
Dezember 2005
23-24/XII/05
4098-501
TT-ROM
A5 53 S.
HABM-RL 2014 – Aktuelle Markenpraxis, Einführung
HABM
4100-101
TT-ROM
A5 11 S.
Mitteilung des Präsidenten des HABM Nr. 11/04 vom 21.10.2004 bezüglich unverbindlicher Auskünfte über das Ergebnis des Prüfungsverfahrens
Januar 2005
1-2/I/05
4100-201
TT-ROM
A5 2 S.
Mitteilung des Präsidenten des HABM Nr. 2/98 über die Prüfung von dreidimensionalen Marken
Juli 2001
13-14/VII/01
4100-301
TT-ROM
A5 2 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil B – Prüfung
Juli 2008
13-14/VII/08
4100-401
TT-ROM
A5 78 S.
Mitteilung Nr. 1/97 des Präsidenten des HABM betreffend die Prüfung der Inanspruchnahme eines Zeitrangs
April 1998
7-8/IV/98
4100-501
TT-ROM
A5 4 S.
Mitteilung Nr. 1/00 des Präsidenten des HABM vom 25.2.2000 über Bemerkungen gemäß Artikel 41 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (ABl. HABM 5/2000)
September 2000
17-18/IX/00
4100-505
TT-ROM
4100-501
A5 3 S.
Mitteilung des Präsidenten des HABM Nr. 3/02 vom 5.3.2002 über Bemerkungen Dritter
Juli 2002
13-14/VII/02
4100-503
TT-ROM:
4100-501
A5 1 S.
Präsidialmitteilungen über die Beanspruchung einer Priorität oder eines Zeitrangs
Nov. 2000
21-22/XI/00
4100-509
TT-ROM
4054-501
A5 15 S.
Beschluss Nr. EX-03-5 des Präsidenten des HABM über die formalen Voraussetzungen von Prioritäts- und Senioritätsansprüchen vom 20.1.2003
April 2003
7-8/IV/03
4100-525
TT-ROM
A5 4 S.
Mitteilung Nr. 22/99 des Präsidenten des DPMA vom 2.9.1999 über die Bearbeitung von Inanspruchnahmen des Zeitrangs deutscher Marken nach Art. 34 + 35 der GMV
Januar 2000
1-2/I/00
4100-601
TT-ROM
A5 35 S.
HABM: Informationsvermerk zu dem neuen Recherchensystem (gültig ab 10.3.2008)
April 2008
7-8/IV/08
4115-501
TT-ROM
A5 4 S.
TMview [EU-weite Markenanmeldungen – Suchdienst]
http://www.tmview.europa.eu
HABM
4115
Link
Flyer „TMview – Freier Zugang zu mehr als 5 Millionen Marken
http://oami.europa.eu/ows/rw/
resource/documents/OHIM/news/
tm-view-article_de.pdf
HABM
4115
Link
HABM-Informationen zum Markenrechercheportal TMview
Dez. 2010
23-24/XII/10
4115-401
TT-ROM
A5 6 S.
Präsidialmitteilungen zur Bekanntmachung der Gemeinschaftsmarke
Nov. 2005
21-22/XI/05
4117-501
TT-ROM
A5 6 S.
Widerspruchsfrist: 3 Monate nach Veröffentlichung im Gemeinschafts-Markenblatt
HABM
4118
.
Hinweise zum Widerspruchsformblatt
TT-ROM
4118-301
TT-ROM
.
RL für das Verfahren vor dem HABM: TEIL C – Das Widerspruchsverfahren; Einleitung, Teil 1: Verfahrensfragen
März 2008
5-6/III/08
4118-301
TT-ROM:
4118-401
A5 105 S.
RL für das Verfahren vor dem HABM: TEIL C – Das Widerspruchsverfahren, Kap. 7: Übergangsvorschriften bezüglich der (EU)-Erweiterung
Jan. 2006
1-2/I/06
4118-437
TT-ROM:
4118-401
A5 4 S.
RL für das Verfahren vor dem HABM: TEIL C – Das Widerspruchsverfahren, Kap. 4 – Punkt 5: Rechte gemäß Art. 8 Abs. 4 GMV
Mai 2003
9-10/V/03
4118-443
TT-ROM:
4118-401
A5 33 S.
MittPräsHABM Nr. 1/06 vom 2.2.2006 über die Verlängerung der Cooling-off-Frist
Mai 2006
9-10/V/06
4118-511
TT-ROM
A5 1 S.
MittPräsHABM Nr. 5/07 vom 12.9.2007 über Änderungen bei der Praxis in Widerspruchsverfahren
Dez. 2007
23-24/XII/07
4118-521
TT-ROM
A5 3 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil E – Kapitel 2: Umwandlung (Nov. 2004)
4119-501
TT-ROM
A5 15 S.
Leitfaden: Umwandlung
Juli 2001
13-14/VII/01
4119-601
TT-ROM
A5 32 S.
Stürmann/Humphreys: „Umwandlung von Marken im Gemeinschaftsmarkenrecht“
GRUR Int. 2/2007, 112
4119
Artikel
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil E – Kapitel 4: Rechtsübergang
Februar 2000
3-4/II/00
4160-501
TT-ROM
A5 20 S.
Beschluss des Präsidenten des HABM Nr. EX-07-1 vom 16.3.2007 über Eintragungen in das Gemeinschaftsmarkenregister
August 2007
15-16/VIII/07
4120-501
TT-ROM
A5 2 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil E, Kap. 5: Lizenzen (Nov. 2004)
Nov. 2005
21-22/XI/05
4170-501
TT-ROM
A5 20 S.
HABM: Elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke (GM): E-Renewal
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/
forms/electronic/fileRenewalCTM.de.do
HABM
4200
Link
Mitteilung Nr. 5/05 des Präsidenten des HABM vom 27.7.2005 über Anträge auf Verlängerung (von Gemeinschaftsmarken)
Nov. 2005
21-22/XI/05
4200-501
A5 2 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM: Teil E, Kapitel 6: Verlängerung
Januar 2004
1-2/I/04
4201-501
TT-ROM
A5 13 S.
HABM-RL: Teil D: (November 2007) – Kap. 2: Löschungsverfahren, wesentliche Vorschriften
April 2008
7-8/IV/08
4220-501
TT-ROM
A5 19 S.
Beschluss Nr. ADM-99-24 des Präsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet werden könnten vom 31. Mai 1999
TT-ROM
4260-501
TT-ROM
.
Richtlinien für die Verfahren vor dem HABM (HABM-RL) (Indexseite)
Februar 2008
3-4/II/08
4280-101
TT-ROM
A5 6 S.
HABM-News vom 22.6.2010: Änderungen von Übersetzungen bei GM Anmeldungen
Januar 2011
1-1/I/11
4281-401
TT-ROM:
4281-501
A5 1 S.
Mitteilung Nr. 5/97 + Nr. 3/98 des Präsidenten des HABM zu den Übersetzungen von Anmeldungen und ihrer Prüfung
Juni 2001
11-12/VI/01
4281-501
TT-ROM
A5 7 S.
Mitteilung Nr. 4/00 des Präsidenten des HABM über die deutsche Rechtschreibung
April 2001
7-8/IV/01
4281-601
TT-ROM
A5 4 S.
Bender: „Das neue Rechtsinstitut der Weiterbehandlung im Gemeinschaftsmarkensystem“
Mitt. dt. Pat.anw. 2/2006, 63
4290
Artikel
Mitteilung Nr. 6/05 des Präsidenten des HABM vom 16.9.2005 über Rechtsbehelfe bei Fristversäumnis
April 2008
7-8/IV/08
4290-501
TT-ROM
A5 3 S.
HABM: FAQ Pkt. 10 – Fragen zur Beschwerde
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/CTM/FAQ/CTM10.de.do
HABM
4319
Link
Beschwerdestelle beim HABM
Februar 2005
3-4/II/05
4319-401
TT-ROM
A5 4 S.
Beschluss Nr. 2011-1 des Präsidiums der Beschwerdekammern vom 14.4.2011 über die gütliche Beilegung von Streitfällen
Januar 2012
1-2/I/12
4319-451
TT-ROM
A5 5 S.
VO (EG) Nr. 216/96 der Kommission vom 5.2.1996, geändert durch VO (EG) Nr. 2082/2004 der Kommission über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des HABM
Februar 2005
3-4/II/05
4319-501
TT-ROM
A5 11 S.
HABM-RL: Teil E – Kapitel 8: Abhilfe
Februar 2000
3-4/II/00
4319-601
TT-ROM
A5 7 S.
HABM-Beschlüsse zu Festlegungen der Entschädigungen und Vergütungen, die Zeugen und Sachverständigen gewährt werden
TT-ROM
4319-701
TT-ROM
A5 7 S.
Gürtler: „Die Spruchpraxis der Beschwerdekammern des HABM zum Schutz bekannter Marken“
GRUR Int. 4/2005, S. 273
4319
Artikel
Jüngst/Schork: „Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Gemeinschaftsmarkenrecht“
Mitt. dt. Pat.anw. 3/2006, 109
4319
Artikel
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Teil 6: Benutzungsnachweis (Nov. 2007)
April 2008
7-8/IV/08
4344-501
TT-ROM
A5 56 S.
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Kap. 4: Nicht eingetragene Kennzeichenrechte
TT-ROM
4485-501
TT-ROM
A5 38 S.
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Teil 2: Identität und Verwechslungsgefahr
Einleitung und Kap. 1: Identität (Nov. 2007)
Mai 2008
9-10/V/08
4487-501
TT-ROM
A5 16 S.
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Teil 2: Identität und Verwechslungsgefahr; Kap. 2: Verwechslungsgefahr; Abschnitt A: Allgemeine Bemerkungen
Mai 2008
9-10/V/08
4487-551
TT-ROM
A5 24 S.
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Teil 2: Identität und Verwechslungsgefahr; Kap. 2: Verwechslungsgefahr; Abschnitt B: Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen
Juni 2008
11-12/VI/08
4487-601
TT-ROM
A5 62 S.
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Teil 2: Identität und Verwechslungsgefahr; Kap. 2: Verwechslungsgefahr; Abschnitt C: Zeichenähnlichkeit
Juni 2008
11-12/VI/08
4487-701
TT-ROM
A5 34 S.
HABM-RL: TEIL C – Widerspruchsverfahren, Teil 2: Identität und Verwechslungsgefahr
Teil 2: Identität und Verwechslungsgefahr; Kap. 2: Verwechslungsgefahr; Abschnitt D: Umfassende Beurteilung
Mai 2008
9-10/V/08
4487-751
TT-ROM
A5 24 S.
EG: Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG (Auszug) vom 6.7.1995
TT-ROM
4640-501
TT-ROM
.
HABM: Informationen zum Wirksamwerden des Beitritts der EG zum Madrider Protokoll ab 1.10.2004
August 2004
15-16/VIII/04
4785-301
TT-ROM
A5 6 S.
HABM: Mitteilung Nr. 8/03 des Präsidenten über das Madrider Protokoll vom 18.11.2003
Januar 2004
1-2/I/04
4785-401
TT-ROM
A5 2 S.
HABM: Mitteilung Nr. 7/04 des Präsidenten über das Madrider Protokoll vom 28.5.2004
August 2004
15-16/VIII/04
4785-403
TT-ROM
A5 2 S.
HABM: Mitteilung Nr. 9/04 vom 15.9.2004 zum Inkrafttreten des Madrider Protokolls
Januar 2005
1-2/I/05
4785-413
TT-ROM
A5 3 S.
Beschluss des Rates über die Genehmigung des Beitritts der EG zum Madrider Protokoll (2003/793/EG) vom 27.10.2003
Januar 2004
1-2/I/04
4785-501
TT-ROM
A5 6 S.
RL für die Verfahren vor dem HABM – Teil M Internationale Marken
Februar 2008
3-4/II/08
4785-701
TT-ROM
A5 65 S.
Weberndörfer: „Die Einbindung des HABM in das Madrider System: Ein erster Erfahrungsbericht“
Mitt. dt. Pat.-anw. 12/2007, S. 547
4015
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Die Mitgliedstaaten der EU – Gemeinschaftsmarkenverordnung
– Stand: Januar 2005 –

  • Siehe Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU465 )

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