mitgeteilt und bearbeitet von Dr. jur. H. Jochen Krieger
Rechtsanwalt in Düsseldorf
Dieses Merkblatt und das beigefügte Informationsmaterial geben über verschiedene Recherchemöglichkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes Auskunft.
Das Deutsche Patentamt (DPA) stellt in seinen Auslegehallen in München und Berlin eine Vielzahl von Sammlungen und Recherchehilfsmitteln auf konventionellen und elektronischen Datenträgern für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit diesen Hilfsmitteln können Sie selbst Recherchen z. B. nach dem Stand der Technik, nach Anmelder- oder Erfindernamen, Marken- und Geschmacksmusterrecherchen, Überwachungs-recherchen und Abfragen zum Rechts- und Verfahrensstand von Schutzrechten durchführen. Das Personal der Auslegehallen ist gerne bereit, den Gebrauch der Recherchehilfsmittel zu erläutern.
Möchten Sie die Recherchemöglichkeiten der Auslegehallen des DPA in Anspruch nehmen, so ist es erforderlich, die Auslegehalle persönlich aufzusuchen oder durch einen Beauftragten aufsuchen zu lassen. Telefonische Auskünfte, abgesehen von Anfragen zum Rechts- und Verfahrensstand (siehe unten unter 4), sind leider nicht möglich. Die Nutzung der meisten Hilfsmittel in den Auslegehallen des Patentamts ist kostenlos.
Auch die Patentinformationszentren (PIZ) bieten eine Vielzahl von Sammlungen und Recherchehilfsmitteln zur Benutzung durch die Besucher an. Über den Umfang gibt anliegendes Verzeichnis Auskunft. Verschiedene PIZ erheben zur Deckung ihrer Unkosten eine Benutzungsgebühr.
2.1 Auch außerhalb anhängiger Schutzrechtsverfahren führt das DPA auf Antrag Recherchen zum Stand der Technik durch. Nähere Einzelheiten dazu sind im beigefügten Merkblatt P 3609 beschrieben. Sie können mit dem vorgesehenen Formblatt eine Anfrage zum Stand der Technik für einen konkreten technischen Sachverhalt an das Patentamt richten und erhalten die in Betracht kommenden Schriften dann in Ablichtung zugesandt. Für diese "Auskünfte zum Stand der Technik" gemäß § 29 PatG wird eine Gebühr von DEM 850.00 (einschließlich der Kosten für die mitgelieferten Schriften) erhoben, die bei Stellung des Antrags bezahlt werden muß. [14.12.2001: Durch die "Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Erteilung von Auskünften zum Stand der Technik" vom 27. November 2001 (BGBl. Teil I/2001, Nr. 62, S. 3243) wird diese Verordnung ab 1. Januar 2002 aufgehoben. Anträge bis 31.12.2001 werden noch vom DPMA bearbeitet, wenn die Gebühr bis dahin eingezahlt worden ist.]
2.2 In den Auslegehallen führt das DPA Recherchen nach Stichworten im Titel und der Zusammenfassung von Patentdokumenten, Anmelder- oder Erfindernamen sowie anderen bibliographischen Daten in den Datenbanken PATDPA und PATDD durch. Patentfamilienrecherchen mit und ohne Rechtsstandsinformation bei EPIDOS-INPADOC sowie Abfragen im Patentregister des Europäischen Patentamts werden ebenfalls angeboten. Alle vorgenannten Recherchen erfolgen gegen Entgelt. Für sie gelten eine gesonderte Lei-stungsbeschreibung und gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in den Auslegehallen erhältlich sind. Das DPA stellt bei diesen Recherchen lediglich Operating-Dienstleistungen zur Verfügung. Die Festlegung der Suchstrategie, insbesondere die Formulierung der einzelnen Suchbegriffe, die Entscheidung über den Umfang der Anzeige und der Ausdrucke sowie die Analyse der Rechercheergebnisse oder andere Auswertungen erfolgen durch den Auftraggeber.
2.3 Die Auslegehalle der Dienststelle Berlin des DPA führt die oben bei Ziff. 2.2 genannten Recherchen und Recherchen nach registrierten Wortmarken auch aufgrund von schriftlichen Aufträgen durch. Das Musterregister der Dienststelle Berlin führt darüber hinaus Namensrecherchen zu Geschmacksmustern aufgrund schriftlicher Aufträge gegen Entgelt durch.
Bei den meisten Patentinformationszentren sowie bei den mit den diesen verbundenen Patentinformationsstellen können Sie Recherchen gegen Entgelt durchführen lassen. Die Art der jeweils angeboten Recherchen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Verzeichnis (R 5040).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit den gewünschten Nachforschungen einen Patentberichterstatter oder Informationsvermittler zu beauftragen. Eine Anschriftenliste (R 5041) (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) solcher Rechercheure (Einzelpersonen und Unternehmen), die nicht der Aufsicht des Patentamts unterstehen, ist beigefügt. Es empfiehlt sich, die Höhe des Honorars bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
Wenn Ihnen die Aktenzeichen von Schutzrechtsanmeldungen bzw. die Rollennummern erteilter bzw. registrierter Schutzrechte bekannt sind, können Sie Anfragen zum Rechts- und Verfahrensstand unter nachstehenden Telefonnummern telefonisch durchführen:
München:
Vorsorglich darf ich noch auf folgendes hinweisen:
Vor der Veröffentlichung von Schutzrechten bzw. Anmeldungen darf das DPA weder über die Tatsache der Anmeldung noch über deren Inhalt Auskunft erteilen. Das bedeutet, daß Gebrauchsmuster vor erfolgter Eintragung sowie Patentanmeldungen in der Regel bis zum Ablauf von 18 Monaten nach dem Anmeldetag (bzw. dem Prioritätstag) nicht recherchierbar sind.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Auskunftsstellen in München und in Berlin gerne zur Verfügung:
Anlagen: