Letzte Änderung: 01.02.2006

Auslandsdienst gewerblicher Rechtsschutz
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Dies kann durch Anklicken der jeweiligen Sachzahl erfolgen
Die Lieferung kann gedruckt per Post oder Fax und/oder
digital (bitte gewünschtes Format angeben) per e-mail oder ( mit telefonischer Abstimmung ) per ISDN erfolgen,
23.07.1998
27.02.1998
04.11.1997
| EU: AKP-Land / Partnerschaftsabkommen der EG mit den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, unterzeichnet in Cotonou am 23.6.2000, in Kraft ab 1.4.2003 (ABl. EG L 317 vom 15.12.2000; L 83 vom 1.4.2003, S. 69; Zustimmung BRD: BGBl. II/2002, S. 325) | |||
| Länderseite der WIPO - Guinea-Bissau (engl.) http://www.wipo.int/directory/en/ details.jsp?country_id=71 | Link | ||
| Decree-Law No. 6/96 vom Febr. 1997 / 3. März 1998 | Hinweis | . | |
| IP in Africa - Guinea-Bissau (engl.) http://www.johnandkernick.co.za/IPAfrica/ GuineaBissau/Factsheet.asp | Link | ||
| Übersicht zum gewerblichen Rechtsschutz (engl.) | Link | ||
| PIPERS Worldwide Listing of Patent Attorneys & Patent Agents (engl.) http://www.piperpat.co.nz/Desktop Default.aspx?tabid=1740 | Link | ||
| Gesetz: Siehe oben (Kap. I) | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Bisher keine Gesetzgebung bekannt. | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Gesetz: Siehe oben (Kap. IV) | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Bisher keine Gesetzgebung bekannt. | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Bisher keine Gesetzgebung bekannt. | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Gesetz: Siehe oben (Kap. III) | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Bisher keine Gesetzgebung bekannt. | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||
| Bisher keine Gesetzgebung bekannt. | |||
die Mitteilung einer konkreten und zuverlässigen Information durch Klick auf die Sachzahl | . | ||