Die Änderungen des Markengesetzes

durch das

Markenrechtsänderungsgesetz vom 19. Juli 1996
in Kraft getreten am 25. Juli 1996

mitgeteilt von Dr.jur H.Jochen Krieger, Rechtsanwalt in Düsseldorf

Das schon lange angekündigte Änderungsgesetz 1996 (BGBl. I/36 vom 24. Juli 1996, S. 1014ff.)zum Markenrechtsreformgesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) ist mit seiner Verkündigung am 24. Juli 1996 in Kraft getreten und ist bei den Gesetzen der Transpatent GmbH in das Markengesetz 1994 eingearbeitet

Hauptinhalt ist die nationale Umsetzung der EU-Regelungen zur Gemeinschaftsmarke für Deutschland. Dazu wurde dem Teil 5 des Markenreformgesetzes, der den Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und dessen Protokoll 1989 betrifft, ein selbständiger Abschnitt 3 "Gemeinschaftsmarken" hinzugefügt.

Im einzelnen betrifft Abschnitt 3 folgende Regelungen:

- § 125a Anmeldung von Gemeinschaftsmarken beim Deutschen Patentamt:

- § 125b Anwendung der Vorschriften des Markenreformgesetzes auf angemeldete bzw. eingetragene Gemeinschaftsmarken wie - § 125c Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Gemeinschaftsmarke - § 125d Umwandlung von Gemeinschaftsmarken in nationale (deutsche) Marken - § 125e Gemeinschaftsmarkengerichte, Streitsachen - § 125f Unterrichtung der Kommission - § 125h Insolvenzverfahren (bis 1999: Konkursverfahren) $ 143 des Markenreformgesetzes wird dahigehend erweitert, daß die Strafvorschriften auf die Verletzung von Gemeinschaftsmarken ausgedehnt werden, wozu das Bundesministerium der Justiz ermächtigt ist, durch eine Rechtsverordnung die entsprechenden Straftatbestände zu bezeichnen.

Weiterhin wurde bei diesem Markenrechtsänderungsgesetz die Gelegenheit genutzt, weitere geringfügige Änderungen bzw. textliche Anpassungen im Markenreformgesetz unterzubringen, z.B.

Entsprechende textliche Anpassungen erfolgen im Gerichtsverfassungsgesetz, der Strafprozeßordnung, dem Patentgebührengesetz und dem Urheberrechtsgesetz.

Duesseldorf, den 30. Juli 1996

WEITER mit dem vollständigen Markengesetz 1996
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