von Dr. H. Jochen Krieger,
Rechtsanwalt in Düsseldorf
Der Schutz der Firma entsteht durch Eintragung im Handelsregister, der des natürlichen Namens durch Benutzung. Der Schutzumfang der Firma, dem Namen des Unternehmens, geht hierbei so weit, wie die Ausstrahlung im Prozess nachgewiesen werden kann. Das gilt örtlich wie sachlich.
Der Schutz der deutschen Marke entsteht durch Eintragung auf Antrag beim Deutschen Patentamt Der Schutzumfang der Marke, der Name einer Ware oder Dienstleistung, ist durch die Registereintragung definiert. Örtlich gilt das Eintragungsprinzip, d.h. eine nationale Marke gilt nur in dem Land, in dessen Register sie eingetragen ist. ( Europäische ) Gemeinschaftsmarken gelten für die Länder der Europäischen Union. Für Markeninhaber solcher Länder, die dem Madrider Markenabkommen und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen angeschlossen sind, kann eine internationale Marke angemeldet werden. Diese Marken gelten dann soweit, wie die Schutzerstreckung beantragt wird. Es gilt das jeweilige nationale Recht.
Sachlich gilt der Schutz binnen der ersten 5 Jahre nach der Eintragung so weit, wie das im Waren/Dienstleistungsverzeichnis beansprucht wird. Die Waren/Dienstleistungen sind in Klassen unterteilt.
Nach Ablauf der genannten 5 Jahre ab Eintragung sind alle nicht benutzten Waren/Dienstleistungen auf Antrag einem Löschungsverfahren ausgesetzt . Wird das Zeichen überhaupt nicht benutzt, kann das ganze Zeichen gelöscht werden. Eine Verkehrsgeltung ist nicht erforderlich. Die Benutzung hat für das konkrete Zeichen für die konkret eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu erfolgen.
Die Namenfindung ist nicht einfach. Meist werden einige Bezeichnungen zur Auswahl stehen. In diesem Stadium empfiehlt sich eine preiswerte überschlägige Vorabrecherche. Das kann eine Identitätsrecherche in einschlägigen Lexika (nicht aktuell ), eine Datenbankidentitätsrecherche oder eine Datenbankrecherche nach 3-5 Anfangsbuchstaben sein. Eine solche überschlägige Recherche ermöglicht aber nur eine Negativauswahl in dem Sinne, daß die von vorneherein ausscheidenden Bezeichnungen ermittelt werden. Kosten und Art der Durchführung hängen von den Gegebenheiten ab und sind mit einem erfahrenen Berater abzustimmen. Sie ersetzen nicht eine sorgfältige Recherche zur Vermeidung von Verletzungen der Schutzrechte Dritter.
Ist die Firma eingetragen und/oder das Zeichen in Benutzung genommen worden und/oder angemeldet, so sollte es gegen Verletzungen durch Dritte verteidigt werden.
Wer auf seinen Rechten schläft, kann sie verlieren
. Das ist im neuen Markengesetz ausdrücklich in § 21 geregelt.Eine Beobachtung des Marktes und der einschlägigen Register ist demgemäß unerläßlich zur Markenpflege. Die Beobachtung des Marktes kann Ihnen der Jurist nicht abnehmen, wohl aber die Beobachtung der einschlägigen Markenregister. Dem dient die weltweit mögliche MARKENÜBERWACHUNG. Die Überwachung von Marken - Warenzeichen ist weltweit für einzelne Länder, alle Länder und/oder bestimmte Ländergruppen möglich.
Die Überwachung für Deutschland muß alle Marken einschließen, die in Deutschland Schutz genießen. Das sind neben den nationalen deutschen Zeichen, die beim deutschen Patentamt registriert werden, die internationalen Marken, für die eine Schutzerstreckung auf Deutschland beantragt wurde und die (europäischen ) Gemeinschaftsmarken. In den Pauschalpreis, den wir gerne vorab mitteilen, ist die fortlaufende Übermittlung ähnlicher Marken in der überwachten Klasse ebenso enthalten, wie eine kurze Stellungnahme zum Erfolg eines Widerspruchs
Nicht eingeschlossen sind die Kosten und Gebühren des Widerspruchs.
Bei der Einrichtung der Überwachung sind die Tücken der Waren/Dienstleistungsähnlichkeit zu beachten, da die Überwachung jeweils nur für bestimmte Klassen erfolgt und die Waren/Dienstleistungsähnlichkeit nicht mit der Klasseneinteilung übereinstimmt.
Die Rechtsprechung ist insoweit auch hinsichtlich der Folgen eindeutig.
In Sonderfällen mag auch eine preiswertere IDENTITÄTSRECHERCHE ausreichen. Das bedarf allerdings sorgfältiger vorheriger Analyse
Für Rückfragen und ggfs. nähere Erläuterungen steht der Verfasser jederzeit gerne zur Verfügung.
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