TT-BEGRIFF
Transpatent
Zentral-Register
Gliederungsschemata
Sachzahlen
Geschmacks-
musterrecht
TT-ZAHL
010
3
601
Januar 1962
1/I/62


[1] vgl. hierzu die grundsätzlichen Erläuterungen unter 010-0001-502 (VII/VIII/55) sowie TT 010-3-1


[2] Dies ist im Geschmacksmusterrecht zugleich die immer wiederkehrende erste Zeile der Beschriftung der Kopfleiste eines Blattes über der Sachzahl.


[3] Die Sachgliederung des Geschmacksmusterrechts ist mit Genehmigung des Verfassers und des Verlages teilweise an die des Kommentars zum Geschmacksmustergesetz von Prof. Dr. Hans FURLER, 2. Aufl., 1956, CARL HEYMANNS VERLAG in Köln, angelehnt.


[4] Diese hier ganz nach links hinausgerückten Schlagwörter werden in die zweite und nötigenfalls in die dritte Zeile der Beschriftung in der Kopfleiste eines Blattes über die Sachzahl eingesetzt.


[5] Diese fettgedruckten Schlagwörter werden, soweit sie bei einer Veröffentlichung einschlägig sind, als Beschriftung in der Kopfleiste eines Blattes über der Blattzahl verwendet (bis zu drei Zeilen), oder es wird eine typische, dem Inhalt der Veröffentlchung entnommene Kurzbezeichnung benutzt.


[6] hier nur soweit auf Geschmacksmusterrecht bezüglich; soweit nicht besonders darauf bezüglich siehe: 0101


[7] hier nur soweit auf Geschmacksmusterrecht bezüglich; soweit nicht besonders darauf bezüglich siehe: 0102


[8] hier nur vollständige Texte; Texte einzelner Gesetzesänderungen siehe: 6006; Texte bilateraler und multilateraler internationaler Abkommen und darauf bezüglicher Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 6950 ff.


[9] allgemeine Entwicklungstendenzen der geschmacksmusterrechtlichen Praxis mit gegenwärtiger Rechtswirksamkeit siehe: 6010; besondere einzelne Entwicklungstendenzen der Praxis siehe bei der jeweiligen Sachzahl


[10] Entwürfe, Vorhaben, Vorschläge, Vorlagen, Planungen und Änderungsabsichten hinsichtlich der Gesetzgebung usw. siehe: 6008


[11] nur kartellrechtlich; Allgemein siehe: 1200


[12] (Namen siehe: 5327; Firmen siehe: 5342; Schlagworte (Slogans) siehe: 5329; Telegramm-Kurzbezeichnung siehe: 5330; allgemeine Druckvorschriftentitel siehe: 5346; allgemeine Geschäftsbezeichnungen [außerhalb der vorgenannten Kennzeichnungen] siehe: 5348


[13] Texte einzelner Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 6004 und 6006; Bekanntmachung von Anmeldungen usw. im geschmacksmusterrechtlich-verfahrensmäßigen Sinn siehe: 6117; Texte bilateraler und multilateraler Abkommen und zugehöriger Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 6950 ff.


[14] hier soweit materiell auf das Geschmacksmusterrecht bezüglich; Patentanwaltskammern, -Vereinigungen und Belange der Patentanwaltschaft sowie Standesrecht der Patentanwälte [sowie der Patentagenturen] siehe: 2930


[15] hier soweit auf das Geschmacksmusterrecht bezüglich, Personenbeschreibungen, Listen von Rechts- und Patentanwälten; jedoch Belange der Einzelvertretung des Anmelders vor dem Musteramt siehe: 6586


[16] Rechtswirkung siehe: 6401; Verletzung des Geschmacksmusterrechts siehe: 6780 ff.; Wesen des Geschmacksmusters siehe: 6120; materielles Geschmacksmusterrecht siehe: 6121 ff.


[17] Ästhetischer Gehalt siehe: 6023


[18] Die geschmackliche Wirkung, Eignung, Wirkung auf das Sehvermögen, Begrenzung der Form, einfarbige Muster, Licht- und Glanzwirkungen, Gebrauchszweck, Beeinflussung des Verstandes und des Gefühls


[19] Anregungen, abstrakte Gedanken, Ideen, Motive, Stile


[20] (Begriff der Nichtübernahme, Rechtswidrigkeit, Vorsatz, bewusste Übernahme, Vollständigkeit der Übernahme, Übernahme und Nachbildung) Eigentümlichkeit siehe: 6057


[21] (Bekanntsein, Gesamtbild, Neuheit im Musterrecht)


[22] (Subjektive Neuheit, Relative Neuheit)


[23] (Individuelle schöpferische Leistung, Eigenart, nicht allgemein gültige Beurteilung, das Alltägliche)


[24] (Freie Elemente, Vermehrung des Formenvorrats, Schöpferisches und Arbeitsleistung, Bedeutung der Persönlichkeit)


[25] (unmittelbarer Gegenstand des Geschmacksmusterrechts, Geschmackliche Wirkung)


[26] (Materielle Beziehung, Formelles Verhältnis)


[27] (Vollendung, Ausführbare und wiederholbare Muster, Zwischenerzeugnisse)


[28] (Fortschritt, Rentabilität, Zweckbestimmung, Kennzeichnungskraft)


[29] Einzelheiten siehe: 6121 ff.


[30] Einzelheiten siehe: 6201 ff.


[31] Zum Kunstwerk: 6301; UWG, unerlaubte Handlung: 6302; Warenzeichen: 6303; Ausstattung: 6304; Patent: 6305; Gebrauchsmuster: 6306


[32] Umfang der Vermutung siehe: 6702 ff.; Bedeutung siehe: 6710


[33] Haager Abkommen siehe als solches: Landeszahl 180 ff.


[34] Bei der sich hier anschließenden Länderaufstellung handelt es sich um eine Kurzfassung; wenn die Einordnung bestimmter, in der nachfolgenden Aufstellung nicht enthaltener geographischer Gebiete festgestellt werden soll, empfiehlt sich die Einsichtnahme in die vollständige Liste der Landeszahlen vgl. 010-0002-601 ff. woraus zu ersehen ist, in welches übergeordnete geographische Gebiet ein nicht in der anschließenden Liste enthaltenes einzuordnen oder unter welchem Schlagwort es sonst aufzufinden ist.


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Erstellt: Sun Jun 23 09:56:12 2013