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Einigung |
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| TT - ZAHL | (1-2/I/94) |
Erst mit dem Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes am 1. Mai 1992 wurde die vollständige Rechtseinheit für den bundesdeutschen Schutz aller Patente, Muster und Warenzeichen herbeigeführt. Zuvor galten nur die seit dem 3. Oktober 1990 beim Deutschen Patentamt angemeldeten Schutzrechte im gesamten Bundesgebiet. Die vor der Wiedervereinigung bei den Patentämtern der beiden deutschen Staaten erteilten und angemeldeten Schutzrechte wurden hingegen bis ins Jahr 1992 nur für ihr jeweiliges früheres Schutzgebiet aufrechterhalten.
Neben den Herausgebern analysieren Fachautoren aus Wissenschaft und Praxis in dieser aktuellen Neuerscheinung den Schutz des geistigen Eigentums in seinen vielfältigen Ausprägungsformen vor der Rechtseinheit und erläutern die zahlreichen durch das Erstreckungsgesetz zusätzlich entstandenen Schutzwirkungen für früher begründete "Altrechte" aus Ost und West.
Rechts- und Patentabteilungen der Unternehmen, Rechtsanwälte und Notare, Patentanwälte, Gerichte und Behörden brauchen dieses Werk: Ihnen vermittelt es die unerläßliche genaue Kenntnis des früheren und jetzigen Rechtsschutzes, der heute für viele Unternehmen von enormer wirtschaftlicher Tragweite, oftmals geradezu von existentieller Bedeutung ist.
TT/26.11.1996
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