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Das TT-September-Heft ist Mitte September ausgeliefert worden: http://www.transpatent.com/advobook/heft0809.html.
Vorausschau auf das TT-Oktober-Heft: http://www.transpatent.com/advobook/heft0810.html.
In den Anhängen I und II des Österreichischen Patentblatts Teil I Nr. 9/2008 vom 15.9.2008 (http://www.patentamt.at/Home/Erfindungsschutz/Publikationen/26706.html) sind in deutscher Übersetzung die Änderung des Protokolls zum Madrider Markenabkommen über die internationale Registrierung von Marken und die Änderung der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen veröffentlicht (aus Österr. BGBl. III vom 4.8.2008, S. 88 ff.). Diese Änderungen sind in unsere Hinterlegungen eingearbeitet worden: PMMA: http://transpatent.com/archiv/194mma/mma.html; GAusfOMMA/MMP: http://transpatent.com/archiv/194mma/mmv.html; GebVerz.: http://transpatent.com/gesetze/mbmma.html.
Das DPMA hat die Mitteilung Nr. 10/08 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts vom 10. September 2008 über die Rückgabe oder Vernichtung von Gegenständen oder Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke vorgelegt wurden und die Mitteilung Nr. 09/08 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts vom 10. September 2008 über die Versendung von farbig gedruckten Markenurkunden ab 1. November 2008 veröffentlicht: http://www.dpma.de/service/veroeffentlichungen/mitteilungendespraesidenten/mitteilungendespraesidenten2008/index.html.
Am 22. September 2008 sind die Verfahrensgebühren des Patentamtes (INPI) geändert worden: http://www.inpi.fr/fr/acces-rapide/tous-nos-tarifs.html.
Der Patentanwalt Roland Matthies in Caracas hat mitgeteilt (e-Mail vom 6.10.2008), dass nach einer Meldung vom September 2008 für Markenanmeldungen die internationale Klasseneinstufung nicht mehr befolgt werden soll. Dagegen soll das Gesetz über das gewerbliche Eigentum von 1955 wieder in Kraft treten, da die Bestimmungen des Cartagena-Abkommens über den gewerblichen Rechtsschutz mit dem Austritt von Venezuela am 22. April 2006 für Venezuela nicht mehr gelten und die nationale Markenklassifikation wieder angewendet werden soll. Die Vereinigung von Anwälten für den gewerblichen Rechtsschutz will eine Eingabe beim obersten Gericht vorbringen, damit internationale Markeneinstufungen wieder Geltung finden.
Hinweis auch von Moeller IP Advisors: http://www.moellerip.com/index.php?PN=news_detail&DX=30.
Beitritt von Sao Tome und Principe zum Madrider Protokoll 1989 mit Wirkung vom 8. Dezember 2008 (WIPO (Madrid (Marks) Notification No. 181 vom 8.9.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/madridp-gp/treaty_madridp_gp_181.html)
In der Sammlung der Gesetze (OPSI) sind veröffentlicht:
Aus einer E-Mail von MOELLER IP ADVISORS vom 12.9.2008:
"Aufschub der Veröffentlichung von Patentanmeldungen auf bis zu 18 Monaten vom Anmeldedatum der Prioritätsanmeldung ab gerechnet.
Das chilenische Patentamt hat mittels eines Rundschreibens verfügt, dass die Möglichkeit besteht, den Aufschub der Veröffentlichung auf bis zu 18 Monaten, vom Anmeldedatum der Prioritätsanmeldung ab gerechnet, zu beantragen. Der Aufschub muss beantragt sein, bevor ein erster günstiger Vorprüfungsbescheid ergeht. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass die Patentanmeldungen vor dem 18-monatigen Termin veröffentlicht werden. Die Gefahr einer vorzeitigen Veröffentlichung ist dadurch entstanden, dass -nachdem die Patentlaufzeit jetzt 20 Jahre ab Veröffentlichungsdatum beträgt- das Patentamt um eine rasche Prüfung der Anmeldungen bemüht ist. Bis zum Inkrafttreten dieser amtlichen Abhilfe wurde die Massnahme eines zeitweiligen Verfalls oder der Beantragung zur Aussetzung der Anmeldeverfahren getroffen. Wir möchten empfehlen, den Aufschub der Veröffentlichung gleich bei Einreichung der Anmeldung zu beantragen. Sollte weitere Information gewünscht werden, bitten wir, uns über mail@moellerip.com zu kontaktieren."
Am 7. Juli 2008 sind neue gesetzliche Bestimmungen zu Patenten und Marken in Kraft getreten (Anmeldungen auf Basis von EU-Gemeinschaftsmarken, EU-IR-Marken und EP-Patenten, Servicemarken auf Basis von GB-Registrierungen). Hinweise in den AGIP News vom 15.9.2008: http://agip.com/news.aspx?id=1529&lang=en.
Im BGBl. Teil I/2008, Nr. 39 vom 5.9.2008, S. 1787 f. ist die "Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen" vom 28. August 2008 von 15 Ausstellungen im Jahr 2008/09 veröffentlicht worden. Sie ist bereits in unsere diesbezügliche Hinterlegung eingefügt: http://transpatent.com/gesetze/ausst-ma.html.
E-Mail von MOELLER IP ADVISORS vom 11.9.2008:
"Das argentinische Patentamt hat die Verfuegung Nr. 178/08 erlassen, in der festgesetzt wird, dass in jeder Patentanmeldung, die vor dem 1.1.2008 eingereicht wurde, dem Patentamt bis zum 30. Oktober 2008 mitzuteilen ist, ob die prioritaetsbegruendende Patentanmeldung inzwischen erteilt wurde oder nicht. Die Patentanmeldungen, bei denen die angeforderte Mitteilung nicht eingereicht wird, wird das Patentamt als fallen gelassen erklaeren. Das Ziel dieser Verfuegung ist, dass nur die Anmeldungen geprueft werden, die fuer deren Anmelder noch wichtig sind, sodass die wenigen Pruefer keine Zeit verschwenden, indem sie Anmeldungen pruefen, die zwar nicht ausdruecklich zurueckgezogen wurden, an denen jedoch kein Interesse mehr besteht. Ob die prioritaetsbegruendende Anmeldung erteilt worden ist oder nicht, wird das weitere Verfahren der Anmeldungen nicht beeinflussen. Fuer weitere Information senden Sie bitte eine E-Mail an mail@moellerip.com oder besuchen Sie uns in www.moellerip.com." Info auch im Netz: http://www.moellerip.com/index.php?PN=news_detail&DX=25)
Das DPMA hat am 29. August 2008 eine Pressemitteilung anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums am 1. September 2008 veröffentlicht: http://presse.dpma.de/presseservice/pressemitteilungen/aktuellepressemitteilungen/02092008/index.html.
Am 5. Mai 2008 ist das neue Gesetz "Law of Registration of Patents, Industrial Designs and Trademarks" nach seiner Veröffentlichung in der "Official Gazette" vom 20.4.2008 in Kraft getreten (Kollektivmarken, Handelsnamen, Widerspruchsverfahren, Benutzungspflicht, 10 Jahre Erneuerung, Einführung des Designschutzes mit 5 Jahresdauer mit zweimaliger Verlängerung von 5 Jahren = 15 Jahre, Patentschutzdauer 20 Jahre, zivile und Strafbestimmungen für Schutzrechtsverletzungen). Übersicht (engl.) im AGIP Bulletin Juli 2008: http://www.agip.com/bulletin_news.aspx?id=1512&month=7&year=2008&lang=en)
Ab dem 2. Oktober 2008 werden die Amtsgebühren des USPTO erhöht. Siehe Federal Register / Vol. 73, No. 158 / Thursday, August 14, 2008 / Rules and Regulations p. 47534: http://www.uspto.gov/web/offices/com/sol/notices/73fr47534.pdf.
Im BGBl. Teil II, Nr. 22 vom 28.8.2008, S. 822 f. ist die VO des BMJ vom 24. August 2008 zu der Änderung des Protokolls zum MMA mit der amtlichen deutschen Übersetzung der Neufassung von Artikel9sexies des Madrider Protokolls veröffentlicht, die am 1. September 2008 in Kraft getreten ist.
Beitritt von Jordanien mit Wirkung vom 14. November 2008 (WIPO Budapest Notification No. 260 vom 14.8.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/budapest/treaty_budapest_260.html)
Hinweise auch im Österreichischen Patentblatt Nr. 8/2008 vom 15.8.2008, S. 106 f. mit Hinweis auf ein Sonder-Informationsblatt zur internationalen Markenregistrierung: http://www.patentamt.at/Home/Markenschutz/Formulare/12852.html
für eine Klasse: 314 CHF
für jede weitere Klasse: 115 CHF
für eine Klasse: 314 CHF
für jede weitere Klasse: 115 CHF
1. Teil (Bestimmungsphase) klassenunabhängig: 157 CHF
2. Teil (Registrierungsphase) klassenunabhängig: 105 CHF
klassenunabhängig: 355 CHF
für drei Klassen: 350 CHF
für jede weitere Klasse: 50 CHF
klasseunabhängig: 350 CHF
Beitritt von El Salvador mit Wirkung vom 14. November 2008 (WIPO TLT Notification No. 49 vom 14.8.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/tlt/treaty_tlt_49.html)
Beitritt von Jordanien mit Wirkung vom 14. November 2008 (WIPO Vienna (Classification) Notification No. 28 vom 14.8.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/vienna/treaty_vienna_28.html)
Beitritt von Jordanien mit Wirkung vom 14. November 2008 (WIPO Nice Notification No. 128 vom 14.8.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/nice/treaty_nice_128.html)
In der Sammlung der Gesetze (OPSI) sind veröffentlicht:
Ein neues Gesetz für geistiges Eigentum (Intellectual Property Law) ist vom Parlament beschlossen worden und tritt mit der Veröffentlichung in der Official Gazette bis Ende 2008 in Kraft. (Neu für Patente: absolute Neuheit, Wegfall der Einführungspatente, Jahresgebühren). (AGIP-News vom 24.8.2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1517&lang=en)
Beitritt von Bulgarien zur Genfer Akte 1999 mit Wirkung vom 7. Oktober 2008 (WIPO Hague Notification No. 88 vom 7.7.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/hague/treaty_hague_88.html)
Beitritt von Costa Rica mit Wirkung vom 17. Oktober 2008 (WIPO TLT Notification No. 48 vom 17.7.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/tlt/treaty_tlt_48.html)
Beitritt von Kap Verde mit Wirkung vom 23. Juli 2008 (153. Mitgliedstaat) (WTO-News vom 23.7.2008: http://www.wto.org/english/news_e/news08_e/acc_capverde_july08_e.htm)
Member Information - Cape Verde and the WTO: http://www.wto.org/english/thewto_e/countries_e/cape_verde_e.htm.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung beschlossen (BMJ-Pressemeldung vom 30. Juli 2008: http://www.bmj.bund.de/enid/28425a8f62aaacc1f7a6f66903782416,0/Verbraucherschutz/Unerwuenschte_Telefonwerbung_1cj.html).
Im BGBl. Teil I/2008, Nr. 35 vom 8.8.2008, S. 1651 ist die "Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen" vom 4. August 2008 von 13 Ausstellungen im Jahr 2008/09 veröffentlicht worden. Sie ist bereits in unsere diesbezügliche Hinterlegung eingefügt: http://transpatent.com/gesetze/ausst-ma.html.
Das DPMA hat einen Hinweis zur Aufhebung der Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Madrider Protokolls ab dem 1. September 2008 veröffentlicht: http://www.dpma.de/service/aktuelles/hinweis/index.html)
Damit wird das MMA nur noch angewendet, wenn die benannten Vertragsparteien ausschließlich dem MMA angehören (z.Z. nur noch: DZ, BA, EG, KZ, LR, SD, TD).
Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte 1991 mit Wirkung vom 1. September 2008 (41. Mitgliedsland der Genfer Akte zum UPOV) (UPOV Pressemitteilung No. 75 vom 1.8.2008: http://www.upov.int/en/news/pressroom/)
Im Amtsblatt der EU Nr. L 206 vom 2.8.2008, S. 16 ist der Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. Juni 2008 über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) in Budapest veröffentlicht, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.) geschaffen wird.
Durch das neue Omani Industrial Property Rights Law (Art. 38 (2)b)) hat sich das Widerspruchsverfahren gegen Markenanmeldungen geändert (Widerspruchsfrist 90 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung). Hinweise der AGIP News vom 6. August 2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1507&lang=en)
Aus dem ABl. EPA Heft 7/2008: (http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/journal/2008/07_de.html)
In der Sammlung der Gesetze (OPSI) sind The Trade Marks Rules 2008 vom 7. Juli 2008, in Kraft ab 1. Oktober 2008, (Statutory Instrument 2008 No. 1797: http://www.opsi.gov.uk/si/si2008/uksi_20081797_en_1) veröffentlicht. Diese ersetzen die Trade Marks Rules 2000 mit ihren nachfolgenden Änderungen.
Weiterhin ist The Competition Act 1998 (Public Policy Exclusion) Order 2008 vom 8. Juli 2008, in Kraft ab 1. September 2008 (Statutory Instrument 2008 No. 1820: http://www.opsi.gov.uk/si/si2008/uksi_20081820_en_1) veröffentlicht.
Das Patentamt von Montenegro hat am 17. Juni 2008 bekannt gemacht, dass es nicht länger mehr Kopien von serbischen Anmeldungen/Registrierungen akzeptiert, sondern Originale oder zertifizierte Kopien von serbischen Dokumenten verlangt. Die Deadline zur Nachreichung der Dokumente ab dem 17.6.2008 betrug 30 Tage bis 17. Juli 2008. (AGIP News vom 10. Juli 2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1503&lang=en)
Am 25. Juli 2008 ist ein neues Gesetz für gewerblichen Rechtsschutz (Industrial Property Code) veröffentlicht worden, das am 1. Oktober 2008 in Kraft tritt. (Wesentliche Änderungen: Wegfall der periodischen Benutzungsabsichtserklärungen für registrierte Marken, Einführung von Regeln für provisorische Patentanmeldungen) (AGIP News vom 28. Juli 2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1505&lang=en)
Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Sortenschutzgesetzes auf den 1. September 2008 in Kraft zu setzen. (http://www.ige.ch/d/jurinfo/j100.shtm#a04) Im Rahmen dieser Sortenschutzgesetzrevision (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/7207.pdf) werden im Patentgesetz Bestimmungen zum Landwirteprivileg (neue Art. 35a und 35b) und zu Zwangslizenzen für abhängige Sortenschutzrechte (neuer Art. 36a) eingeführt.
Am 1. Juli 2008 sind der IP Court Organization Act und der IP Case Adjudication Act mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten, wodurch eine zentralisierte Gerichtsbarkeit für den gewerblichen Rechtsschutz und für Verletzungsprozesse geschaffen wird. Übersicht im Newsletter Juli 2008 von WENPING & CO. in Taipei (E-Mail-Zusendung vom 17.7.2008)
Die südkoreanische Patentanwaltskanzlei KIM & CHANG INTELLECTUAL PROPERTY GROUP in Seoul (http://www.ip.kimchang.com) hat uns ihre englischsprachige Broschüre "Introduction to Intellectual Property Law in Korea 2008" (A4 82 Seiten) mit Ausführungen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Designs, Marken, Maß:nahmen gegen unlauteren Wettbewerb und Gerichtssystem zugesandt.
Im BlPMZ Heft 7/2008, S. 229 ff. + Heft 8/9/2008, S. 313 ff. ist das Patentgesetz Nr. 121 vom 13. April 1959 in der Fassung des Gesetzes Nr. 55 von 2006, in Kraft getreten am 1. April 2007, in deutscher Übersetzung veröffentlicht.
Beitritt von Costa Rica mit Wirkung vom 30. September 2008 (WIPO Budapest Notification No. 259 vom 30.6.2008: http://www.wipo.int/edocs/notdocs/en/budapest/treaty_budapest_259.html)
Im BGBl. Teil I/2008, Nr. 28 vom 11.7.2008, S. 1191 ff. ist nunmehr das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 veröffentlicht worden. Unter vielen Anderem sind damit die Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen zur Umsetzung des Londoner Übereinkommens rückwirkend ab dem 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Die anderen Gesetzesänderungen (Kostenordnung, PatG, GebrMG, MarkenG, HalblG, UrhG, GeschMG, SortschG) treten erst am 1. September 2008 in Kraft und sind in unsere hinterlegten Gesetze eingearbeitet.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des DPMA vom 17.7.2008 "Aktualisierter Hinweis zur Umsetzung des Londoner Übereinkommens im nationalen Recht": http://www.dpma.de/service/aktuelles/londonerprotokoll/index.html.
Aus dem PCT Newsletter Juli 2008: http://www.wipo.int/edocs/pctndocs/en/2008/pct_news_2008_7.pdf
Das HABM hat zum 1. Juli 2008 eine neue Website gestartet: http://oami.europa.eu/de/userscorner/newWebPage.htm. Die Website wurde benutzerfreundlicher gestaltet. Gleichzeitig stellt das Amt professionellen Nutzern einfache Zugänge zu den Anwendungen zur Verfügung, die sie zur Eintragung von Marken und Geschmacksmustern und zur Kommunikation mit dem Amt benötigen.
In der Sammlung der Gesetze (OPSI) sind The Design Right (Semiconductor Topographies) (Amendment) (No. 2) Regulations 2008 vom 5. Juni 2008, in Kraft ab 1. Juli 2008 (Statutory Instrument 2008 No. 1434: http://www.opsi.gov.uk/si/si2008/uksi_20081434_en_1) veröffentlicht.
Mit Gesetz Nr. 15/2008 sind die Art. 2, 25 und 37 des jordanischen Markengesetzes Nr. 33/1952 geändert worden, veröffentlicht in der Official Gazette Nr. 4900 vom 16. April 2008 (betrifft notorische Marken, Erhöhung der Strafe für Markenverletzer, Markenlizenzen) (AGIP News vom 25. Juni 2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1493&lang=en)
Das Intellectual Property Department des Omani Ministry of Commerce and Industry hat am 1. Juli 2008 ein Kommunique herausgegeben, dass alle neue Markenanmeldungen eine Liste der Waren und Dienstleistungen enthalten sollen. Dies betrifft auch Markenanmeldungen, die zwar angemeldet aber noch nicht registriert worden sind. (AGIP News vom 7. Juli 2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1497&lang=en)
Neben der Absenkung der internationalen Anmeldegebühr für alle PCT-Anmeldungen ab 1. Juli 2008 von 1400 CHF auf 1330 CHF [Siehe News vom 18.4.2008] hat das IB auch Äquivalenzbeträge in Euro ab 1. Juli 2008 geändert: [ABl. EPA 6/2008, S. 387; PCT Gazette vom 12.6.2008]
Aus dem ABl. EPA Heft 6/2008: (http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/journal/2008/06_de.html)
Brasilien hat die Errichtung einer nationalen Hinterlegungsstelle für Mikroorganismen (Brazilian Center for Biological Material) geplant. Diese soll im 2. Halbjahr 2009 tätig werden. Artikel in Dannemann Siemsen News Nº 21 - June / August 2008: http://www.dannemann.com.br/site.cfm?app=show&dsp=dsnews_200806_1&pos=5.98&lng=en.
Zum "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts" vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I/2007, S. 2840 ff.) ist im BGBl. I/2008, Nr. 25 vom 25.6.2008, S. 1069 die Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Rechtsdienstleistungsverordnung - RDV) vom 19. Juni 2008 veröffentlicht worden, die gleichfalls am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist.
Das modifizierte Rechtsberatungsgesetz sieht u.a. Folgendes vor: Ab einem Streitwert von 5.000 OR für Handelsgesellschaften bzw. 15.000 OR für natürliche Personen herrscht Anwaltszwang (1.000 OR = 1.675 Euro). Ausländische Anwälte sind nicht postulationsfähig: Die bei den Gerichten Erster Instanz zugelassenen Ausländer dürfen ab dem 31.12.2008, die bei den Berufungsgerichten und beim Obersten Gerichtshof zugelassenen Anwälte ab dem 31.12.2012 nicht mehr vor Gericht auftreten. Alle drei Gesetze wurden im Amtsblatt Nr. 864 vom 1.6.2008 verkündet. (aus bfai-Rechtsnews 7/2008 vom 1.7.2008)
In Umsetzung des Gesetzes Nr. 19/2006 zum Schutz des Wettbewerbs und zur Verhinderung von Kartellen hat der Ministerrat in Doha den rechtlichen Rahmen für eine Regulierungsbehörde geschaffen. Gelenkt wird die Behörde durch neun Personen, die sich aus Vertretern verschiedener Regierungsressorts, aber auch aus Experten der Finanz- und Zollverwaltung sowie aus zwei Wirtschaftssachverständigen zusammen setzen. Regeln zur Beschlussfähigkeit, zum Abstimmungsmodus etc. finden sich ebenfalls. Zu den konkreten Kompetenzen sagt die Verordnung nichts. Diese ergeben sich unmittelbar aus Art. 8 des Wettbewerbsgesetzes. Die Entscheidung des Vorsitzenden des Ministerrates Nr. 6/2008 vom 8.6.2008 wurde im Amtsblatt Nr. 4 vom 20.4.2008 auf den S. 198 bis 200 verkündet. (aus bfai-Rechtsnews 7/2008 vom 1.7.2008)
Das IGE hat die Richtlinien in Markensachen auf den 1. Juli 2008 angepasst, die nunmehr auf sämtliche anhängigen Verfahren angewendet werden. Siehe Infoblatt: http://www.ipi.ch/d/jurinfo/documents/101020103d.pdf; Richtlinien: http://www.ipi.ch/d/jurinfo/j10102.shtm.
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E-Mail von MOELLER IP ADVISORS vom 11.9.2008:
"Das argentinische Patentamt hat die Verfuegung Nr. 178/08 erlassen, in der festgesetzt wird, dass in jeder Patentanmeldung, die vor dem 1.01.2008 eingereicht wurde, dem Patentamt bis zum 30. Oktober 2008 mitzuteilen ist, ob die prioritaetsbegruendende Patentanmeldung inzwischen erteilt wurde oder nicht. Die Patentanmeldungen, bei denen die angeforderte Mitteilung nicht eingereicht wird, wird das Patentamt als fallen gelassen erklaeren. Das Ziel dieser Verfuegung ist, dass nur die Anmeldungen geprueft werden, die fuer deren Anmelder noch wichtig sind, sodass die wenigen Pruefer keine Zeit verschwenden, indem sie Anmeldungen pruefen, die zwar nicht ausdruecklich zurueckgezogen wurden, an denen jedoch kein Interesse mehr besteht. Ob die prioritaetsbegruendende Anmeldung erteilt worden ist oder nicht, wird das weitere Verfahren der Anmeldungen nicht beeinflussen. Fuer weitere Information senden Sie bitte eine E-Mail an mail@moellerip.com oder besuchen Sie uns in www.moellerip.com."Die Frist zur Erstreckung serbischer Schutzrechte auf den Kosovo ist vom 1. September 2008 auf den 1. Oktober 2008 verlängert worden. (aus SD PETOSEVIC News vom 12.6.2008 und E-Mail vom 9.9.2008)
Mit der Eröffnung des Intellectual Property Office (IPO) in Montenegro am 28. Mai 2008 werden davor erfolgte serbische Schutzregistrierungen automatisch auf Montenegro erstreckt. Anhängige serbische Anmeldungen bis 28.5.2008 müssen in Montenegro innerhalb von 6 Monaten (bis 28. November 2008) nachangemeldet werden, wenn sie das serbische Anmeldedatum beibehalten sollen. (AGIP News vom 29.5.2008: http://www.agip.com/news.aspx?id=1474&lang=en, übernommen von SD PETOSEVIC News vom 28.5.2008 und AGIP News vom 10.9.2008 http://agip.com/news.aspx?id=1521&lang=en)
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Rechtzeitig zum 50-jährigen Jubiläum (Siehe unsere Pressemitteilung) war bekanntlich das neue Transpatent-Paket 2000 geschnürt worden. (Siehe auch unser Werbeblatt). Es ist nunmehr fortgeführt mit dem oben erwähnten 36. Update (III/2008) der TT-ROM.
Ein Dokument, dass in der TT-ROM enthalten ist, erhalten Sie durch Klick auf das Buchsymbol, ein Monatsheft durch Klick auf den Bestellbutton.
Der Inhalt der TT-ROM ist ebenso im Netz zu finden, wie der Inhalt und die Bestellmöglichkeit für die gedruckten Monatshefte.
Weitere Wünsche und Anregungen zu Inhalt, Form und Prioritäten für die einzelnen Medien (Print/CD-ROM/Netz) berücksichtigen wir gerne.
Schreiben oder mailen Sie an
H. Jochen Krieger
http://transpatent.com/ra_krieger
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Wir lassen uns davon leiten, dass jede Darstellungsform ihre spezifischen Vor- und Nachteile hat.
Unser Ziel ist die Vernetzung aller drei Medien der Vermittlung von Informationen und Dokumenten. Wir freuen uns, dass dieses Ziel näher gerückt ist.
TT-NEWS / WEEKNEWS
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