| TT - BEGRIFF |
Russische Föderation |
Allgemein |
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| TT - ZAHL | RU 818 |
(3-4/II/97) |
Innerhalb von weniger als einem halben Jahr haben die Volksrepublik China und Rußland, die beiden größten vom Sozialismus beeinflußten Volkswirtschaften, jeweils ein neues Markenrecht erlassen, das den tiefgreifenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel beim Übergang von einer sozialistischen Planwirtschaft zu einer Marktwirtschaft widerspiegelt. Vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Reformen, die die Gesellschaften Chinas und Rußlands seit den 80er Jahren prägen. wird das chinesische und russische Markenreeht umfassend dargestellt.
Die Arbeit befaßt sich eingehend mit den klassischen Fragen des russischen und chinesischen Markenrechts in selten anzutreffender Vollständigkeit, von der Anmeldung der Marke über ihre Prüfung zum Inhalt des Schutzreehts, dessen Verletzung und den zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen von Verletzungshandlungen, den Fragen des Rechtsübergangs und der Lizenz bis zum Ende des Markenschutzes und der Markenverwaltung durch Markenbehörden. Eine auf die Grundzüge beschränkte Darstellung des sonstigen Kennzeichenrechts rundet die Arbeit ab.
Die in der Arbeit verwandte Methode, nicht mit aufeinanderfolgenden Länderberichten zu arbeiten, sondern vielmehr die Lösungen der untersuchten Rechtsordnungen ebenso wie reehtsvergleichende Hinweise auf das europäische und deutsche Markenrecht bei den einzelnen Grundfragen und Teilaspekten des Markenrechts zur Darstellung zu bringen, vermeidet unnötige Wiederholungen und ermöglicht es, bei dem sich von selbst aufdrängenden Vergleich mehr ins einzelne zu gehen und Besonderheiten hervorzuheben. Dabei wird russisches, chinesisches und deutsches Markenrecht in den einzelnen Kapiteln und Unterabsehnitten klar voneinander unterschieden, so daß auch derjenige, der sich nur über das russische oder nur über das chinesische Markenrecht unterrichten will, ohne weiteres das findet, was er sucht.
Neben der Darstellung der Praxis des Markenrechts ist es Ziel dieser Arbeit, zu untersuchen, inwieweit neue marktwirtschaftliche Konzeptionen sich in den Markengesetzen der beiden größten vom Sozialismus beeinflußten Volkswirtschaften widerspiegeln. Es zeigt sich, daß sowohl die Volksrepublik China als auch Rußland ein der Marktwirtschaft gerecht werdendes, internationalem Standard entsprechendes Markenrecht geschaffen haben, das - effektiven Gesetzesvollzug vorausgesetzt - den Schutz der Leistungen des Unternehmers am Markt gewährleisten kann, wenngleich sich beide Länder noch nicht völlig dem sozialistischen Einfluß entzogen haben. Insbesondere in der Volksrepublik China, dessen Marktwirtschaft offiziell immer noch mit dem Epitheton "sozialistisch" versehen ist, ist das Markenrecht noch administrativen Eingriffen ausgesetzt.
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