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Ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder gegen Vorschriften des Gewerblichen Rechtsschutzes festgestellt worden, darf der Verletzer bereits erstellte Bestände an Waren, Ausstattungen, Verpackungs- und Werbematerialien nicht mehr in den Verkehr bringen. Im Einzelfall kann deren Vernichtung aber betriebs- wie volkswirtschaftlich unerwünscht sein. Die Aufbrauchsfrist gibt dem Verletzer die - allerdings befristete -Möglichkeit jene Produkte weiterzuverwenden. Gerade weil die Aufbrauchsfrist gesetzlich nicht geregelt ist, ergeben sich viele Fragen.
Die Aufbrauchsfrist steht in dieser Neuerscheinung erstmals im Mittelpunkt. Praxisnah beleuchtet der Band die entscheidenden materiell- und prozeßrechtlichen Aspekte und arbeitet anhand ausgewählter Fallgruppen diejenigen Kriterien heraus, die zur gerichtlichen wie außergerichtlichen Billigung der Aufbrauchsfrist führen können.
Das Werk brauchen Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und alle, die mit Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes befaßt sind.
TT/01.12.1997
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