| TT - BEGRIFF |
|
Bürgerliches Recht |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Das 5-bändige Werk, der AnwaltKommentar BGB (Gesamtherausgeber: Dauner-Lieb/Heidel/Ring), hat sich zum Ziel gesetzt, ein Kommentar für den Schreibtisch und nicht fürs Regal zu sein. Er richtet sich primär an den Praktiker und soll Arbeits- und Informationshilfe erster Wahl hei der täglichen Arbeit sein. Anliegen des AnwaltKommentars BGB ist es aber auch, ein Ort wissenschaftlicher Auseinandersetzung und eine Plattform zur Fortentwicklung des Rechts und der Rechtsprechung zu sein. Die Kommentierung erhebt den Anspruch, Wissenschaft und Praxis zu verbinden. Der Leser bekommt Erläuterungen an die Hand, die ihm die Gesetzessystematik, den Aufbau der Norm und das "Entscheidungsumfeld" deutlich machen. Deshalb beschränkt sich die Darstellung nicht darauf das für die tägliche Beratungspraxis Wesentliche hervorzuheben und lediglich die "herrschende Meinung" wiederzugeben. Abweichende Ansichten und Entwicklungen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Lehre werden aufgezeigt und geben damit dem Benutzer eine zuverlässige Orientierung bei der Rechtsfindung und -gestaltung. [Zitiert aus dem Vorwort]
Erbrecht lohnt sich: In den nächsten 20 Jahren werden rund 1,5 Billionen Euro an die nächste Generation weitergegeben. Entsprechend hoch ist bereits heute der Beratungsbedarf. Mit Band 5: Erbrecht des AnwaltKommentars BGB ist der Anwalt dafür bestens gerüstet, denn hier erhält er das gesamte Erbrecht kompakt in einem Band. Rechtsprechung und Gesetzgebung sind auf dem Stand von Juli 2003.
Hier findet man konzentriert das für die Praxis Wesentliche: So wird beispielsweise eingehend die Problematik der Erbengemeinschaft dargestellt - ein schwieriges Thema, das allzu oft zu kurz kommt. Darüber hinaus bieten die "Gestaltungshinweise" am Ende vieler Kommentierungen die nötige Sicherheit für Beratung und Prozess.
Umfassend berücksichtigt wurde das neue Schuldrecht. Denn durch das Erbrecht werden Leistungsverhältnisse eigener Art begründet, deren Erfüllung, Abwicklung und ggf. Rückabwicklung schuldrechtlichen Rechtsinstituten unterliegt. Die Schuldrechtsreform änderte einige dieser Institute von Grund auf.
Der Anwaltkommentar zum Erbrecht blickt auch nach vorne. Er zeigt Entwicklungen und Tendenzen auf im Erbrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft, im Pflichtteilsrecht und bei der erbschaftssteuerlichen Bewertung von Grundeigentum. Besonders hilfreich für den Beratungsalltag: Bei allen Ausführungen wird auf steuerrechtlich Relevantes hingewiesen. Darüber hinaus findet man Darstellungen zum türkischen, polnischen und griechischen Erbrecht sowie zum Erbrecht in zehn weiteren Ländern.
Über einen aktuellen Online-Service des Verlages kann auf neueste Entscheidungen und Aufsätze als optimale Ergänzung der einzelnen Bände zugegriffen werden (Freischaltcode im Buchexemplar).
Autorenverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeine Literaturverzeichnis
Abschnitt 1 Erbfolge §§ 1922-1941 BGB
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben §§ 1942-2063
Abschnitt 3 Testament §§ 2064-2273
Abschnitt 4 Erbvertrag §§ 2274-2302
Abschnitt 5 Pflichtteil §§ 2303-2338
Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit §§ 2339-2345
Abschnitt 7 Erbverzicht §§ 2346-2352
Abschnitt 8 Erbschein §§ 2353-2370
Abschnitt 9 Erbschaftskauf §§ 2371-2385
Länderberichte
TT/08.07.2005 ---> Literaturübersichten
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: