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Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Zivilprozeß und Gerichtsverfassung
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
1615
501
März 1999

!!! 25. neu bearbeitete Auflage 2005, EUR 154,80; ISBN 3-504-47014-3 !!!

Noch in jeder Auflage ist es den Autoren gelungen, nach bewährtem Zöller-Stil das angefallene Material zuverlässig zu erfassen, kritisch zu beleuchten und praxisnah aufzubereiten. Das kann mit Fug und Recht auch für die 21. Auflage bestätigt werden, in der über 200 Änderungen in ZPO und GVG zu verkraften waren. Beispielhaft seien nur genannt die Reformgesetze auf dem Gebiet des Kindschafts-, Unterhalts-, Eheschließungs- und Betreuuungsrecht, die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle, das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz und die Insolvenzrechtsreform. Außerhalb der ZPO sei noch auf das 3. Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes hingewiesen, das mit der Ersetzung der Durchgriffserinnerung durch die nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässigen Rechtsmitteln wichtige Auswirkungen im gesamten Zivilprozeßrecht hat. Unabhängig von einem aktuellen Anlaß findet man immer wieder Teile des Kommentars neu geschrieben, erweitert und vertieft. Eine Fülle von Einzelfragen, die durch die Rechtsprechung oder die Praxis hochgekommen sind, machen die Neubearbeitung komplett

Aus der Rezension zur Vorgängerauflage (20 Auflage 1997):

Die 20. Auflage zeichnet die justizrechtliche Gesetzgebung nach, allen voran - ganz aktuell - das Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien, das bereits in Vollkommentierung nicht nur der geänderten Vorschriften sondern auch der Auswirkungen geliefert wird. Sie greift Kontroversen auf, die Rechtsprechung und Schriftum in Konsequenz der verschiedenen Reformen der letzten Jahre so reichlich zutage gefördert haben; als Beispiele seien hier nur das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 und die Vorschriften über das selbständige Beweisverfahren genannt. Unabhängig von einem aktuellen Anlaß findet man immer wieder Teile des Kommentars neu geschrieben, erweitert und vertieft; Beispiele: Vergütung des beigeordneten Anwalts im Rahmen des PKH, die Darstellung der Stufenklage, die Behandlung der Festellungsklage, Parteivernehmung, Zulassung und Grenzen außerordentlicher Rechtsbehelfe, Rechtsbehelfbelehrung.

TT/06.03.1999/22.02.2005   ---> Literaturübersichten


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