| TT - BEGRIFF | Sammelwerke | |||
| TT - ZAHL | 4015 |
Die Voraussetzungen der Haftung für Unbegründete Schutzrechtsverwarnungen sind seit langem heftig umstritten. Eine Entscheidung des Großen Zivilsenats des BGH vom 15.07.2005 (GRUR 2005, 882) hat die Bedenken nur sehr beschränkt ausgeräumt.
In dem vorliegenden Werk stellt der Verfasser dar, dass zwischen sogenannten Herstellerverwarnungen und sogenannten Abnehmerverwarnungen unterschieden werden muss, da sie zwei sehr unterschiedliche Fallgestaltungen betreffen. Unbegründete Herstellerverwarnungen bewertet er nur bei Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt als rechtswidrig, unbegründete Abnehmerverwarnungen und -verletzungsklagen sind hingegen ohne weiteres rechtswidrig. In fast allen Fällen ist an Stelle von § 823 I BGB (Recht am Gewerbebetrieb) das UWG anzuwenden.
TT/13.09.2006 ---) Literaturübersichten
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