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Mit der Novelle zur Regelung des Urheberrechts (Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vom 10.9.2003) in der Informationsgesellschaft hat sich das Urheberrechtsgesetz endgültig zum zentralen Gesetz des Informations-, Medien- und Kommunikationsrechts entwickelt.
Aus dem Vorwort der Verfasser: Medien, Computer und Internet haben unser Leben grundlegend verändert. Datenbank, Filesharing-Systeme, Software oder elektronisches Rechtemanagement: Am Urheberrecht kommt niemand mehr vorbei. Welche kreativen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt, wie sind Verwertungs- und Nutzungsbefugnisse geregelt, wer darf geschützte Inhalte kopieren, verbreiten, verändern, und zu welchen Bedingungen? Der vorliegende Kurzkommentar erläutert die Antworten des Urheberrechtsgesetzes, weist aber auch auf die ungeklärten Fragen hin. Rechtsprechung und sonstige Informationen konnten dabei bis April 2004 berücksichtigt werden. Die Änderungen der o.g. Novelle zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, in Kraft seit dem 13. September 2003, sind vollständig eingearbeitet und kommentiert.
Das Werk wendet sich an juristische Praktiker wie Anwälte und Richter, aber auch an Studierende, Medienarbeiter und IT-Fachleute, die eine schnelle und dennoch fundierte Auskunft zum UrhG benötigen. Es beschränkt sich weitgehend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und zitiert, wenn immer möglich, nach der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der juristischen Zeitschrift mit der besten Zugangsmöglichkeit. Mit diesen Nachweisen und den benannten Internet-Adressen lassen sich die meisten Probleme klären. Nur sofern Entscheidungen in der NJW nicht veröffentlicht wurden, werden Fundstellen in urheberrechtlichen Spezialzeitschriften benannt. Das Literaturverzeichnis erschließt die weitere Kommentar- und Fachbuchliteratur und enthält Hinweise auf aktuelle Aufsätze zu den Reformen der letzten Jahre.
Die im Anhang abgedruckte Info-RL 2001/29/EG vom 22. März 2001 und das UrhG in der bis zum 12. September 2003 geltenden Fassung sowie die Wiedergabe des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes erleichtern vor allem die Auswertung der Rechtsprechung.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Wirth wirkte im BMJ an der urheberrechtlichen Gesetzgebung mit.
TT/16.06.2004 ---) Literaturübersichten
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