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Selektive Vertriebssysteme von Herstellern, also der Vertrieb über nach bestimmten Kriterien ausgewählte Händler, sind in der Wirtschaft sehr verbreitet. Sie beschäftigen Gesetzgebung und Rechtsprechung seit langer Zeit. Im Vordergrund steht dabei die Stellung des "Außenseiters", d.h. des Händlers, der nicht in das selektive Vertriebssystem eingebunden ist, aber gleichwohl die Waren des Herstellers verbreiten möchte. Es handelt sich darum, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Außenseiter vom Hersteller Belieferung beanspruchen kann. Hinzu kommt die vergleichbare Problematik, ob einem systemangehörigen Händler die Belieferung verweigert werden kann, z.B. weil sein Preisverhalten "undiszipliniert" ist. Im Hinblick darauf, dass ein Schaden schwer nachweisbar ist, bedeutet dies, dem Außenseiter "Steine statt Brot" zu geben. Umso mehr interessiert es, ob es doch einen dogmatisch gangbaren und praktisch zufrieden stellenden Ausweg aus diesem unbefriedigenden Zustand geben kann.
Einführung
Teil 1: Darstellung der Problematik des selektiven Vertriebs
Teil 2: Belieferungsanspruch des diskriminierten Händlers?
TT/05.03.2005 ---) Literaturübersichten
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