Buchbesprechung
| TT - BEGRIFF | Internat. Belange Länder | Gewerblicher Rechtsschutz Allgemein | Einzel- und Sammelwerke | TRANSPATENT |
| TT - ZAHL | 001-999 LANDESZAHL | 0001-9999 SACHZAHL | 001-999 BLATTZAHL | April 2007 7-8/IV/07 |
Liste der TT-Hefte
- Begründer: Dr. jur. A. Reinhard Rothe
Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. H.-Jochen Krieger:
- TRANSPATENT Heft 7-8/IV/07
Auslandsdienst für Patent-, Muster-, Marken-, Wettbewerbs-Recht und Wirtschaft
- April 2007, 58. Jahrgang, 120 Seiten, EUR 45,- (zzgl. MWSt für inländische Bezieher und Portokosten)
Heftpreis im Abonnement : EUR 34,08 (zzgl. MWSt für inländische Bezieher und Portokosten)
- Verlag: TRANSPATENT GmbH, Düsseldorf
- Bestell-Nr.: 7-8/IV/07
INHALTSVERZEICHNIS
INTERNATIONALE BELANGE
- Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 7. November 2006 über die Einstellung der Einreichung von Anmeldungen im PCT-EASY-Format beim Europäischen Patentamt als PCT-Anmeldeamt ab 1. April 2007
Ablagezahl PCT134-2565-501f.
- Malta tritt dem Europäischen Patentübereinkommen bei (ab 1. März 2007)
Ablagezahl EPUE461-2018-519ff.
- Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 9. Juni 2000 über die Veröffentlichung von europäischen Patentanmeldungen und Mitteilung vom 14. Juni 2000
Ablagezahl EPUE461-2557-405f.
- Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 9. Januar 2007 über die Einreichung von Prioritätsunterlagen
Ablagezahl EPUE461-2597-501f.
- Verordnung (EG) Nr. 1891/2006 des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 6/2002 und (EG) Nr. 40/94, mit der dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle Wirkung verliehen wird
Ablagezahl GGV464-6958-501ff.
- Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Ablagezahl EU465-1604-401ff.
- Hinweis auf die Meldung der zuständigen Behörde nach Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 2 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (ABl. der EU Nr. L 157 S. 1)
Ablagezahl EU465-2004-317
- Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (kodifizierte Fassung)
Ablagezahl EU465-5004-401ff.
- Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Ablagezahl EU465-5004-801ff.
- Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Ablagezahl EUGVU466-1670-301ff.
DEUTSCHLAND
- Mitteilung Nr. 12/06 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts vom 28. September 2006 über die Einführung neuer Titelseiten für die Veröffentlichung internationaler Anmeldungen in deutscher Sprache
Ablagezahl DE597-2557-401
- Richtlinien Fuuml;r das Einspruchsverfahren vom 18. Januar 2007 (Patente)
Ablagezahl DE597-2642-401ff.
- Hinweis des DPMA auf die Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 22. November 2006
Ablagezahl DE597-4010-401
MONACO
- EP-Patentgebühren ab 1. Januar 2007
Ablagezahl MC722-2352-501
SPANIEN
- Patentgebühren ab 1. Januar 2007
Ablagezahl ES845-2352-501f.
TÜRKEI
- Patentgebühren ab 1. Januar 2007
Ablagezahl TR905-2352-501f.
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltastebezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
per Telephon ++ 49 211 9342301
per Fax an ++ 49 211 319784
per Post an TRANSPATENT GmbH - POB 10 50 27 - 40 041 Düsseldorf - Germany.Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)