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Der Verfasser zeigt auf, wie die Türkei schon in der Endphase des osmanischen Reiches durch Rezeptionsbemühungen den Anschluss an die Entwicklung des Westens zu gewinnen suchte. Entscheidend für das heutige türkische Zivilrecht war jedoch die Rezeption Schweizer Gesetze in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. In diesem Kontext ist es für die nach Europa strebende Türkei heute geradzu folgerichtig, auch in einem so speziellen Rechtsgebiet wie dem Markenrecht, eine enge Anbindung an das westliche, europäische Recht zu suchen. Konkreten Anlass hierzu bildete die Vereinbarung einer Zollunion mit der Europäischen Union, die von der Türkei eine Harmonisierung ihrer Rechtsvorschriften in vielen für den bilateralen Handel relevanten Bereichen verlangt. Insoweit hatte das europäische Markenrecht Vorbildfunktion für die Türkei. Der Verfasser analysiert eingehend, inwieweit die Türkei diesem Umsetzungserfordernis nachgekommen ist. Dabei sucht er den engen Vergleich mit dem deutschen Markenrecht, das ebenfalls durch die kurz zuvor erfolgte Umsetzung der europäischen Markenrechtsrichtlinie harmonisiert wurde.
Es wäre zuviel verlangt, wollte man in Bestimmungen und Rechtsprechung des türkischen Markenrechts Vorbilder für das deutsche Recht suchen. Der gewerbliche Rechtsschutz war in der Türkei lange Jahre in Theorie und Praxis zu unbedeutend, um eine eigenständige Identität zu entwickeln. Doch nimmt der Verfasser die vergleichende Darstellung zum Anlass, Entwicklungen im deutschen Recht zu hinterfragen. Das türkische Markenrecht wird durch das vorliegende Werk in seiner vergleichenden und europarechtlich untermauerten Darstellung in sehr ansprechender Weise zur Anschauung gebracht. Diese auf das wesentliche konzentrierte Arbeit macht die Regelungen und ihre Probleme transparent und erarbeitet einleuchtende Bewertungen. Der historische, soziale und wirtschaftliche Hintergrund kommt dabei nicht zu kurz.
TT/22.11.1998/20.08.2009 ---) Literaturübersichten