Buchbesprechung: „Expert Praxislexikon – Technische Schutzrechte“ von Dipl.-Ing. Hans-Rolf Reichel
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Gebrauchsmusterrecht |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | 3015 |
- Dipl.-Ing. Hans-Rolf Reichel:
- „Expert Praxislexikon – Technische Schutzrechte“
500 Begriffe von A bis Z – für den Praktiker ausgewählt
- 1999, 222 S., broschiert, EUR 26,- zzgl. Portokosten
- expert Verlag GmbH, Renningen
- ISBN-Nr.: 3-8169-1397-0
Das Buch erklärt in Umgangssprache rund 500 Begriffe aus dem Bereich der technischen Schutzrechte, Gebrauchsmuster und Patente. Es gibt einen Überblick über die in Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft verwendeten Fachbegriffe.
Die Öffentlichkeit beachtet viel zu wenig, dass ihr vertraute Worte in juristischem Zusammenhang einen genau definierten Inhalt aufweisen, der sich mit der Umgangssprache nicht decken muss. Zudem können gleichlautende Bezeichnungen im Gebrauchsmuster- und Patentrecht unterschiedliche Bedeutung aufweisen, wie es z.B. bei „Stand der Technik“ der Fall ist.
In diesem Lexikon wird jeder Ausdruck erläutert sowie im Zusammenhang und Verfahrensablauf dargestellt.
Das Buch richtet sich an
- Freie oder in einem Betrieb angestellte Erfinder
- Führungskräfte aus dem Bereich Entwicklung, Planung und Fertigung
- Geschäftsführer und technische Vorstände mittelgroßer Betriebe
- Sachbearbeiter, die mit technischen Schutzrechten befasst sind
- Rechtsanwälte, die auch technische Schutzrechte bearbeiten
- Auszubildende, die sich auf die Patentanwaltsprüfung vorbereiten
- Personen, die sich über Anmeldung und Gang des Prüfungsverfahrens informieren wollen.
TT/21.12.2003 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)