Buchbesprechung: „Das neue Gebührenrecht für Anwälte“ von RA Norbert Schneider und Dipl.-Rpfl. Peter Mock
Buchbesprechung
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Allgemein |
und Sammelwerke |
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TT – ZAHL |
- Norbert Schneider, RA in Neunkirchen; Dipl.-Rpfl. Peter Mock, Koblenz
- „Das neue Gebührenrecht für Anwälte„
Abrechnen nach dem neuen RVG
Anwaltspraxis
DeutscherAnwaltVerein
- 1. Auflage 2004, 400 Seiten, broschiert, EUR 38,- zzgl. Portokosten
- DeutscherAnwaltVerlag, Bonn
- ISBN-Nr.: 3-8240-0678-2
„Das neue Gebührenrecht für Anwälte“ vermittelt kurz und präzise die neue Systematik des Gebührenrechts.
Das Praxisbuch zeigt, wie sich Änderungen gegenüber den bisherigen Gebühren nach der BRAGO ergeben und wo die Chancen und Risiken des neuen Rechts liegen. Anhand von Beispielen erläutern die beiden erfahrenen Gebührenrechtler die neuen
Berechnungsmethoden und die sich hieraus ergebenen prozessulalen Konsequenzen.
Mit der Synopse BRAGO/RVG behält der Anwalt den Überblick und sieht sofort, welche
bisherigen Regelungen fortgelten und wo sie fortan im RVG geregelt sind.
Aus dem Vorwort der Verfasser:
„Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird die BRAGO zum 1.7.2004 abgelöst und durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt werden. Im Gegensatz zum GKG beschränkt sich der Gesetzgeber diesmal nicht darauf, die Paragrafen des bisherigen Gesetzes zu ändern und neu zu strukturieren. Vielmehr wird ein völlig neues Gesetz in Kraft treten. Eine Vielzahl der bisherigen BRAGO-Regelungen wird zwar fortbestehen, fast ausnahmslos jedoch in erheblich modifizierter Form.
Die Neuregelung des anwaltlichen Vergütungsrechts macht diesmal – im Gegensatz zu den Änderungen vergangener Jahre (KostRÄndG 1994 vom 24.6.1994 oder KostREuroUG vom 27.4.2001) – ein völliges Umdenken erforderlich; zu vielfältig und einschneidend sind die Änderungen insbesondere durch die Einführung eines Vergütungsverzeichnisses anstelle der bisherigen Gebührentatbestände in den einzelnen Paragrafen. Hinzu kommen auch zahlreiche inhaltliche Änderungen, etwa Wegfall der Besprechungsgebühr, Wegfall der Beweisgebühr, Einigung statt Vergleich, Gleichstellung der Gebühren in FG-Sachen, Neustrukturierung der Gebühren für den Strafverteidiger in Grund-, Verfahrens- und Termins- sowie Zusatzgebühren, Einführung der lange ersehnten eigenständigen Vergütungsregelung für das Bußgeldverfahren, Einführung einer Pauschgebühr auch für den Wahlverteidiger, Festsetzbarkeit von Rahmengebühren – um nur die wichtigsten Änderung zu nennen.
Der Anwalt wird also umdenken müssen, will er sich zukünftig noch im Gebührenrecht auskennen und keine Gebühren verschenken. Ein Zurückgreifen auf bewährtes BRAGO-Denken ist nur noch in Teilbereichen möglich und zudem gefährlich. Derjenige, der weiterhin in BRAGO-Strukturen denkt und so an seine Abrechnungen herangeht, wird zwangsläufig Gebühren verschenken.
Mit dem vorliegenden Buch soll eine Einführung in das neue RVG gegeben werden. Dem Leser sollen die neuen Strukturen sowie sämtliche Regelungen des RVG vermittelt werden. Auf Probleme, die sich in der Praxis durch die Anwendung des neuen Rechts ergeben werden, wird bereits jetzt hingewiesen.
Die Probleme werden zahlreich sein, da der Gesetzgeber trotz der zuletzt umfangreichen Nachbesserungen zum einen bereits jetzt bestehende Streitfragen nicht geklärt hat und er zum anderen mit seinen Änderungen wiederum den Grundstein für neue Streitfragen gelegt hat (etwa zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern, bei der Anrechnung von Protokollierungs- und Terminsgebühren u.a.).
Im Rahmen der Bearbeitung war es aufgrund von Änderungen und Anpassungen des Gesetzesentwurfs mehrfach erforderlich, den Inhalt anzupassen. So hat der Bundestag zuletzt aufgrund der Empfehlungen des Rechtsausschusses kurzfristig noch einige Fehler konrigiert und neue Nummern in das Vergütungsverzeichnis aufgenommen, wodurch sich die bisherige Numerierung zum Teil geändert hat.
Die nachfolgende Darstellung basiert nunmehr auf dem Beschluss des Bundestages vom 12.2.2004. Diese Fassung, die der noch zu verabschiedenden Gesetzesfassung entsprechen wird (abrufbar auf der Homepage des DAV (http://www.anwaltverein.de), liegt der Bearbeitung zugrunde. Weitere inhaltlichen Änderungen sind (vorerst) nicht zu erwarten. Die bisherige Rechtsprechung, soweit sie auch für das RVG fortgelten wird, ist bis Februar 2004 berücksichtigt.“
Literaturverzeichnis
A. Entstehung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. Die wesentlichen Änderungen des KostRMoG im Überblick
- § 1 Die wichtigsten Neuerungen durch das RVG
§ 2 Weitere bedeutsame Änderungen von Gesetzen
C. Die Vergütung nach dem RVG
- § 3 Das System des RVG
§ 4 Allgemeine Vorschriften
§ 5 Bestimmung der Gebühren bei Satz- und Rahmengebühren
§ 6 Die Berechnung des Gegenstandswertes
§ 7 Auslagen
§ 8 Beratung, Gutachten
§ 9 Herstellung des Einvernehmens nach § 28 EuRAG – Einvernehmensgebühr
§ 10 Einigung – Einigungsgebühr
§ 11 Erledigung
§ 12 Mediation
§ 13 Außergerichtliche Tätigkeit in allgemeinen Zivilsachen
§ 14 Erstinstanzliches Verfahren in allgemeinen Zivilsachen
§ 15 Rechtsmittelverfahren in allgemeinen Zivilsachen
§ 16 Besondere Verfahren und Angelegenheiten in allgemeinen Zivilsachen
§ 17 Sonstige besondere Verfahren in Zivilsachen
§ 18 Die Tätigkeiten in Familiensachen
§ 19 Arbeitssachen
§ 20 Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten
§ 21 Steuerrechtliche Angelegenheiten
§ 22 Sozialrechtliche Angelegenheiten
§ 23 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 24 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 25 Strafsachen
§ 26 Bußgeldsachen
§ 27 Sonstige Verfahren nach Teil 6 des VV
§ 28 Zwangsvollstreckung und Vollziehung einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung
§ 29 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
§ 30 Insolvenzverfahren, Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverordnung
§ 31 Erinnerung und sofortige Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren sowie im Verfahren gegen den Kostenansatz
§ 32 Beratungshilfe
§ 33 Prozesskostenhilfe
§ 34 Übergangsrecht
§ 35 Beitreibung der Vergütung
D. Synopse zum neuen RVG
E. Gebührentabellen
Stichwortverzeichnis
TT/30.04.2004 —) Literaturübersichten
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