Buchbesprechung: „Weltgeschichte des Erfindungsschutzes“ von Dr. Peter Kurz
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Peter Kurz, Patentanwalt
- „Weltgeschichte des Erfindungsschutzes„
Erfinder und Patente im Spiegel der Zeiten
Herausgegeben von der Patentanwaltskammer
zum 100jährigen Jubiläum des Gesetzes betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai
1900
- 2000, X, 642 Seiten mit 26 Abbildungen, Leinen, DEM 244,-/ EUR 122 zzgl. Versandkosten
- Carl Heymanns Verlag KG, Köln
- ISBN-Nr.: 3-452-24331-1
Von den Ursprüngen im Altertum und im Italien der Renaissance bis zum Europäischen
Patentübereinkommen und dem Patentzusammenarbeitsvertrag wird die Weltgeschichte
des Erfindungsschutzes kompetent recherchiert und eindrucksvoll präsentiert mit
vielen praktischen Beispielen früherer Privilegien und Patente. Dazu gehören solche historische Schutzrechte wie z. B. Galileis Patent, Blaise Pascals Privileg auf die Rechenmaschine, James Watt und die Dampfmaschinenpatente, Bells Telefonpatent aber auch die Tätigkeit von Thomas Jefferson und Albert Einstein als Patentprüfer. Dargestellt werden die gesellschaftlichen und technischen Begleitumstände, die die Rechtsentwicklung maßgeblich beeinflusst haben. Die „Weltgeschichte des
Erfindungsschutzes“ führt zu den Wurzeln des Patentwesens und macht die
Entstehung der heute dominierenden Patentsysteme transparent.
Inhaltsübersicht:
- Altertum
- Spätmittelalter
- Frühe Neuzeit
- Das Zeitalter der Revolutionen
- Die industrielle Revolution
- Hochindustrialisierung
- Internationalisierung des Patentrechts, Teil 1
- Weltkriege und Zwischenkriegszeit
- Internationalisierung des Patentrechts, Teil 2
- Das Patentrecht als Wirtschaftsfaktor
TT/10.06.2000 / 17.11.2001
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)