Bastian, Eva-Marina, Dr.: „Werberecht in Italien“
Buchbesprechung
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TT – ZAHL | (3-4/II/97) |
Italien galt lange als ein Dorado der im Bereich der Werbung Tätigen: Einerseits wurde
Werbung im großen Stil und in immer neuen Formen betrieben, andererseits waren die ihr
gesetzten rechtlichen Schranken spärlich und wurden, soweit sie überhaupt bestanden, aufgrund der äußerst toleranten Haltung der Rechtsprechung zumeist nicht effektiv durchgesetzt. So hatte man sich daran gewöhnt, dem strengen Deutschen das permissive italienische Recht gegenüberzustellen, in dem Verbraucherbelange so gut wie keine Berücksichtigung fanden.
Diese Situation hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Nicht zuletzt aufgrund der
Vorhaben des Gemeinschaftsrechts, das sich auch die Harmonisierung des Werberechts zur
Aufgabe gemacht hat, setzte eine stürmische Entwicklung ein, die zu einer Flut neuer
Regelungen in Teilbereichen des Werberechts geführt hat. Diese Vorschriften, die auch wichtige
Neuerungen für die Verbraucher brachten – mit der Verordnung Nr. 74/1992 zur Umsetzung der
EG-Richtlinie über irreführende Werbung wurde ihnen und ihren Verbänden erstmals
Klagebefugnis zumindest für diesen Teilbereich eingeräumt – sind allerdings nicht immer
aufeinander abgestimmt und haben zu einem schwer zu durchschauenden Nebeneinander
verschiedener Kompetenzen geführt. Deshalb wird in Italien inzwischen bereits die Frage
diskutiert, ob heute nicht zu viele Vorschriften für die Werbung bestünden.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über diese neuen Entwicklungen des Werberechts und stellt die nunmehr anwendbaren Vorschriften sowie die unterschiedlichen Kompetenzen für die Verfolgung von Verstößen dar. Ihre profunden, während ihrer langjährigen Tätigkeit als Referentin für den italienischen Rechtskreis am Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht erworbenen Kenntnisse nicht nur der italienischen Literatur und Rechtsprechung sondern auch des italienischen Rechtswesens im Ganzen ermöglichen es der Verfasserin, in klarer und prägnanter Weise das Zusammenspiel von Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Selbstkontrolle auf dem Gebiet des Werberechts darzustellen und noch bestehende Defizite sowie Lösungsvorschläge zu ihrer Überwindung aufzuzeigen.
In einem ersten Teil wird zunächst die Entwicklung des Werbereehts in Italien kurz
nachgezeichnet und ein Überblick über die bestehenden Vorschriften des allgemeinen sowie des produkt- und medienspezifischen Werberecht gegeben. Sodann werden in einem zweiten Teil die
Vorschriften zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb im Zivilgesetzbuch, und zwar
einschließlich der vorgesehenen Sanktionen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung
vorgestellt. Die Verordnung Nr. 74/1992 über irreführende Werbung bildet den Gegenstand des dritten Teils. Diese für die Praxis besonders wichtige Regelung wird ausführlich kommentiert, wobei zunächst die materiellrechtliehen Voraussetzungen für die Einstufung einer Werbung als irreführend anhand zahlreicher Beispiele aus der Entscheidungspraxis der Autorià Garante della Concorrenza e del Mercato illustriert werden. Darauf folgt eine detaillierte Schilderung des Verfahrens vor dieser für die Verfolgung von Verstößen gegen die Verordnung zuständigen Verwaltungsbehörde.
Ebenso ausführlich wird im vierten Teil die freiwillige Werbeselbstkontrolle, die Autodisciplina
Pubblicitaria, behandelt, die sich in Italien aufgrund der langen Zeit lückenhaften gesetzlichen
Regelung des Werberechts und der generellen Schwierigkeiten bei der gerichtlichen
Durchsetzung von Ansprüchen zu einem außerordentlich schlagkräftigen und in der Praxis bevorzugt genutzten Instrument zur Verfolgung unlauterer Werbung entwickelt hat. Auch hier
wird umfassend auf das Verfahren vor den zuständigen Entscheidungsorganen eingegangen.
Zusammenfassend wird schließlich die Frage erörtert, ob tatsächlich nunmehr zu viele
Vorschriften für die Werbung bestehen.
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