Buchbesprechung: „Parallelverhalten im Oligopol als Problem des schweizerischen Wettbewerbsrechts“ von Dr. jur. Raphael Brütsch




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Kartellrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
5615
507
Oktober 2003


  • Dr. Raphael Brütsch, Fürsprecher, Bern

  • Parallelverhalten im Oligopol als Problem des schweizerischen Wettbewerbsrechts

    Abhandlungen zum Schweizerischen Recht ASR, Heft 680

  • 2003, 338 Seiten, broschiert, EUR 55,20 (CHF 82,-) zzgl. Portokosten

  • Stämpfli Verlag AG, Bern

  • ISBN-Nr.: 3-7272-0414-1

Die Wettbewerbsbehörden beschäftigen sich seit einigen Jahren immer häufiger mit wettbewerbsbeschränkendem Verhalten im Oligopol. Dies kann auf zwei Gründe zurückgeführt werden: Einerseits besteht eine Entwicklung hin zu oligopolistischen Märkten infolge von natürlichen Konzentrationsprozessen und staatlicher Privatisierung sowie Liberalisierung. Anderseits ist gerade im Oligopol die Gefahr von wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen groß. Die Wettbewerbsbehörden sehen sich vor neue Herausforderungen gestellt, denn gerade im Bereich von Oligopolen fällt die Unterscheidung zwischen erlaubtem und kartellrechtlich verbotenem Verhalten schwer.

Die vorliegende Arbeit leistet aus Sicht des schweizerischen Rechts einen Beitrag zur Beurteilung derartiger oligopolistischer Verhaltensweisen.

TT/10.10.2003   —) Literaturübersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK