Buchbesprechung: „Gerichtsstandsgesetz“ (Schweiz) (2. Aufl. 2005) Kommentar von Prof. Dr. Franz Kellerhals, Dr. Nicolas von Werdt und Dr. Andreas Güngerich (Hrsg.)
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF | Zivilprozess und Gerichtsverfassung |
und Sammelwerke |
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TT – ZAHL |
- Prof. Dr. jur. Franz Kellerhals, Fürsprecher, Universität Bern; Dr. jur. Nicolas von Werdt, Fürsprecher; Dr. jur. Andreas Güngerich, Fürsprecher (Hrsg.):
- „Gerichtsstandsgesetz„
Kommentar zum Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen
- 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2005, 488 Seiten, gebunden, EUR 76,- / CHF 115,- zzgl. Portokosten
- Stämpfli Verlag AG, Bern
- ISBN-Nr.: 3-7272-9465-5
Wo klagen? Diese Frage ist im Bundesstaat Schweiz wahrlich nicht leicht zu
beantworten. Nicht nur in Zivilstreitigkeiten mit internationalem Bezug ist die Ortung des zuständigen Gerichts schwierig. Auch die Zuständigkeitsordnung für landesinterne Streitsachen war bis dahin unübersichtlich. Der neue Erlass (Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen – Gerichtsstandsgesetz; GestG), der am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, vereinheitlicht die örtliche Zuständigkeit für Zivilstreitigkeiten in der Schweiz und regelt zudem mehrere sogenannte gerichtsstandsnahe Fragen. Er geht von bewährten Grundsätzen aus und übernimmt, was sich international durchgesetzt hat. Der angezeigte Kommentar will den Praktizierenden, für die örtliche Zuständigkeit kantonales Recht bedeutet, die neue Bundesordnung näher bringen. Gleichzeitig sollen die Bezüge zur Regelung, wie sie für Streitsachen mit Auslandsbezug gelten, aufgezeigt werden.
Mit der vorliegenden zweiten Auflage erscheint die Berner Kommentierung zu diesem Gesetz in aktualisierter und teilweise erheblich erweiterter Form. Sie berücksichtigt die seit dem Inkrafttreten publizierte Judikatur und Literatur. Miteinbezogen werden neu der Gerichtsstand für Klagen, die sich auf das Fusionsgesetz stützen (Art. 29a GestG), sowie die Änderungen, die sich aus der total revidierten Zivilstandverordnung ergeben. Hingewiesen wird zudem auf die örtliche Zuständigkeit für Begehren und Klagen bei eingetragener Partnerschaft (geplanter Art. 15a, geplante Ergänzung von Art. 18 GestG). Neben den bewährten Bezügen zur Regelung, wie sie für Streitsachen im internationalen Verhältnis gelten, enthalten die Beiträge zu den einzelnen Artikeln neu erste Hinweise zu den Lösungen der künftigen Schweizerischen Zivilprozessordnung sowie zu der im Vorentwurf vorliegenden Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts. Aufbau und Inhalt des Werks erschließen den praktizierenden Juristinnen und Juristen beidseits der Schranken rasch und vollständig den Zugang zum schweizerischen Gerichtsstandrecht.
TT/02.09.2005 —) Literaturübersichten
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