Buchbesprechung: „Gewerblicher Rechtsschutz in Japan“ (2. Auflage 2008) von Dr. Klaus Hinkelmann
Buchbesprechung
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- Dr. rer. nat. Klaus Hinkelmann, Patentanwalt in München
- „Gewerblicher Rechtsschutz in Japan„
- 2. Auflage 2008, XVI, 559 Seiten, gebunden, EUR 188,- zzgl. Portokosten
Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Know-how
- Carl Heymanns Verlag GmbH, Köln
- ISBN-Nr.: 978-3-452-25687-4
Ein umfassender praxisbezogener Ratgeber auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan!
Der gewerbliche Rechtsschutz in Japan hat einen hohen Standard erreicht und wesentlich an Bedeutung gewonnen. Es lohnt sich, japanische Schutzrechtsanmeldungen zu tätigen und die darauf erteilten Schutzrechte auch vor den Gerichten durchzusetzen.
Das Buch ermöglicht einen raschen und fundierten Einblick in das japanische Recht zum Schutz von
Erfindungen, Marken und Mustern. Zu vielen Problemstellungen gibt es erste Lösungsansätze. Der Praktiker wird so in die Lage versetzt, mit japanischen Patent- und Rechtsanwälten effizient über Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan zu kommunizieren und er lernt den gedanklichen Ansatz japanischer Mandanten kennen.
Der gewerbliche Rechtsschutz in Japan wurde in den letzten Jahren völlig umgestaltet. Als aktuelle, umfassende, praxisnahe und deutschsprachige Darstellung des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan schließt dieses Buch eine Informationslücke.
In der 2. Auflage wurden die zahlreichen Änderungen im gewerblichen Rechtsschutz in Japan berücksichtigt: Im Patentgesetz wurde das Einspruchsverfahren abgeschafft und entsprechend das Nichtigkeitsverfahren und Berichtigungsverfahren geändert. Änderungen im Patenterteilungsverfahren betreffen Teilanmeldungen sowie Änderungsmöglichkeiten aqn Patentanmeldungen. Im Gebrauchsmustergesetz wurde die Attraktivität von japanischen Gebrauchsmustern etwas erhöht wie z.B. durch Verlängerung der Laufzeit und verbesserten Änderungsmöglichkeiten. Im Geschmacksmustergesetz wurde insbesondere die Laufzeit auf 25 Jahre heraufgesetzt und die Eintragungsmöglichkeiten verbessert. Wesentliche Änderungen im Markengesetz betreffen die Einführung von Einzelhandelsdienstleistungsmarken und regionalen Kollektivmarken. Es wurde ein zentrales Obergericht für Geistiges Eigentum geschaffen, wodurch die Rechtsprechungspraxis vereinheitlicht wird. Die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte wurde durch Verbesserungen im Verletzungsverfahren sowie verschärfte Strafbestimmungen erleichtert. Dementsprechend wurden auch zahlreiche neuere Gerichtsentscheidungen mit aufgenommen. [Aus dem Vorwort des Verfassers zur 2. Auflage, Februar 2008)
TT/04.07.2008 —) Literaturübersichten
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