Buchbesprechung: „Gewerblicher Rechtsschutz in Japan“ (2. Auflage 2008) von Dr. Klaus Hinkelmann

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Japan
Gewerblicher Rechtsschutz
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
JP675
1985
501
Juli 2008


  • Dr. rer. nat. Klaus Hinkelmann, Patentanwalt in München
  • Gewerblicher Rechtsschutz in Japan

  • 2. Auflage 2008, XVI, 559 Seiten, gebunden, EUR 188,- zzgl. Portokosten

    Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Know-how
  • Carl Heymanns Verlag GmbH, Köln

  • ISBN-Nr.: 978-3-452-25687-4

Ein umfassender praxisbezogener Ratgeber auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan!

Der gewerbliche Rechtsschutz in Japan hat einen hohen Standard erreicht und wesentlich an Bedeutung gewonnen. Es lohnt sich, japanische Schutzrechtsanmeldungen zu tätigen und die darauf erteilten Schutzrechte auch vor den Gerichten durchzusetzen.

Das Buch ermöglicht einen raschen und fundierten Einblick in das japanische Recht zum Schutz von
Erfindungen, Marken und Mustern. Zu vielen Problemstellungen gibt es erste Lösungsansätze. Der Praktiker wird so in die Lage versetzt, mit japanischen Patent- und Rechtsanwälten effizient über Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan zu kommunizieren und er lernt den gedanklichen Ansatz japanischer Mandanten kennen.

Der gewerbliche Rechtsschutz in Japan wurde in den letzten Jahren völlig umgestaltet. Als aktuelle, umfassende, praxisnahe und deutschsprachige Darstellung des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan schließt dieses Buch eine Informationslücke.

In der 2. Auflage wurden die zahlreichen Änderungen im gewerblichen Rechtsschutz in Japan berücksichtigt: Im Patentgesetz wurde das Einspruchsverfahren abgeschafft und entsprechend das Nichtigkeitsverfahren und Berichtigungsverfahren geändert. Änderungen im Patenterteilungsverfahren betreffen Teilanmeldungen sowie Änderungsmöglichkeiten aqn Patentanmeldungen. Im Gebrauchsmustergesetz wurde die Attraktivität von japanischen Gebrauchsmustern etwas erhöht wie z.B. durch Verlängerung der Laufzeit und verbesserten Änderungsmöglichkeiten. Im Geschmacksmustergesetz wurde insbesondere die Laufzeit auf 25 Jahre heraufgesetzt und die Eintragungsmöglichkeiten verbessert. Wesentliche Änderungen im Markengesetz betreffen die Einführung von Einzelhandelsdienstleistungsmarken und regionalen Kollektivmarken. Es wurde ein zentrales Obergericht für Geistiges Eigentum geschaffen, wodurch die Rechtsprechungspraxis vereinheitlicht wird. Die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte wurde durch Verbesserungen im Verletzungsverfahren sowie verschärfte Strafbestimmungen erleichtert. Dementsprechend wurden auch zahlreiche neuere Gerichtsentscheidungen mit aufgenommen. [Aus dem Vorwort des Verfassers zur 2. Auflage, Februar 2008)

TT/04.07.2008   —) Literaturübersichten



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK