TRANSPATENT Monatsheft Januar 2000
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Internat. Belange Länder |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | LANDESZAHL |
SACHZAHL |
BLATTZAHL |
1-2/I/00 |
Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. H.-Jochen Krieger:
Auslandsdienst für Patent-, Muster-, Marken-, Wettbewerbs-Recht und Wirtschaft
Heftpreis im Abonnement : DEM 67,- (zzgl. MWSt für inländische Bezieher und Versandkosten)
INHALTSVERZEICHNIS
EDITORIAL: Pressemitteilung zum 50-jährigen Jubiläums unseres Printwerkes
INTERNATIONALE BELANGE
- Ermäßigung der PCT-Bestimmungsgebühr, gültig ab 1. Januar 2000
(Ablagezahl PCT134-2352-509 f.) - Mitteilung vom 13. Oktober 1999 des Europäischen Patentamts betreffend die Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen und
der Gebührenordnung
(Ablagezahl EPUE461-2010-601 ff.) - Richtlinien für die Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Teil A: Allgemeine Verfahrensvorschriften vor dem Amt
(Ablagezahl GMVO463-4043-501 ff.) - Mitteilung Nr. 22/99 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts
über die Bearbeitung von Inanspruchnahmen des Zeitrangs deutscher Marken nach Artikel 34 und 35 der Gemeinschaftsmarkenverordnung durch das Deutsche Patent- und Markenamt vom 2. September 1999
(Ablagezahl GMVO463-4100-601 f.)
BENELUX-STAATEN
- Einheitliches Benelux-Markengesetz vom 19. März 1962 / 1996
(Ablagezahl BX535-4004-601 ff.) - Einheitliches Benelux-Gesetz über Muster oder Modelle vom 25. Oktober 1966 / 1996
(Ablagezahl BX535-6004-601 ff.)
DEUTSCHLAND
- Buchbesprechung: Bartenbach/Volz: „Arbeitnehmererfindervergütung“ Kommentar zu den Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen 2., neubearbeitete Auflage 1999
(Ablagezahl DE597-2015-549 f.) - Richtlinie für das markenrechtliche Widerspruchsverfahren (Richtlinie Widerspruchsverfahren) vom 17. November 1997
(Ablagezahl DE597-4118-501 ff.)
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)