Buchbesprechung: “ Erfindungen von Organmitgliedern “ von Michael Trimborn




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
538
Januar 1999


  • Trimborn, Michael

  • „Erfindungen von Organmitgliedern“

    Berliner Hochschulschriften zum Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Band 36

  • 1998, XXX, 361 Seiten, kartoniert, DEM 88,–

  • BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH

  • ISBN-Nr.: 3-87061-766-7

Organmitglieder, d.h. vornehmlich Geschäftsführer von
Gesellschaften mbH und Vorstände, unterfallen nach Auffassung der
Rechtsprechung, der Schiedsstelle und der überwiegenden Literatur
nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes über
Arbeitnehmererfindungen 1957, ArbEG. Die Arbeit untersucht dieses Ergebnis und widerlegt von einem normzweckorientierten
Ansatz die Tragfähigkeit der gegebenen Begründung, Organmitglieder
rechneten nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern, deren
Schutz die Regelung durch den Gesetzgeber bezwecke. Der Autor
untersucht die Frage, ob nach der gesetzgeberischen Absicht und
der heutigen betrieblichen Praxis der wirtschaftlich/soziale
Schutz des ArbEG für Arbeitnehmererfinder in einem Maße
ausgeprägt ist, daß eine analoge Anwendung des ArbEG oder eine
teleologische Erweiterung des Begriffs des Arbeitnehmers im
Bereich des ArbEG erforderlich sind, um für Organmitglieder einen
inhaltlich vergleichbaren Schutz zu bewirken, der über das
gesetzliche Schutzpflichtverhältnis nicht in äquivalenter Weise
hergestellt werden könnte.

Da Erfindungen von Organmitgliedern wegen deren technischem und
marktbezogenem Know-how häufig in wirtschaftlicher und
wettbewerblicher Hinsicht besondere qualitative Bedeutung für die
Unternehmen zukommt, besteht in der betrieblichen Praxis ein
erhebliches Bedürfnis, Maßstäbe in zuordnungs- und
vergütungsmäßiger Hinsicht für diesen Personenkreis zu erhalten. Gegenstand der Arbeit ist u.a. eine empirische Untersuchung, bei
der über 200 Unternehmen bundesweit angeschrieben worden sind,
die sich an einer Fragebogen-Aktion beteiligt und reichhaltiges
Material aus der vertraglichen Praxis zur Verfügung gestellt
haben, das in der Arbeit abgedruckt ist.

Unter Berücksichtigung einer Vielzahl unveröffentlichter
Entscheidungen der Rechtsprechung und der Schiedsstelle bei dem
Deutschen Patent- und Markenamt ist in der Arbeit praeter legem ein
Zuordnungs- und Vergütungssystem entwickelt worden, auf das
sowohl von Unternehmens- wie von Organerfinderseite bei der
vertraglichen Gestaltung wie bei der Behandlung von
Organerfindungen zurückgegriffen werden kann.

Dr. Michael Trimborn, geboren 1963, nahm im Oktober 1983 das
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln auf.
Nach dem ersten Staatsexamen 1990 und dem zweiten Staatsexamen
1993 ist er Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Köln. Sein
anwaltlicher Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes, insbesondere dem der technischen Schutzrechte und
des Erfinderrechts. Dr. Michael Trimborn ist Lehrbeauftragter in
Siegen.

TT/14.01.1999


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