Buchbesprechung: „Europäisches Wettbewerbsrecht in Fällen“ von Weitbrecht / Karenfort
Buchbesprechung
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- Bearbeitet von Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M., Rechtsanwalt, Latham & Watkins, Brüssel/Frankfurt; Dr. Jörg Karenfort, LL.M., Rechtsanwalt,
Wilmer, Cutler & Pickering * Quack, Berlin; Angelika Peck, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Wilmer, Cutler & Pickering e Quack, Berlin:
- „Europäisches Wettbewerbsrecht in Fällen“
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Gerichts Erster Instanz und
der Europäischen Kommission
- 2004, 354 Seiten, broschiert, EUR 49,- zzgl. Portokosten
- Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
- ISBN 3-8329-0497-2
Aus dem Vorwort:
Das Europäische Wettbewerbsrecht beruht auf sechs Artikeln der Römischen Verträge von 1957 (heute die Art. 81-86 EG), die als Generalklauseln einer unmittelbaren Subsumtion schwer zugänglich sind. Es bedurfte daher von Anfang an erheblicher Konkretisierung sowohl durch sekundärrechtliche Instrumente als auch insbesondere durch die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und seit 1989 auch des Gerichts Erster Instanz (EuG).
Die wichtigsten dieser Entscheidungen sind in dem vorliegenden Fallbuch zusammengetragen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 und der Novellierung des deutschen GWB werden die Art. 81 und 82 EG für nahezu alle Fälle der praktischen Kartellrechtsanwendung die maßgeblichen materiellrechtlichen Normen sein; nationales Kartellrecht wird im Wesentlichen nur noch als Verfahrensrecht sowie in spezifischen Industriesektoren eine Rolle spielen.
In dieser Situation wendet sich das vorliegende Buch sowohl an diejenigen, die erstmalig einen Einblick in die Grundlagen des Europäischen Wettbewerbsrechts suchen, als auch an jene, die ihre bereits vorhandenen Kenntnisse anhand der wichtigsten Fälle auffrischen und vertiefen möchten. Es eignet sich nicht nur als Begleitlektüre zu wettbewerbsrechtlichen Lehrbüchern und Lehrveranstaltungen, sondern auch als Nachschlagewerk für die Entscheidungspraxis im Europäischen Wettbewerbsrecht.
Abkürzungsverzeichnis
1. Die Funktionsweise des Wettbewerbs
2. Die Entwicklung der Wettbewerbstheorie
3. Wettbewerbspolitik
4. Wettbewerbsrecht
5. Das Wettbewerbsrecht der EU
6. Benutzungshinweise
1. Allgemeiner Teil
1.1 Marktabgrenzung
- (1) EuGH Chiquita-Bananen (Bananen als eigener relevanter Produktmarkt)
(2) EuGH Vitamine (Produktabgrenzung nach Verwendungsmöglichkeiten)
(3) Komm Aérospatiale (Abgrenzung des Produktmarktes im Flugzeugsektor)
(4) Komm REWE/Meinl (Nachfragemarktabgrenzung im Lebensmitteleinzelhandel)
1.2 Marktbeherrschende Stellung
- (1) EuGH Chiquita-Bananen (Marktmacht aufgrund von Wettbewerbsvorteilen)
(2) EuGH Vitamine (Indizien bei der Ermittlung von Marktmacht)
(3) Komm Aérospatiale (Wettbewerbsvorteile als Kriterien für Marktmacht)
(4) EuGH Kali&Salz (Kollektive Marktbeherrschung im Rahmen der FKVO)
1.3 Zwischenstaatlicher Handel
- (1) EuGH Consten-Grundig (Unmittelbare, mittelbare, tatsächliche oder potenzielle Eignung)
(2) EuGH Brasserie de Haecht (Spürbarkeit aufgrund eines Bündels vieler gleichartiger Verträge)
(3) EuG European Night Services (Fehlender Nachweis der Spürbarkeit)
1.4 Internationaler Anwendungsbereich
- (1) EuGH Zellstoffhersteller (Durchführungsdoktrin im Rahmen des Art. 81 EG)
(2) EuG Gencor (Auswirkung eines Zusammenschlusses)
2. Artikel 81 EG
2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des Absatzes 1
2.1.1 Unternehmen / Unternehmensvereinigung
- (1) EuGH Flugsicherungsfall (Fehlende Unternehmenseigenschaft aufgrund hoheitlicher Tätigkeit)
(2) EuG/EuGH Viho (Vereinbarungen zwischen Konzerngesellschaften)
2.1.2 Vereinbarungen, Beschlüsse, aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
- (1) EuGH Teerfarbenkartell (Begriff der abgestimmten Verhaltensweisen)
(2) EuGH Zuckerkartell (Plan nicht Voraussetzung einer Abstimmung)
(3) EuG Bayer – Adalat (Abgrenzung von Vereinbarung und einseitigem Verhalten)
2.1.3 Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
2.1.4 Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
a) Horizontalverträge
- (1) EuGH John Deere (Marktinformationssystem als Wettbewerbsbeschränkung)
(2) EuG European Night Services (Fehlender Nachweis einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung)
b) Vertikalverträge
- (1) EuGH Societé Technique Minière (Alleinvertriebsvereinbarung ohne Wettbewerbsbeschränkung)
(2) EuGH Consten-Grundig (Alleinvertriebsvereinbarung mit absolutem Gebietsschutz)
(3) EuGH Pronuptia (Franchiseverträge)
(4) EuG Yves Saint Laurent (Selektive Vertriebssysteme)
(5) EuG Volkswagen (Verhinderung von Parallelimporten durch Vertriebshändler)
c) Immanente Tatbestandsgrenzen des Art. 81 Abs. 1 EG
- (1) EuGH Zuckerkartell (Handelsvertreterverträge außerhalb von Art. 81 EG)
(2) Komm/EuGH Nutricia (Wettbewerbsverbote beim Unternehmenskauf)
d) Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
- (1) EuGH Delimitis (Bündeltheorie – Bestehen eines Vertragsnetzes)
(2) EuG Langnese-Iglo/Schöller (Spürbare Wettbewerbsbeschränkung durch Alleinbezugsvereinbarung)
2.2 Freistellung gemäß Absatz 3
2.2.1 Einzelfreistellung nach VO Nr. 17/62
- (1) Komm BBC/NGK (Freistellung für Gemeinschaftsuntemehmen)
(2) Komm Lufthansa/SAS (Freistellung für Luftverkehrsallianz mit Auflagen)
2.2.2 Gruppenfreistellung
- a) Gruppenfreistellungen für horizontale Zusammenarbeit
b) Gruppenfreistellung für Vertikalvereinbarungen
c) Gruppenfreistellung für Kraftfahrzeugsektor
d) Gruppenfreistellung für Technologietransfer-Vereinbarungen
3. Artikel 82 EG
3.1 Marktbeherrschende Stellung
3.2 Missbräuchliche Verhaltensweisen
- (1) EuGH Chiquita-Bananen (Preispolitik, Verkaufsverbot, Lieferverweigerung)
(2) EuGH Vitamine (Ausschließliche Bezugsverpflichtung und Treuerabattsystem)
(3) EuGH Michelin (Unzulässiges Rabattsystem)
(4) EuGH AKZO (Verdrängungswettbewerb)
(5) EuGH Tetra Pak II (Marktmachttransfer, Verdrängungsabsicht)
(6) EuGH Commercial Solvents (Verweigerung der Belieferung eines Konkurrenten)
(7) EuGH Magill (Missbrauch eines Monopols aus Urheberrecht)
(8) EuGH Oscar Bronner (Nationaler Haustürzustellservice für Zeitungen keine „essential facility“)
4. Artikel 86 EG
- (1) EuGH Höfner/Macrotron (Ausschließliche Rechte der Bundesanstalt für Arbeit)
(2) EuGH Porto di Genova – Merci (Missbrauch durch Einräumung ausschließlicher Rechte für Hafenunternehmen)
(3) EuGH Corbeau (Dienstleistungen von allgemeinenm wirtschaftlichen Interesse)
5. Gewerbliche Schutzrechte
- (1) EuGH Centrafarm (Gemeinschaftsweite Erschüpfung nationaler Patentrechte)
(2) EuGH Coditel I (Wesentlicher Inhalt von Urheberrechten – Kinofilme, Art. 59, 60 EG)
(3) EuGH Ideal-Standard (Konsequenzen einer Aufspaltung des Markenrechts)
(4) EuGH Windsurfing (Patentlizenzen als Wettbewerbsbeschränkungen)
6. Fusionskontrolle
6.1 Vor Inkrafttreten der FKVO
- (1) EuGH Philip Morris (Prüfung des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung gemäß Art. 81 EG)
(2) EuGH Europemballage (Prüfung des Erwerb der Kontrolle an einem Wettbewerber gemäß Art. 82 EG)
6.2 Zusammenschluss
6.2.1 Artikel 3 Absatz 1 – Fusion und Kontrollerwerb
- Komm Blokker/Toys’R’Us (Erwerb von Vermögenswerten und Franchisevertrag)
6.2.2 Artikel 3 Absatz 2 – Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen
- EuG Generali/Unicredito (Abgrenzung eines Teil- von einem VollfunktionsGU)
6.3 Marktbeherrschende Stellung
6.3.1 Einzelmarktbeherrschung
a) Horizontale Zusammenschlüsse
- (1) Komm Procter&Gamble/Schickedanz (II) (Markt für Frauenhygieneartikel)
(2) Komm Guinness/Grand Metropolitan (Portfolio~Effekte auf dem Markt für Spirituosen)
b) Vertikale Zusammenschlüsse
- (1) Komm Coca-Cola/Carlsberg (Vertikale Integration von Getränkehersteller und Abfüller)
(2) Komm AOL/Time Warner (Marktabschottung durch „gatekeeper“-Position)
c) Konglomerate Zusammenschlüsse
- (1) Komm Tetra Pak/Alfa-Laval (Marktmacht aufgrund Überschneidungen der Produktpaletten)
(2) EuG Tetra Laval/Sidel (Fehlender Nachweis einer Hebelwirkung zwischen den betroffenen Märkten)
6.3.2 Kollektive Marktbeherrschung
- (1) EuG Gencor (Kriterien der duopolistischen Marktbeherrschung)
(2) Komm MAN/Auwärter (Verneinung eines marktbeherrschenden Duopols)
(3) EuG Airtours (Fehlender Nachweis einer kollektiven Marktbeherrschung)
6.3.3 Wettbewerbsschützende Zusagen bzw. Auflagen/Bedingungen
- (1) Komm Procter&Gamble/Schickedanz (II) (Strukturelle Zusage zur Sicherung des Wettbewerbs)
(2) EuG Gencor (Prinzipielle Zulässigkeit von Verhaltenszusagen)
6.3.4 Kausalität – „failing company defence“
- (1) EuGH Kali&Salz (Kriterien der „failing company defence“)
(2) Komm BASF/Eurodiol/Pantochim (Modifizierte Kriterien der „failing company defence“)
ANHANG I – ENTSCHEIDUNGSREGISTER – ALPHABETISCH
ANHANG II – ENTSCHEIDUNGSREGISTER – CHRONOLOGISCH
Stichwortverzeichnis
TT/23.01.2005 —) Literaturübersichten
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