Buchbesprechung: „Rechtshilfe und Vollstreckung / Entraide judiciaire et exécution forcée“ von Dr. Christoph Leuenberger / Jacques-André Guy (Hrsg.)
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Zivilprozess und Gerichtsverfassung |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Christoph Leuenberger, Dr. jur., Kantonsrichter, St. Gallen; Jacques-André Guy, juge au Tribunal cantonal, Neuchátel (Hrsg.):
- „Rechtshilfe und Vollstreckung / Entraide judiciaire et exécution forcée„
Zivilsachen, Kindesentführungen und Konkurs
Schriften der Stiftung für Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter, SWR, Band 5
- 2004, 200 Seiten, broschiert, EUR 45,80 / CHF 68,- zzgl. Portokosten
- Stämpfli Verlag AG, Bern
- ISBN-Nr.: 3-7272-1872-X
Die vorliegenden Beiträge in deutscher und französischer Sprache befassen sich mit Aspekten der Rechtshilfe in internationalen Zivil- und Handelsprozessen.
Zur Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Urkunden sowie zur rechtshilfeweisen Beweiserhebung (z. B. Einvernahme mittels Videokonferenz) äußern sich Dr. Alexander Markus sowie Dr. Danielle Gauthey Ladner. Dabei wird insbesondere auf die neue Wegleitung des Bundesamtes für Justiz zu den verschiedenen Haager Übereinkommen eingegangen.
Alexander Hilfiker erläutert die Möglichkeiten der Internet-Recherche.
Die menschlich vielfach schwierigen Probleme der Kindesentführungen behandeln David Urwyler, Sonja Hauser und Hervé Boéchat.
Auf aktuelle Fragen der Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen gehen Dr. Samuel Baumgartner und Jean-Marc Wichser ein.
Das Thema Vollstreckung von ausländischen Konkurserkenntnissen ist Gegenstand der Beiträge von Prof. Dr. Karl Spühler und von Prof. Dr. Sylvain Marchand.
Interessenten: RichterInnen, AnwältInnen
TT/29.05.2004 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)