Buchbesprechung: „Beurteilungsspielraum und Legalausnahme im Europäischen Kartellrecht“ von Michael Adam
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. jur. Michael Adam, Associate Expert, Competition Law and Consumer Polices Branch, UNCTAD/DITC, Genf:
- „Beurteilungsspielraum und Legalausnahme im Europäischen Kartellrecht“
Münchner Schriften zum Europäischen und internationalen Kartellrecht, Band 154
- 2007, XLVIII, 216 Seiten, broschiert, EUR 49,80 (CHF: 78) zzgl. Portokosten
- Stämpfli Verlag AG, Bern
- ISBN-Nr.: 978-3-7272-9890-5
Nicht mehr die Europäische Kommission allein, sondern auch nationale Wettbewerbsbehörden und Gerichte müssen unter Geltung der VO 1/2003 über das Vorliegen der Voraussetzungen von Artikel 81 Absatz 3 EG befinden. Unternehmen, die eine kartellrechtskritische Vereinbarung abgeschlossen haben, können sich nicht mehr auf eine Anmeldung der Vereinbarung bei der Kommission beschränken, sondern müssen selbst überprüfen, ob die materiellen Freistellungsvoraussetzungen vorliegen.
Michael Adam befasst sich mit den Konsequenzen, die sich aus dieser Veränderung der Anwendungssituation des Artikel 81 Absatz 3 EG ergeben. Die Arbeit stellt die theoretischen Grundlagen des Beurteilungsspielraums dar und wendet sich den praktisch relevanten Fragen zu, ob der Beurteilungsspielraum der Kommission auch im neuen System fortbesteht, ob ein solcher Freiraum auch den nationalen Kartellbehörden und Gerichten zukommt und, schlie6szlig;lich, ob Unternehmen sich bei ihrer kartellrechtlichen Selbsteinschätzung auf eine Einschätzungsprärogative berufen können. Diese Fragestellungen führt Adam einer profunden wissenschaftlichen Klärung zu, deren Ergebnisse auch für die Kartellrechtspraxis von entscheidender Bedeutung sind.
TT/05.02.2008 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)