Buchbesprechung: „Rechtsgeschäftliche Verfügung über Urheberrechte an Markenbasiskonzepten“ von Dr. Balz A. Gut




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Urheberrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
7015
521
Februar 2001


  • Dr. Balz A. Gut

  • Rechtsgeschäftliche Verfügung über Urheberrechte an Markenbasiskonzepten

    Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht SMI, Heft 58

  • 2001, XLIII, 182 Seiten, broschiert, DEM 101,80 / Euro 52,- (CHF 78,-) zzgl. Versandkosten

  • Stämpfli Verlag AG, Bern/Schweiz

  • ISBN-Nr.: 3-7272-0548-2

Die Schaffung erfolgreicher Marken übersteigt zumeist die betriebsinternen
Möglichkeiten ihres späteren Benutzers. Die Zeichen werden deshalb oft von
darauf spezialisierten Unternehmen entwickelt. Marken weisen überdies in der
Regel die Merkmale urheberrechtlich geschützter Werke auf. Der Markeninhaber
hat ein großes Interesse an den Urheberrechten, die jeweils beim Schöpfer selbst
entstehen. Er muss insbesondere zu den Änderungs- und Bearbeitungsrechten
gelangen, die ihm später notwendigen Anpassungen der Marke erlauben. Diese
Rechte werden zu den Urheberpersönlichkeitsrechten gezählt, über die
nach verbreiteter Ansicht nur beschränkt verfügt werden darf.

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die geltende Rechtsordnung dennoch Verfügungen über
Urheberrechte zulässt, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen aller beteiligten
Parteien entsprechen.

TT/26.02.2001




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK