„Markenrecht“ Kommentar zum Markengesetz von Dr. Karl-Heinz Fezer
Buchbesprechung
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TT – ZAHL | (9-10/VI/97) |
- Fezer, Karl-Heinz, Dr., Ordinarius an der Universität Konstanz, Honorarprofessor an der Universität Leipzig, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart:
- „Markenrecht“
Kommentar zum Markengesetz, zur Pariser Verbandsübereinkunft und zum Madrider Markenabkommen auf der Grundlage von Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Auflage 1985
Dokumentation des nationalen, europäischen und internationalen Kennzeichenrechts
Beck’sche Kurzkommentare, Band 13 b
- 1997, XXXVII, 2726 Seiten, in Leinen, DM 448,-
2. Auflage 1999
- Verlag C.H. Beck München
- ISBN-Nr.: 3-406-35191-3
Der erste Kommentar zum Markengesetz – ein Mammutwerk !
Das Markengesetz, das am 1. Januar 1995 in Kraft trat und das Warenzeichengesetz ablöste, stellt eine grundlegende Reform des deutschen Kennzeichenrechts dar.
Abschluß jahrzehntelanger Reformbestrebungen, Vereinheitlichung des gesamten Kennzeichenrechts, Rechtsangleichung aufgrund europäischen Richtlinienrechts und Harmonisierung des nationalen Markenrechts mit dem Gemeinschaftsmarkenrecht sind Stichworte zum Markenrechtsreformgesetz sowie zum Markenrechtsänderungsgesetz:
Zielsetzung des Kommentars ist es, auf der Grundlage einer eigenständigen wissenschaftlichen Darstellung den Stand der Rechtsprechung zu beschreiben, die wissenschaftliche Diskussion im
Schriftum nachzuzeichnen und Entwicklungslinien aufzuzeigen.
Die Rechtsänderungen des Markengesetzes gegenüber dem Warenzeichengesetz werden besonders herausgearbeitet. Ein ausführlicher Dokumentationsteil erleichtert dem Benutzer das Arbeiten, indem er alle über das Gesetz hinausgehende Materialien in einem Buch vorliegen hat.
Der Aufbau der Kommentierung, die Dokumentation zum Kennzeichenrecht und das gegliederte Register sind an den Bedürfnissen der Markenrechtspraxis ausgerichtet.
Die neuen Entscheidungen zum Markengesetz werden mit Stichworten den einzelnen Vorschriften vorangestellt. Kommentar und Dokumentation sind auf dem Stand vom 1. November 1996. Die Gesetzesänderung des § 82 I S. 2 MarkenG, die am 1. Januar 1997 in Kraft trat, ist berücksichtigt.
Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Richter und Unternehmen.
TT/07.05.1997
Die erste Auflage dieses zu recht zum Standartwerk gewordenen Werkes ist
vergriffen. Die zweite Auflage (siehe dort) ist vollstaendig neu bearbeitet und
und nicht nur bis April 1999 aktualisiert sondern auch neu wissenschaftlich
durchdrungen. Eine Glanzleistung von Autor und Verlag. Siehe auch das Vorwort zur zweiten Auflage.
H.Jochen Krieger
Rechtsanwalt in Düsseldorf.
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