| TT-BEGRIFF | PCT |
Allgemein |
Vereinbarung (Fassg. v. 1.1.2015) |
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| TT-ZAHL |
Vereinbarung EPO und IB/WIPO
[Stand: 1. Januar 2015]
Artikel 4 Anmeldungsgegenstände, bei denen keine Verpflichtung zur Recherche und zur Prüfung besteht
Anhang B Von der Recherche oder Prüfung nicht ausgeschlossene Gegenstände
Zitierhinweis:
Auf die einzelnen Kapitel kann zielgenau verwiesen werden. Auch ist ein zielgenauer Verweis auf die Randnummern möglich. Das Target dafür lautet: „#rndnr1“ … „#rndnr[n]“.
Dieser Text wurde mit ADVOSCRIPT erstellt, einem plattform-unabhängigen SGML-Textsystem für juristische Texte.
© 1999,2000 by Transpatent GmbH, Düsseldorf
Erstellt: Fri Apr 3 22:06:12 2015
[Stand: 1. Januar 2015]
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Artikel 4 Anmeldungsgegenstände, bei denen keine Verpflichtung zur Recherche und zur Prüfung besteht |
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Anhang B Von der Recherche oder Prüfung nicht ausgeschlossene Gegenstände |
Zitierhinweis:
Auf die einzelnen Kapitel kann zielgenau verwiesen werden. Auch ist ein zielgenauer Verweis auf die Randnummern möglich. Das Target dafür lautet: „#rndnr1“ … „#rndnr[n]“.
© 1999,2000 by Transpatent GmbH, Düsseldorf
Erstellt: Fri Apr 3 22:06:12 2015
