TT-BEGRIFF
Transpatent
Zentral-Register
Gliederungsschemata
Sachzahlen
Allgemeines
TT-ZAHL
010
3
1
Januar 1961
1/I/61


[1] Vgl. hierzu die Allgemeine Übersicht "Zur Gliederung des Werkes" unter 010-001-501 (VII/VIII/55), wo grundsätzliche Darlegungen über Ablegen und Wiederfinden veröffentlicht worden sind (hinsichtlich der Sachzahlen ist insbesondere auf Blatt 502 jener Veröffentlichung zu Ziffer II "Verzeichnis der Sachzahlen" Bezug zu nehmen).


[2] Der Abdruck des Allgemeinen Schlagwortverzeichnisses wird alsbald unter 010-001-001 ff. erfolgen; dieses allgemeine Schlagwortverzeichnis soll die Auffindung der Sachzahlen durch alphabetische Ordnung der zugehörigen Schlagwörter erleichtern (hiervon zu unterscheiden sind die für die einzelnen Länder hinsichtlich in der Sammlung schon enthaltenen Veröffentlichungen besonders publizierten "Länder-Schlagwortverzeichnisse", die bei den einzelnen Ländern jeweils unter der Sachzahl "0004" größtenteils gedruckt sind).


[3] Diese Übersicht bedeutet nicht, daß die sukzessiv zu veröffentlichenden Gliederungsschemata der Sachzahlen auch in dieser Reihenfolge abgedruckt werden. Es bleibt vielmehr vorbehalten, die Veröffentlichungen nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten außerhalb der Reihe vorzunehmen.


[4] Eingeschlossen das Recht der Entdeckungen und des sogenannten geistigen Eigentums schlechthin (sowie dafür in einzelnen Ländern Schutz gewährt wird), jedoch ausschließlich des Gebrauchsmusterrechts sowie des Pflanzen- und Tierzüchtungsrechts (siehe hierzu weiter unten in derselben Übersicht).


[5] D. h. das Recht technisch-funktioneller Muster, zuweilen auch das der "kleinen Patente" (petty patents) genannt (soweit es in einzelnen Ländern vorhanden ist); zu unterscheiden von dem hier weiter unten in der Übersicht erwähnten Geschmacksmusterrecht (worunter auch die "Design" mit erfasst werden sollen).


[6] D. h. das Recht des unlauteren Wettbewerbs (unfair competition) ohne das anschließend besonders erwähnte Kartellrecht.


[7] D. h. das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Verabredung oder Vereinigung mehrerer Partner (Antitrust right).


[8] Das Recht der durch ästhetische Gestaltungsmittel wirkenden Muster (einschließlich Design), auch, soweit ein dem Warenzeichenrecht verwandter Kennzeichnungseffekt schutzfähig ist.


[9] Dieses im Wesentlichen das literarische und künstlerische Urheberrecht umfassende Rechtsgebiet ist in die Transpatent-Sammlung bisher insgesamt nicht aufgenommen worden.


[10] Soweit es sich dabei um durch besondere Gesetzgebung geschützte Disziplinen handelt (sonst, soweit einschlägig, unter Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht).


[11] Folgt später.


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Erstellt: Sun Jun 23 09:55:45 2013