Buchbesprechung: „Markenschutz im internationalen Privat- und Zivilprozessrecht“ von Dr. jur. Martin Ebner




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Länder-
Sammelteil
Markenrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
IZ480
4015
503
Oktober 2004


  • Dr. jur. Martin Ebner

  • Markenschutz im internationalen Privat- und Zivilprozessrecht

    GWR – Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 134

  • 2004, L, 301 Seiten, kartoniert, EUR 88,- zzgl. Portokosten
  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN 3-452-25734-7

Der Autor dieses Buches geht der Frage nach, welches Recht bei einem Sachverhalt mit internationalen Bezügen auf die Verletzung einer Marke anzuwenden und welches Gericht zur Entscheidung darüber berufen ist.

Aus dem Inhalt:

A. Einleitung

B. Auf Markenverletzungen anwendbares Recht:

    Internationale Übereinkommen über das Markenrecht
    Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts bei Markenverletzungen.

C. Internationale Zuständigkeit bei Markenverletzungen:

    Internationale Zuständigkeit im autonomen deutschen Recht
    Internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO
    Internationale Zuständigkeit nach dem Entwurf der Haager Konvention
    Projekte des American Law Institute und des Max-Planck-Instituts.

D. Sonderregeln der Gemeinschaftsmarkenverordnung:

    Internationales Zivilprozessrecht
    Kollisionsrecht (Art. 14, 97 und 98 GMV)

E. Entscheidungen nichtstaatlicher Gremien nach eigenen Regeln bei Domainnamensstreitigkeiten:

    Funktionsweise der Streitbeilegungsverfahren für Domainnamen
    Erweiterungsmöglichkeiten auf andere Bereiche des Markenrechts

F. Gesamtzusammenfassung in Thesen

TT/08.10.2004   —) Literaturübersichten




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK