Buchbesprechung: „Kommentar zum schweizerischen Anwaltsgesetz“ (2004), herausgegeben von Walter Fellmann und Gaudenz G. Zindel
Buchbesprechung
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- Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Walter Fellmann, Rechtsanwalt; Dr. jur. Gaudenz G. Zindel LL.M., Rechtsanwalt
- „Kommentar zum Anwaltsgesetz“
Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)
- 2005, XLIX, 416 Seiten, gebunden, EUR 123,- / CHF 172,- zzgl. Portokosten
- Schulthess Juristische Medien AG, Zürich
- ISBN-Nr.: 3-7255-4857-9
Der „Kommentar zum Anwaltsgesetz“ erläutert als erste umfassende Kommentierung das neue eidgenössische Anwaltsgesetz (BGFA), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist. Das BGFA verwirklicht die interkantonale und europäische Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und vereinheitlicht die Berufsregeln sowie das Disziplinarrecht.
Der Kommentar will die praktisch tätigen Anwältinnen und Anwälte und die mit Fragen des anwaltlichen Berufsrechts befassten Behörden mit dem neuen schweizerischen Anwaltsrecht vertraut machen und bei Unebenheiten des Gesetzes Halt geben. Er nimmt dabei zu vielen praktischen Problemen des Anwaltsalltags Stellung. Der Leser findet Antworten auf Fragen rund um das Anwaltsregister, Hinweise zum Verhältnis des eidgenössischen Berufsrechts zu den kantonalen Anwaltsgesetzen und den Standesregeln der Anwaltsverbände sowie Erläuterungen zu Stichworten wie Honorarvereinbarung, Berufshaftpflichtversicherung, multidisziplinäre Partnerschaft, Interessenkonflikt, angestellter Anwalt und Rechtsformen der Anwaltskanzleien. Die Kommentierung setzt sich ferner mit der jüngsten Praxis des Bundesgerichts zur Unabhängigkeit auseinander und bespricht das neu gestaltete Verhältnis der schweizerischen Anwaltschaft zu den EU- und EFTA-Anwälten. Stand der Lehre und Rechtsprechung: 15. September 2004.
Die Anhänge enthalten den BGFA-Gesetzestext, die Richtlinien des SAV für die Berufs- und Standesregeln, die Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU und des EWR (CCBE), die drei EU-Richtlinien sowie eine Liste der kantonalen Aufsichtsbehörden.
Ass. jur. Tobias Baumgartner, LL.M. (Eur.)
Prof. Dr. iur. Dominique Dreyer, Rechtsanwalt, LL.M.
Prof. Dr. iur. Walter Fellmann, Rechtsanwalt
PD Dr. jur. Andreas Kellerhals, Rechtsanwalt, LL.M.
Dr. jur. Hans Nater, Rechtsanwalt, LL.M.
Dr. jur. Christian Oetiker, Advokat, LL.M.
Dr. iur. Michael Pfeifer, Advokat, MBL-HSG
Prof. Dr. jur. Tomas Poledna, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Staehelin, Advokat, LL.M.
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 3 Verhältnis zum kantonalen Recht
2. Abschnitt: Interkantonale Freizügigkeit und kantonales Anwaltsregister
- Art. 4 Grundsatz der interkantonalen Freizügigkeit
Art. 5 Kantonales Anwaltsregister
Art. 6 Eintragung ins Register
Art. 7 Fachliche Voraussetzungen
Art. 8 Persönliche Voraussetzungen
Art. 9 Löschung des Registereintrags
Art. 10 Einsicht in das Register
Art. 11 Berufsbezeichnung
3. Abschnitt: Berufsregeln und Disziplinaraufsicht
- Art. 12 Berufsregeln
Art. 13 Berufsgeheimnis
Art. 14 Kantonale Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte
Art. 15 Meldepflicht
Art. 16 Disziplinarverfahren in einem anderen Kanton
Art. 17 Disziplinarniassnahmen
Art. 18 Geltung des Berufsausübungsverbots
Art. 19 Verjährung
Art. 20 Löschung der Disziplinarmassnahmen
4. Abschnitt: Ausübung des Anwaltsberufs im freien Dienstleistungsverkehr durch Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA
5. Abschnitt: Ständige Ausübung des Anwaltsberufs durch Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung
6. Abschnitt: Eintragung von Anwältinnen und Anwälten aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA in ein kantonales Anwaltsregister
7. Abschnitt: Verfahren
8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Anhänge
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)
- Richtlinien des SAV für die Berufs- und Standesregeln vom 1. Oktober 2002
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU und des EWR vom 28. November 1998 (CCBE)
- EG-Richtlinien
- A. Richtlinien zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte vom 22. März 1977 (77/249/EWG)
B. Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschliessen, vom 21. Dezember 1988 (89/48/EWG)
C. Richtlinie zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, vom 16. Februar 1998 (98/5/EG)
- Liste der kantonalen Aufsichtsbehörden
TT/03.02.2005 —) Literaturübersichten
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