Buchbesprechung: „Gerichtsstandsgesetz“ (Schweiz) (2. Aufl. 2005) Kommentar von Prof. Dr. Franz Kellerhals, Dr. Nicolas von Werdt und Dr. Andreas Güngerich (Hrsg.)




TT-HOME
TT-ARCHIV

TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Allgemeine Rechtsgebiete
Zivilprozess und Gerichtsverfassung
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
1615
501
September 2005


  • Prof. Dr. jur. Franz Kellerhals, Fürsprecher, Universität Bern; Dr. jur. Nicolas von Werdt, Fürsprecher; Dr. jur. Andreas Güngerich, Fürsprecher (Hrsg.):

  • Gerichtsstandsgesetz

    Kommentar zum Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen
  • 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2005, 488 Seiten, gebunden, EUR 76,- / CHF 115,- zzgl. Portokosten

  • Stämpfli Verlag AG, Bern

  • ISBN-Nr.: 3-7272-9465-5

Wo klagen? Diese Frage ist im Bundesstaat Schweiz wahrlich nicht leicht zu
beantworten. Nicht nur in Zivilstreitigkeiten mit internationalem Bezug ist die Ortung des zuständigen Gerichts schwierig. Auch die Zuständigkeitsordnung für landesinterne Streitsachen war bis dahin unübersichtlich. Der neue Erlass (Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen – Gerichtsstandsgesetz; GestG), der am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, vereinheitlicht die örtliche Zuständigkeit für Zivilstreitigkeiten in der Schweiz und regelt zudem mehrere sogenannte gerichtsstandsnahe Fragen. Er geht von bewährten Grundsätzen aus und übernimmt, was sich international durchgesetzt hat. Der angezeigte Kommentar will den Praktizierenden, für die örtliche Zuständigkeit kantonales Recht bedeutet, die neue Bundesordnung näher bringen. Gleichzeitig sollen die Bezüge zur Regelung, wie sie für Streitsachen mit Auslandsbezug gelten, aufgezeigt werden.

Mit der vorliegenden zweiten Auflage erscheint die Berner Kommentierung zu diesem Gesetz in aktualisierter und teilweise erheblich erweiterter Form. Sie berücksichtigt die seit dem Inkrafttreten publizierte Judikatur und Literatur. Miteinbezogen werden neu der Gerichtsstand für Klagen, die sich auf das Fusionsgesetz stützen (Art. 29a GestG), sowie die Änderungen, die sich aus der total revidierten Zivilstandverordnung ergeben. Hingewiesen wird zudem auf die örtliche Zuständigkeit für Begehren und Klagen bei eingetragener Partnerschaft (geplanter Art. 15a, geplante Ergänzung von Art. 18 GestG). Neben den bewährten Bezügen zur Regelung, wie sie für Streitsachen im internationalen Verhältnis gelten, enthalten die Beiträge zu den einzelnen Artikeln neu erste Hinweise zu den Lösungen der künftigen Schweizerischen Zivilprozessordnung sowie zu der im Vorentwurf vorliegenden Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts. Aufbau und Inhalt des Werks erschließen den praktizierenden Juristinnen und Juristen beidseits der Schranken rasch und vollständig den Zugang zum schweizerischen Gerichtsstandrecht.

TT/02.09.2005   —) Literaturübersichten


Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
    Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
    gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
    vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)


    TT-HOME
    TT-ARCHIV
    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK