Buchbesprechung: „Grundzüge des schweizerischen Immaterialgüterrechts“ von Kamen Troller
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Kamen Troller
- „Grundzüge des schweizerischen Immaterialgüterrechts“
Patentrecht * Muster- und Modellrecht * Urheberrecht * Informatikrecht * Markenrecht * Recht des unlauteren Wettbewerbs
- 2001, 514 Seiten, broschiert, EUR 99,- / CHF 149.- zzgl. Versandkosten
- Helbing & Lichtenhahn, Basel Genf München
- ISBN-Nr.: 3-7190-1716-8
Das vorliegende Werk ist die deutsche Übersetzung des gleichzeitig erscheinenden „Précis du droit suisse des biens immatériels„, das eine Kurzfassung des vom gleichen Autor (Sohn des Prof. Alois Troller) 1996 erschienenen „Manuel du droit suisse des biens immatériels“ ist.
Gegenüber den auf dem Markt erschienenen Fachbüchern zum schweizerischen Immaterialgüterrechts, die die verschiedenen geschützten Immaterialgüter jedes für sich behandeln, bemüht sich die vorliegende Übersicht die gesamte Domäne der Immaterialgüter in vergleichender Gegenüber- und Zusammenstellung auszuleuchten. Diese Darstellungsweise gestattet es dem Leser, zu erkennen, dass Immaterialgüterschutz nichts anderes ist als Schutz der geistigen Leistung, sei sie nun technischer Natur (Erfindungen, Topographien, Computerprogramme) oder künstlerischer Art (literarische oder graphische Werke, Tonwerke, andere sinnlich wahrnehmbare Werke und deren Aufzeichnungen {Bildhauerei, Fotografien, Filme, Tonträger}, Darbietungen der ausübenden Künstler usw.) oder kommerziellen Zwecken zugedient (Marken, Muster und Modelle, Werke der angewandten Kunst).
Eine derartige vergleichende Gesamtschau erscheint gerade in der heutigen Zeit sinnvoll, wo einerseits immer mehr neue geistige Leistungen erbracht werden, die (noch?) nicht zum Numerus clausus der geschützten Immatenalgüter gehören (Merchandising, Franchising, Arbeitsmethoden und anderes Ordnen von Arbeitsabläufen, vor allem mit Hilfe von elektronischen Datenverarbeitungsmitteln), für die der Erbringende jedoch gerne einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Exklusivität und/oder Vergütung hätte, und andererseits der Schutz auch der althergebrachten Immaterialgüter mehr in Frage gestellt wird, sei es durch internationale Erschöpfung, sei es aufgrund kartell-rechtlicher oder anderer antimonopolitischer Überlegungen, oder infolge des immer mehr um sich greifenden Freibeutertums im Internet (mit Hilfe spezialisierter Programme wie „Napster“ usw.).
Die vorliegende Übersicht ist jedoch nicht nur als Basis für die obgenannten grundsätzlichen Überlegungen gedacht, sondern vor allem als praktische Kurzinformation für alle jene, die sich in das Immaterialgüterrecht einarbeiten wollen oder jene, die eine erste Antwort auf bestimmte Einzelfragen suchen, d.h. Studenten, Praktikanten, Rechtskonsulenten in Firmen sowie am Gebiet interessierte Unternehmer, aber auch Richter und praktizierende Anwälte. Jene, die eine ausführlichere Auskunft wünschen, finden diese im „Manuel„; zu diesem Zweck wurde auch die Numerierung der Paragraphen und der Untertitel des „Manuel“ beibehalten.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts und grundlegende Entscheidungen der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum sind bis zum ersten Trimester 2000 nachgeführt.
[Textpassagen aus dem Vorwort des Verfassers]
TT/26.08.2001
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)