Buchbesprechung: „Die Erschöpfung von Patentrechten“ (1. Aufl. 2012) )von Ivo Zuberbühler
Buchbesprechung
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- Ivo Zuberbühler, Dissertation am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich:
- „Die Erschöpfung von Patentrechten“
Eine Auslegung von Art. 9a PatG und Art. 27b LwG
Reihe: SMI – Schriften zum Medienrecht und Immaterialgüterrecht, Band 96
- 1. Auflage 2012, XLVIII, 314 Seiten, Softcover, EUR 77,- (CHF 89,-) zzgl. Portokosten
- Stämpfli Verlag AG, Bern
- ISBN-Nr.: 978-3-7272-1895-8
Die Erschöpfung des Patentrechts – insbesondere des Vertriebsrechts – ist unbestrittene Rechtsfolge der Inverkehrsetzung von patentgeschützten Waren. Umstritten war lange Zeit die territoriale Reichweite des Erschöpfungseintritts. In seinem vielbeachteten «Kodak-Entscheid» (BGE 126 III 129) sprach sich das Bundesgericht im Patentrecht für den Grundsatz der nationalen Erschöpfung aus, wodurch Parallelimporte in die Schweiz gestützt auf das Patentrecht untersagt werden konnten.
Der 1. Januar 2008 bzw. der 1. Juli 2009 leiteten für die Erschöpfungsfrage im Patentrecht ein neues Zeitalter ein. Bis zu diesen Zeitpunkten bestand weder eine landes- noch eine staatsvertragsrechtliche Regelung zur Frage des in der Schweiz geltenden patentrechtlichen Erschöpfungsregimes. Art. 9a PatG regelt zusammen (mit dem bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen) Art. 27b LwG nunmehr ausdrücklich, wann der immaterialgüterrechtliche Ausschliesslichkeitsanspruch des Schutzrechtsinhabers zufolge erstmaliger Inverkersetzung verbraucht bzw. erschöpft ist. Mit Art. 9a PatG und Art. 27b LwG ist der Gesetzgeber weitgehend zum Grundsatz der regionalen bzw. der internationalen Erschöpfung übergegangen.
Die vorliegende Abhandlung setzt sich mit dem differenzierten patentrechtlichen Erschöpfungsregime auseinander und zeigt im Ergebnis auf, wann Importe patentgeschützter Waren ohne Zustimmung des Patentinhabers gestattet sind. In einem Grundlagenteil wird dazu der Vorgang der Erschöpfung zunächst aus dogmatischer Sicht beleuchtet, wobei u.a. aufgezeigt wird, wie der Erschöpfungseintritt gerechtfertigt werden kann.
TT/27.11.2012 —) Literaturübersichten
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